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ABHANDLUNGEN<br />

Anton Radvánszky,<br />

Paris<br />

Das Amt des Kronhüters im Staatsrecht und in der Geschichte Ungarns<br />

Das Amt des Kronhüters (conservator Coronae, Koronaőr) ist eine<br />

ganz eigenartige Institution des historischen ungarischen Staatsrechts.<br />

Sie soll hier in ihren besonderen verfassungsrechtlichen Grundlagen, in<br />

ihrer geschichtlichen Entwicklung und selbst in ihrer Vorgeschichte untersucht<br />

und mit konkreten Beispielen ihres Funktionierens, auch im neueren<br />

politischen Leben der ungarischen Nation beleuchtet werden.<br />

Das erste Gesetz über die Kronhut stammt aus dem Jahre 1464, das<br />

letzte aus dem Jahre 1928. Die mit dem Zusammenbruch von 1944 endende<br />

Zeitspanne von 480 Jahren zeugt von einer äußerst wechselvollen, oft<br />

unlogischen geschichtlichen Entwicklung, von einer durch Zufälle beeinflußten<br />

gesetzgeberischen Tätigkeit und einer manchmal widerspruchsvollen<br />

Ausübung dieses Amtes.<br />

I. Vorgeschichte, erste Ansätze und Verfall (1198—1608)<br />

Lange bevor das Amt des Kronhüters im Jahre 1464 gesetzlich institutionalisiert<br />

wurde, bestand schon eine Art Kronhut, die im Auftrag und<br />

auf Befehl des Herrschers ausgeübt wurde; deren Entstehung und Handhabung<br />

wurde durch die besondere Ehrfurcht der heiligen Stephanskrone<br />

gegenüber bedingt. Seit der Krönung des heiligen Stephan, des<br />

ersten Königs von Ungarn, im Jahre 1001, mit der vom Papst Sylvester<br />

II. ihm zugesandten Krone, wurde derselben eine sich mit den Jahren<br />

immer vertiefende besondere Verehrung zuteil, da dieses Diadem als<br />

Symbol eben mit der Person des heiligen Königs verknüpft war 1 .<br />

Das erste schriftliche Dokument über die Kronhut stammt aus dem<br />

Jahre 1198 2 . Es enthält ein Schreiben des Papstes Innozens III. an den<br />

Dompropst von Alba (Stuhlweißenburg), den er, seinem Gesuch entsprechend,<br />

ermächtigt, die Hut gewisser kirchlicher Juwelen und der<br />

königlichen Krone geeigneten Personen zu überantworten. In diesem<br />

Schreiben spricht der Papst über ein bestehendes Recht des Propstes be-<br />

1 Uns interessiert hier nur die Geschichte — bzw. die staatsrechtsbildende<br />

Legende und nicht die Frage, ob der obere Teil der heiligen Krone gänzlich<br />

oder zum Teil nicht vom heiligen König stammt. Hierüber streiten sich ja<br />

besonders seit Ende des zweiten Weltkrieges verschiedene Sachverständige.<br />

Über den unteren Teil der Krone wissen wir, daß er ein Geschenk des<br />

Kaisers Michael Dukas von Byzanz ist und aus der zweiten Hälfte des<br />

11. Jahrhunderts stammt.<br />

2 Siehe Fejér, Codex diplomaticus, T. 2. S. 335.

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