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DEUTSCHE ANSIEDLER<br />
143<br />
1711—1767<br />
In dieser Periode kamen mehrere Ansiedler in die Stadt. Sie wurden<br />
vom Stadtvorstand organisiert und stark kontrolliert. Es wurde von den<br />
Siedlern eine Neubürgertaxe, der Kauf eines Bürgerhauses, von den<br />
Handwerkern — und in erster Linie betraf das die Meisten — die Aufnahme<br />
in die Zunft verlangt.<br />
Die Neubürgertaxe — oft Bürger-Pfening genannt — wurde 1726<br />
von früher 7 auf 25, 1750 auf 24, 1763 auf 25 Gulden festgesetzt. Die<br />
Stadt protestierte später, als die Ungarische Hofkammer die Neubürgertaxe<br />
auf 6 Gulden limitierte 7 .<br />
Neben den Taxen wurde von den Ansiedlern der Kauf eines Bürgerhauses<br />
verlangt. So kaufte im Jahre 1718 Anton Fridl, im Jahre 1720<br />
Sebastian Besenekher ein Haus. — 1714 wollte sich Joseph Gerstenbrandt<br />
in der Stadt niederlassen. Er bekam vom Stadtmagistrat die Antwort, daß<br />
der Kauf eines bürgerlichen Hauses erforderlich sei. 1754 bekam Michael<br />
Lintsch eine ähnliche Antwort. — 1767 schlug die Ungarische Hofkammer<br />
der Stadt vor, die Preise der Grundstücke herabzusetzen. Die Antwort:<br />
»Der Stadtrat wird deren Möglichkeit untersuchen« 8 .<br />
Die Ansiedlung ging viel leichter vor sich, wenn der Kandidat eine<br />
Bürgerstochter oder Witwe heiratete. Das tat z. B. der ausgediente Soldat<br />
Jakob Bichr, der 1737 eine Gastwirtstochter heiratete. Im nächsten Jahr<br />
kam Simon Eckert aus der Oberpfalz in die Stadt und führte eine Hutmacherswitwe<br />
zum Altar. — 1739 kam der Oberösterreicher Johann<br />
öder wegen eines Nachlasses nach Stuhlweißenburg. Er blieb hier, nachdem<br />
er eine Bürgerstochter geheiratet hatte. — 1746 bewilligte der Magistrat<br />
die Ansiedlung des Webers Ignaz Grünschneck, nachdem er eine<br />
Weberswitwe geheiratet hatte. 1748 tat der Drechsler Matthias Gras aus<br />
Graz dasselbe. — 1749 erhob die Stadt diese Praxis zum Beschluß. Infolgedessen<br />
konnte sich ein Fremder nur in dem Falle in der Stadt<br />
niederlassen, wenn er eine Bürgerstochter oder Witwe heiratete 9 .<br />
Die Ansiedler von Stuhlweißenburg unterschieden sich von den<br />
Ansiedlern anderer Ortschaften, weil hierher »feinere Handwerker« und<br />
nicht »Arme aus der Vorstadt« kamen. Deshalb machte der Magistrat<br />
— besonders seit den 1740-er Jahren — die Aufnahme der Handwerker<br />
von der Entscheidung der Zünfte abhängig. 1741 beschloß die Stadt sogar,<br />
die Einwände der Zünfte zu berücksichtigen. 1744 z. B. wurde der Nadler<br />
Paul Thierner deshalb nicht in die Stadt aufgenommen, weil »solcher<br />
Handwerker in der Stadt nicht gebraucht wird«. — 1749 konnte sich ein<br />
Goldschmied aus Oberösterreich deshalb nicht in der Stadt ansiedeln,<br />
»weil es hier schon zwei gibt«. — 1754 wurden die Anliegen von zwei<br />
7 Prot. sess. 2. Mai 1726.; 3. Febr. 1750.; 21. Jun. 1763.; 2. Mai 1766. Hofkammerarchiv,<br />
Wien. Camerale Österreich. F. 11/1032.; 202/1764. Okt.<br />
8 Prot. sess. 2. Dez. 1718.; 19. Jan. 1720.; 23. Dez. 1741.; 12. Nov. 1754. Stadtarchiv<br />
Stuhlweißenburg. Correspondenzbuch. 28. Sept. 1767.<br />
• Correspondenzbuch. 28. Jun. 1737.; 22. Aug. 1738.; 7. Febr. 1739.; 2. Sept.<br />
1746.; 1. März 1748.<br />
Prot. sess. 16. Dez. 1749.