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40 ANTON RADVANSZKY<br />

im Jahre 1848, noch von der gesetzmäßigen Regierung Batthyány, zum<br />

Landeskommissar für Siebenbürgen ernannt und hatte sich infolgedessen<br />

von der Ausübung des Kronhüteramtes zurückgezogen.<br />

In einer gemeinsamen Sitzung der Magnatantaf el und des Ahgeorclinetenhauses<br />

wurde am 4. Juni 1867, ein vom Ministerpräsidenten gegengezeichnetes<br />

königliches Reskript verlesen, in dem als Kandidaten für die<br />

Kronhut bei den Katholiken an erster Stelle der Graf Georg Károlyi und<br />

bei den Protestanten der Baron Nikolaus Vay genannt wurden, die dann<br />

nach altem Brauch einstimmig durch Akklamation gewählt wurden.<br />

Baron Nikolaus Vay, sollte als ehemaliger Kronhüter und Hofkanzler im<br />

Jahre 1860—61, der den ersten mißlungenen Ausgleich mit Österreich<br />

versuchte, besonders geehrt werden; Graf Georg Károlyi, ein großer<br />

Patriot, war mit dem Amt vom König nach altem Brauch bereits interimistisch<br />

betraut. Unter den interimistisch betrauten Protestanten hatten<br />

Baron Albert Prónay und Baron Anton Nyáry nacheinander abgedankt 85 .<br />

Es scheint erwähnenswert, daß bei der Auswahl der Kandidaten<br />

selbst, die seit jeher als eine Ehrenerweisung van Seiten des Thrones<br />

betrachtet wurde, diesmal auch geographische, Gesichtspunkte miteinbezogen<br />

wurden. Dies bedeutete eine Rücksicht nicht nur auf die verschiedenen<br />

Konfessionen, sondern gewissermassen auch auf die verschiedenen<br />

nationalen Siedlungsgebiete. Außer den Gewählten waren als<br />

Kandidaten aufgestellt worden:<br />

Baron Georg Orczy (Katholik aus Transdanubien)<br />

Graf Gedeon Ráday (Reformierter aus dem Donau-Theiß-Gebiet Oberhauptmann<br />

des Kumanei-Distriktes)<br />

Josef Man (Obergespan vom Komitat Máramaros, aus dem überwiegend<br />

griechischunierten, teilweise ruthenisch besiedelten Nordostgebiet)<br />

Baron Ludwig Jósika (Katholik aus Siebenbürgen)<br />

Anton Radvánszky (ev.-lutherisch, Obergespan des Komitates Zólyom aus<br />

dem überwiegend slowakisch besiedelten Gebiet Oberungarns)<br />

Nikolaus Mihajlovits (Obergespan des Komitates Bács-Bodrog, aus einem<br />

stark serbisch besiedelten Gebiet)<br />

Nach der am Vormittag des 4. Juni 1867 vollzogenen Wahl der Kronhüter<br />

in der gemeinsamen Sitzung beider Häuser setzte das Abgeordnetenhaus<br />

die Debatte über das von dem König zu erlassende Krönungsdiplom<br />

fort. Der § 2 der betreffenden Gesetzesvorlage lautete wie folgt:<br />

»Die Heilige Krone des Landes werden wir nach der alten gesetzlichen<br />

Gewohnheit der Bewohner des Landes und nach tden vaterländischen<br />

Gesetzen jederzeit im Lande behalten und durch aus ihrer Mitte ohne<br />

Rücksicht auf die Religionsverschiedenheit gewählte und betraute weltliche<br />

Personen bewachen lassen« 86 .<br />

Siehe G. A. VI v. J. 1867 über die Wahl der Kronhüter in Corpus Iuris. Ed.<br />

Márkus Dezső, Budapest 1896, 1836—1868 und unter Abschnitt 7. die Namensliste<br />

des Kronhüters.<br />

Deutscher Text: laut Dr. Edmund Bernatzik: [Hrsg]. Die österreichischen<br />

Verfassungsgesetze, Zweite Auflage Wien 1911. S. 323.

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