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Ergebnisbericht 2009 - Samtgemeinde Tarmstedt

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4 Konzepte und Maßnahmen<br />

4.4 Private Maßnahmen<br />

4.4.1 Privater Erneuerungsbedarf<br />

Die Erhaltung der privaten ortsbildprägenden und der kulturhistorisch wertvollen Bausubstanz durch<br />

fachgerechte Renovierungs- und Umbauvorhaben ist in der Dorferneuerung <strong>Tarmstedt</strong> ein gleichrangiges<br />

Ziel neben den öffentlichen Gestaltungsvorhaben.<br />

Die Bestandsanalyse baulicher Strukturen in <strong>Tarmstedt</strong> zeigt eine Konzentration älterer, z. T. landwirtschaftlich<br />

oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im alten Ortskernbereich. Ein<br />

Großteil dieser erhaltungswürdigen Gebäude ist mehr oder weniger instandsetzungsbedürftig.<br />

Im Rahmen der Dorferneuerung <strong>Tarmstedt</strong> sollen deshalb finanzielle Anreize und fachliche<br />

Anleitungen zur Verbesserung der ortsbildprägenden Gebäude gegeben werden.<br />

Förderungsfähig im privaten Bereich sind nach der derzeitigen Richtlinie über die Gewährung<br />

von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsen<br />

folgende Maßnahmen:<br />

− Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher oder ehemals<br />

land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter,<br />

− Maßnahmen zur Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude und Hofräume an<br />

Ortsbild und Landschaft und an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens,<br />

− Kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen<br />

Charakters.<br />

Private Bauvorhaben, die den Zuwendungsvoraussetzungen der ZILE - Richtlinie entsprechen,<br />

können mit bis zu 30 % der entstehenden Kosten im Rahmen der Dorferneuerung gefördert werden,<br />

maximal jedoch 25.000,00 € je Objekt. Dieser erhöhte Fördersatz von 30% ergibt sich durch<br />

die Lage der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> in der ILEK-Region Börde Oste-Wörpe.<br />

Hinweis: Eigene Arbeitsleistungen sind nicht förderungsfähig!<br />

Das Gesamtvolumen des privaten Erneuerungsbedarfs in der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> kann zunächst<br />

nur grob eingeschätzt werden, da Anträge zur Projektförderung erst nach Anerkennung des Dorferneuerungsplanes<br />

durch das GLL Verden, Amt für Landentwicklung Verden gestellt werden können.<br />

Somit muss die Grobschätzung vor allem auf der Basis der Bestandserhebungen erfolgen; hierbei<br />

wurde die Bausubstanz nach ihrem äußeren Erscheinungsbild beurteilt, intensive Gespräche mit<br />

den Eigentümern oder Begutachtungen des konstruktiven Bauzustandes im Hausinneren fanden<br />

bisher nur in wenigen Fällen statt.<br />

Die Grobschätzung des privaten Investitionsvolumens kann die hohe Dorferneuerungsbedürftigkeit<br />

in <strong>Tarmstedt</strong> belegen und in der Gegenüberstellung mit den öffentlichen Maßnahmen die Relation<br />

der Investitionen (und der notwendigen Zuwendungen) im öffentlichen und privaten Sektor klären.<br />

Schwerpunkte möglicher Sanierungsmaßnahmen ergeben sich nach Auswertung der Bestandsaufnahme,<br />

der „Privaten Fragebogenaktion“ und aus der örtlichen Begutachtung der sichtbaren Baumängel<br />

wie folgt:<br />

• Erneuerung von abgängigen Fenstern und Hauseingangstüren<br />

• Dacheindeckungsarbeiten an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden (Neueindeckung, Reparatur)<br />

• Mauerwerkssanierung (Putz und Sichtmauerwerk), Fachwerkerneuerung, Fassadenumgestaltungen<br />

• Hofeinfriedungen/Hofbefestigungen/Begrünungsmaßnahmen<br />

0310-07-028 • 090817_<strong>Ergebnisbericht</strong>_Stand_090828.doc Seite 203

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