Ergebnisbericht 2009 - Samtgemeinde Tarmstedt
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4 Konzepte und Maßnahmen<br />
4.4 Private Maßnahmen<br />
4.4.1 Privater Erneuerungsbedarf<br />
Die Erhaltung der privaten ortsbildprägenden und der kulturhistorisch wertvollen Bausubstanz durch<br />
fachgerechte Renovierungs- und Umbauvorhaben ist in der Dorferneuerung <strong>Tarmstedt</strong> ein gleichrangiges<br />
Ziel neben den öffentlichen Gestaltungsvorhaben.<br />
Die Bestandsanalyse baulicher Strukturen in <strong>Tarmstedt</strong> zeigt eine Konzentration älterer, z. T. landwirtschaftlich<br />
oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im alten Ortskernbereich. Ein<br />
Großteil dieser erhaltungswürdigen Gebäude ist mehr oder weniger instandsetzungsbedürftig.<br />
Im Rahmen der Dorferneuerung <strong>Tarmstedt</strong> sollen deshalb finanzielle Anreize und fachliche<br />
Anleitungen zur Verbesserung der ortsbildprägenden Gebäude gegeben werden.<br />
Förderungsfähig im privaten Bereich sind nach der derzeitigen Richtlinie über die Gewährung<br />
von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsen<br />
folgende Maßnahmen:<br />
− Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher oder ehemals<br />
land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter,<br />
− Maßnahmen zur Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude und Hofräume an<br />
Ortsbild und Landschaft und an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens,<br />
− Kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen<br />
Charakters.<br />
Private Bauvorhaben, die den Zuwendungsvoraussetzungen der ZILE - Richtlinie entsprechen,<br />
können mit bis zu 30 % der entstehenden Kosten im Rahmen der Dorferneuerung gefördert werden,<br />
maximal jedoch 25.000,00 € je Objekt. Dieser erhöhte Fördersatz von 30% ergibt sich durch<br />
die Lage der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> in der ILEK-Region Börde Oste-Wörpe.<br />
Hinweis: Eigene Arbeitsleistungen sind nicht förderungsfähig!<br />
Das Gesamtvolumen des privaten Erneuerungsbedarfs in der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> kann zunächst<br />
nur grob eingeschätzt werden, da Anträge zur Projektförderung erst nach Anerkennung des Dorferneuerungsplanes<br />
durch das GLL Verden, Amt für Landentwicklung Verden gestellt werden können.<br />
Somit muss die Grobschätzung vor allem auf der Basis der Bestandserhebungen erfolgen; hierbei<br />
wurde die Bausubstanz nach ihrem äußeren Erscheinungsbild beurteilt, intensive Gespräche mit<br />
den Eigentümern oder Begutachtungen des konstruktiven Bauzustandes im Hausinneren fanden<br />
bisher nur in wenigen Fällen statt.<br />
Die Grobschätzung des privaten Investitionsvolumens kann die hohe Dorferneuerungsbedürftigkeit<br />
in <strong>Tarmstedt</strong> belegen und in der Gegenüberstellung mit den öffentlichen Maßnahmen die Relation<br />
der Investitionen (und der notwendigen Zuwendungen) im öffentlichen und privaten Sektor klären.<br />
Schwerpunkte möglicher Sanierungsmaßnahmen ergeben sich nach Auswertung der Bestandsaufnahme,<br />
der „Privaten Fragebogenaktion“ und aus der örtlichen Begutachtung der sichtbaren Baumängel<br />
wie folgt:<br />
• Erneuerung von abgängigen Fenstern und Hauseingangstüren<br />
• Dacheindeckungsarbeiten an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden (Neueindeckung, Reparatur)<br />
• Mauerwerkssanierung (Putz und Sichtmauerwerk), Fachwerkerneuerung, Fassadenumgestaltungen<br />
• Hofeinfriedungen/Hofbefestigungen/Begrünungsmaßnahmen<br />
0310-07-028 • 090817_<strong>Ergebnisbericht</strong>_Stand_090828.doc Seite 203