Ergebnisbericht 2009 - Samtgemeinde Tarmstedt
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4 Konzepte und Maßnahmen<br />
4.4.2 Gestaltungsleitfaden<br />
Ein Ziel der Dorferneuerung in der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> ist, die besondere Eigenart des Dorf- und<br />
Landschaftsbildes und den noch vorhandenen dörflichen Charakter der Siedlungsstruktur in der<br />
Ortsmitte zu erhalten und notwendige Veränderungen sowie zukünftige Entwicklungen in das dörfliche<br />
Erscheinungsbild zu integrieren.<br />
Dieses Ziel reicht weit über den Zeitraum hinaus, in dem Maßnahmen aus Dorferneuerungsmitteln<br />
gefördert werden können. Hinweise für den Umgang mit privater Bausubstanz und ihrem Umfeld<br />
richten sich also nicht nur an Besitzer von ortsbildprägenden Gebäuden, die kurzfristig Erneuerungsmaßnahmen<br />
planen, sondern auch an alle Einwohner in der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong>.<br />
• Gestaltungshinweise<br />
Anhand der nachfolgenden Hinweise sollen für die Haus- und Hofbesitzer Anregungen gegeben<br />
werden, bei geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen die Gestaltung der Bauformen sowie<br />
die Materialwahl auf den dörflichen Charakter besser abzustimmen.<br />
Allgemein (Planungsgrundlagen)<br />
− Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> bzw. zuständige Baubehörde über geplantes Bauvorhaben oder sonstige<br />
planerische Angelegenheiten informieren (ggf. Bauvoranfrage etc.).<br />
− Bei größeren Vorhaben bietet es sich in jedem Fall an, einen Fachmann (Planer/Architekten)<br />
zuzuziehen, der das Vorhaben von Anfang an betreut.<br />
− Bei der Inanspruchnahme von Dorferneuerungsmitteln im Vorfeld der Antragstellung Abstimmung<br />
mit der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> und der GLL Verden, Amt für Landentwicklung 3 .<br />
− Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmalen den Landkreis Rotenburg (Wümme)<br />
frühzeitig informieren / einbeziehen.<br />
• Gestaltungsgrundsätze<br />
− Regionalbezug berücksichtigen.<br />
− Einfügung in das umgebende Dorf- und Landschaftsbild.<br />
− Standortgerecht planen (z.B. bei Neubauvorhaben sich der Maßstäblichkeit angrenzender<br />
Gebäude anpassen - keine Flachdachgebäude!).<br />
− Erhaltung alter Bausubstanz und ortstypischer Gestaltungselemente.<br />
− Umnutzung leerstehender Bausubstanz bei wirtschaftlicher Machbarkeit (wenn erforderlich,<br />
Gebäude vorübergehend vor Witterungseinflüssen schützen, bis sich eine Lösung für den Erhalt<br />
gefunden hat).<br />
− Handwerksgerechte Ausführung von Baumaßnahmen unter Verwendung ortstypischer Baumaterialien.<br />
3<br />
Bewilligungsbehörde ist die GLL Verden. Anträge sind über die Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> an das Amt für Landentwicklung<br />
zu stellen.<br />
Seite 206<br />
0310-07-028 • 090817_<strong>Ergebnisbericht</strong>_Stand_090828.doc