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Ergebnisbericht 2009 - Samtgemeinde Tarmstedt

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4 Konzepte und Maßnahmen<br />

4.4.2 Gestaltungsleitfaden<br />

Ein Ziel der Dorferneuerung in der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> ist, die besondere Eigenart des Dorf- und<br />

Landschaftsbildes und den noch vorhandenen dörflichen Charakter der Siedlungsstruktur in der<br />

Ortsmitte zu erhalten und notwendige Veränderungen sowie zukünftige Entwicklungen in das dörfliche<br />

Erscheinungsbild zu integrieren.<br />

Dieses Ziel reicht weit über den Zeitraum hinaus, in dem Maßnahmen aus Dorferneuerungsmitteln<br />

gefördert werden können. Hinweise für den Umgang mit privater Bausubstanz und ihrem Umfeld<br />

richten sich also nicht nur an Besitzer von ortsbildprägenden Gebäuden, die kurzfristig Erneuerungsmaßnahmen<br />

planen, sondern auch an alle Einwohner in der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong>.<br />

• Gestaltungshinweise<br />

Anhand der nachfolgenden Hinweise sollen für die Haus- und Hofbesitzer Anregungen gegeben<br />

werden, bei geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen die Gestaltung der Bauformen sowie<br />

die Materialwahl auf den dörflichen Charakter besser abzustimmen.<br />

Allgemein (Planungsgrundlagen)<br />

− Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> bzw. zuständige Baubehörde über geplantes Bauvorhaben oder sonstige<br />

planerische Angelegenheiten informieren (ggf. Bauvoranfrage etc.).<br />

− Bei größeren Vorhaben bietet es sich in jedem Fall an, einen Fachmann (Planer/Architekten)<br />

zuzuziehen, der das Vorhaben von Anfang an betreut.<br />

− Bei der Inanspruchnahme von Dorferneuerungsmitteln im Vorfeld der Antragstellung Abstimmung<br />

mit der Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> und der GLL Verden, Amt für Landentwicklung 3 .<br />

− Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmalen den Landkreis Rotenburg (Wümme)<br />

frühzeitig informieren / einbeziehen.<br />

• Gestaltungsgrundsätze<br />

− Regionalbezug berücksichtigen.<br />

− Einfügung in das umgebende Dorf- und Landschaftsbild.<br />

− Standortgerecht planen (z.B. bei Neubauvorhaben sich der Maßstäblichkeit angrenzender<br />

Gebäude anpassen - keine Flachdachgebäude!).<br />

− Erhaltung alter Bausubstanz und ortstypischer Gestaltungselemente.<br />

− Umnutzung leerstehender Bausubstanz bei wirtschaftlicher Machbarkeit (wenn erforderlich,<br />

Gebäude vorübergehend vor Witterungseinflüssen schützen, bis sich eine Lösung für den Erhalt<br />

gefunden hat).<br />

− Handwerksgerechte Ausführung von Baumaßnahmen unter Verwendung ortstypischer Baumaterialien.<br />

3<br />

Bewilligungsbehörde ist die GLL Verden. Anträge sind über die Gemeinde <strong>Tarmstedt</strong> an das Amt für Landentwicklung<br />

zu stellen.<br />

Seite 206<br />

0310-07-028 • 090817_<strong>Ergebnisbericht</strong>_Stand_090828.doc

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