SpraWISSImo - HfH - Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik ...
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Bachelorthese <strong>SpraWISSImo</strong> J.S. Wieland/C.Hanser<br />
Der Ansatz der Aktionsforschung beruht auf folgenden drei Grundsätzen (vgl. Bortz,<br />
Döring, 2006, S. 341-342):<br />
(1) Forscher und Beforschte sind gleichberechtigt: Klienten und Forscher arbeiten<br />
zusammen und gelten als gleichberechtigte Partner. Die Klienten werden an der<br />
Auswertung beteiligt und arbeiten bei der Interpretation der Ergebnisse aktiv mit.<br />
(2) Untersuchungsthemen sind praxisbezogen und emanzipatorisch: Die Untersuchungsthemen<br />
müssen von praktischer Relevanz sein. Im Kontext der Sozialwissenschaften<br />
ist es Aufgabe des Forschers, an der Lösung von sozialen und politischen<br />
Themen aktiv mitzuarbeiten. Dabei soll der Forscher auch einen kritischen<br />
Blick haben und auf Missverhältnisse hinweisen.<br />
(3) Der Forschungsprozess ist ein Lern- und Veränderungsprozess: Forschung<br />
und Praxis sowie neu gewonnene Erkenntnisse und Veränderungen sollen gleichzeitig<br />
ablaufen und nicht nacheinander, wie das in der angewandten Forschung der<br />
Fall ist. Der Prozess der Forschung soll zum Lern- und Veränderungsprozess<br />
werden.<br />
Diese drei Grundsätze haben Auswirkungen auf die Methodenwahl. So wird in der<br />
Aktionsforschung die offene und teilnehmende Beobachtung angewandt. Der Forscher<br />
soll aktiv ins Feld eingefügt werden. Daneben werden vor allem offene Befragungen<br />
eingesetzt.<br />
In vorliegender Arbeit wurden viele Elemente der Aktionsforschung einbezogen,<br />
jedoch konnten nicht alle drei Grundsätze erfüllt werden. Grundsätze (1) und (2)<br />
wurden erfüllt, während nicht alle Punkte von Grundsatz (3) berücksichtigt werden<br />
konnten.<br />
Zu Grundsatz (1): Die Spielgruppenleiterin wurde in die Feldforschung aktiv miteinbezogen.<br />
Ihre Anregungen und Vorschläge wurden bei der Entwicklung des Produktes<br />
stark gewichtet. Ebenso wurde viel Wert auf die Rückmeldungen der Spielgruppenleiterin<br />
gelegt. Sie wurde auch aktiv in die Auswertung miteinbezogen, wobei<br />
eine fundierte Evaluation, wie schon in Kapitel 1.3.1 erwähnt, nicht möglich war.<br />
Zu Grundsatz (2): Das Untersuchungsthema bzw. Entwicklungsthema ist von praktischer<br />
Relevanz und emanzipatorisch.<br />
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