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19. § 107 GWB - Einleitung, Antrag - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: <strong>19.</strong>04.2010<br />

der aussichtslose Platz des <strong>Antrag</strong>stellers aufgrund der fehlenden<br />

Kalkulationsmöglichkeiten gegeben ist. Davon wären auch alle vor ihm liegenden Angebote<br />

betroffen, so dass die Chance auf einen Zuschlag nach einem Einholen neuer Angebote und<br />

einer neuen Bewertung gewahrt würde. Insofern ist der <strong>Antrag</strong>steller antragsbefugt (VK<br />

Schleswig-Holstein, B. v. 07.07.2009 - Az.: VK-SH 05/09; B. v. 17.09.2008 - Az.: VK-SH<br />

10/08).<br />

2719<br />

2720<br />

2721<br />

2722<br />

Nach einer insoweit anderen Auffassung ist die <strong>Antrag</strong>sbefugnis zu verneinen, wenn der<br />

Bieter keine Anhaltspunkte dafür liefert, inwieweit sein Angebot auf Grund anderer<br />

genannter Wertungskriterien wirtschaftlich günstiger sein soll als das mit dem<br />

geringsten Preis, sodass davon auszugehen ist, dass das niedrigste Angebot auch das<br />

wirtschaftlichste ist (VK Berlin, B. v. 15.09.2004 - Az.: VK - B 2 – 47/04) bzw. wenn ein aus<br />

der jeweils plausibel behaupteten Rechtsverletzung folgender wirtschaftlicher Nachteil<br />

offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (VK<br />

Lüneburg, B. v. 04.03.2005 - Az.: VgK-03/2005) bzw. wenn – unterstellt, der <strong>Antrag</strong>steller<br />

erhält im Rahmen eines VOF-Verfahrens die jeweils höchstmögliche Punktzahl bei allen<br />

gerügten Punkten – er dennoch auf einem abgeschlagenen Wertungsrang liegt (VK Berlin, B.<br />

v. 10.09.2004 - Az.: VK - B 2 – 44/04) bzw. wenn dem Angebot des <strong>Antrag</strong>stellers mehrere<br />

andere preisgünstigere Angebote vorgehen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen.<br />

Es erscheint in solchen Fällen ausgeschlossen, dass alle diese Angebote auszuschließen wären<br />

bzw. dass ein hoher preislicher Nachteil des Angebots des <strong>Antrag</strong>stellers im Vergleich zu den<br />

anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien<br />

(z.B. Qualität und Zuschlagfrist) hätte kompensiert werden können (VK Baden-Württemberg,<br />

B. v. 28.05.2009 - Az.: 1 VK 21/09; B. v. 05.01.2009 - Az.: 1 VK 63/08; 1. VK Brandenburg,<br />

B. v. 18.06.2007 - Az.: 1 VK 20/07; B. v. 11.06.2007 - Az.: 1 VK 18/07; B. v. 06.12.2006 -<br />

Az.: 1 VK 51/06; 3. VK Bund, B. v. 04.05.2005 - Az.: VK 3 – 22/05; VK Schleswig-Holstein,<br />

B. v. 05.07.2007 - Az.: VK-SH 13/07; B. v. 31.01.2006 - Az.: VK-SH 33/05). Die<br />

<strong>Antrag</strong>sbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der<br />

Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten<br />

Vergaberechtsverstöße hervorgerufen worden ist (VK Schleswig-Holstein, B. v. 05.07.2007<br />

- Az.: VK-SH 13/07).<br />

Bei Verfahrensfehlern des Auftraggebers (zu knappe Frist, unvollständiges<br />

Leistungsverzeichnis) kann der <strong>Antrag</strong>steller geltend machen, er wäre bei ausreichender Frist,<br />

vollständigem Leistungsverzeichnis und Ortsbesichtigung mit Architekten in der Lage<br />

gewesen, ein vollständiges Angebot abzugeben und entsprechend knapp zu kalkulieren, so<br />

dass sein Angebot wettbewerbsfähig und preisgünstig gewesen wäre (2. VK Bund, B. v.<br />

10.7.2002 - Az.: VK 2 - 24/02).<br />

Ähnlich argumentiert das OLG Düsseldorf (B. v. 24.3.2004 - Az.: Verg 7/04). Danach fehlt<br />

einem <strong>Antrag</strong>steller auch dann nicht die <strong>Antrag</strong>sbefugnis, wenn sein Angebot wegen<br />

Unvollständigkeit auszuschließen ist, sofern der Bieter eine fehlende<br />

Ordnungsgemäßheit der Ausschreibungsbedingungen (z. B. unzulässig hohe Verwendung<br />

von Wahlpositionen) geltend macht. Denn durch diesbezügliche Mängel werden die<br />

Bieterrechte eines <strong>Antrag</strong>stellers unabhängig davon verletzt, ob sein - auf die<br />

vergaberechtswidrig gestaltete Ausschreibung - abgegebenes Angebot wertbar ist oder nicht.<br />

Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Thüringen (B. v. 15.7.2003 - Az.: 6 Verg 7/03)<br />

fehlt einem Vergabeprüfungsantrag das in <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong> vorausgesetzte<br />

Rechtsschutzbedürfnis, wenn der <strong>Antrag</strong>steller im Falle einer Neubewertung seines<br />

Angebots mit dem Erhalt des Zuschlags oder zumindest der Verbesserung der

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