29.01.2015 Aufrufe

19. § 107 GWB - Einleitung, Antrag - Oeffentliche Auftraege

19. § 107 GWB - Einleitung, Antrag - Oeffentliche Auftraege

19. § 107 GWB - Einleitung, Antrag - Oeffentliche Auftraege

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: <strong>19.</strong>04.2010<br />

<strong>Antrag</strong>steller nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungslast dafür, dass er ein den<br />

Mindestanforderungen entsprechendes Angebot eingereicht hat (1. VK Bund, B. v.<br />

27.07.2006 - Az.: VK 1 - 58/06).<br />

<strong>19.</strong>4.6.40 Drohender Schaden bei einem Rahmenvertrag mit mehreren<br />

Wirtschaftsteilnehmern<br />

2812<br />

Ein „Schaden“ wird in der Regel zwar nur demjenigen Unternehmen entstehen oder drohen,<br />

das selbst nicht für den Zuschlag vorgesehen ist. Im Fall eines Rahmenvertrags mit<br />

mehreren Wirtschaftsteilnehmern kann ein Bieter z.B. in verschiedenen Losen, in denen er<br />

für den Zuschlag vorgesehen ist, nur einer von mehreren Rahmenvertragspartnern pro Los<br />

sein. Ein Schaden ist dann zu bejahen, wenn der Bieter gerade diese Vertragsgestaltung,<br />

nämlich die Eröffnung eines zweiten Wettbewerbs um den Einzelvertragsschluss aus<br />

bestimmten Gründen für vergaberechtswidrig hält. Ein Schaden entfällt auch nicht<br />

deshalb, weil der Bieter für die verschiedenen Lose nicht die preislich günstigsten Angebote<br />

unter den ausgewählten Bietern abgegeben hat, wenn nämlich in der Rahmenvereinbarung<br />

"Maximalpreise" zu kalkulieren waren und der Bieter vorträgt, aufgrund des vorgegebenen<br />

zweiten Wettbewerbs bei der Kalkulation der Preise für die Rahmenvereinbarung anders<br />

kalkuliert zu haben als bei einem Einzelvertrag mit Endpreisen. Damit ist ein möglicher<br />

Schaden durch eine Vergaberechtsverletzung nicht ausgeschlossen (2. VK Bund, B. v.<br />

08.02.2008 - VK 2 - 156/07).<br />

<strong>19.</strong>4.6.41 Drohender Schaden durch Verletzung von <strong>§</strong> 25a VOL/A bei<br />

Ausschreibungen über nachrangige Dienstleistungen im Sinn von Anhang I<br />

B VOL/A<br />

2813<br />

Auf Ausschreibungen über nachrangige Dienstleistungen im Sinn von Anhang I B der<br />

VOL/A sind gemäß <strong>§</strong> 1a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A, 2. Abschnitt, die Bestimmungen der<br />

Basisparagraphen der VOL/A sowie der <strong>§</strong><strong>§</strong> 8a, 28a VOL/A anzuwenden. Durch die<br />

behauptete Verletzung von <strong>§</strong> 25a Nr. 2 VOL/A kann einem Bieter bereits deshalb kein<br />

Schaden drohen im Sinn von <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong>, weil <strong>§</strong> 25a VOL/A auf Aufträge über<br />

nachrangige Dienstleistungen nicht anwendbar ist (3. VK Bund, B. v. 16.06.2008 - Az.:<br />

VK 3 - 65/08).<br />

<strong>19.</strong>4.6.42 Drohender Schaden bei einem drohenden Ausschluss aus einem<br />

Wettbewerblichen Dialog<br />

2814<br />

Für die Darlegung eines drohenden Schadens in einem Verfahren des Wettbewerblichen<br />

Dialogs genügt es, dass der <strong>Antrag</strong>steller den Ausschluss von den weiteren<br />

Vergabeverhandlungen annehmen muss, z.B. durch eine Fristsetzung des Auftraggebers<br />

zur Überarbeitung seines Lösungsvorschlages. Der <strong>Antrag</strong>steller befürchtet, seinen neuen<br />

Lösungsvorschlag im weiteren Vergabeverfahren nicht in gleichem Maße wie die<br />

verbliebenen Bieter auf die Vorstellungen des Auftraggebers ausrichten zu können und damit<br />

eine Verschlechterung seiner Chancen auf die Auftragserteilung. Das Interesse des<br />

<strong>Antrag</strong>stellers richtet sich darauf, den drohenden Verlust der Auftragserteilung infolge<br />

der Fristsetzung des Auftraggebers durch das Nachprüfungsverfahren noch abwenden<br />

zu können. Dass der <strong>Antrag</strong>steller mit der Erarbeitung eines neuen Lösungsvorschlages nicht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!