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Kaufkraft- und Umsatzgrößen für die Stadt Ansbach insgesamt

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Büro PLANWERK <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Stadt</strong>marketing Verkehr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> – Einzelhandelsentwicklungskonzept – Abschlussbericht<br />

Weitaus drastischer ist <strong>die</strong> Entwicklung bei den älteren Menschen,<br />

<strong>die</strong> durch den so genannten Altenquotient gemessen werden. Der<br />

Altenquotient beschreibt das Verhältnis der über 64jährigen zu den<br />

20 bis unter 65jährigen.<br />

Bayernweit steigt der Altenquotient von 31,9 auf 43,2, in Mittelfranken<br />

von 32,7 auf 43,9 <strong>und</strong> in der <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> von 37,4 auf 48,9.<br />

Ein Wert von 48,9 zeigt, dass im Jahr 2028 <strong>die</strong> Zahl der älteren fast<br />

genauso groß sein wird, wie <strong>die</strong> Altersklasse der potenziell Erwerbetätigen<br />

zischen 20 <strong>und</strong> 65.<br />

In absoluten Zahlen ausgedrückt, sind 11.100 der heute 40.500<br />

<strong>Ansbach</strong>er Einwohner 60 Jahre oder älter. Damit wird ein Anteil von<br />

27,4% erreicht. Im Jahre 2028 werden von dann 39.400 Einwohnern<br />

13.800 60 Jahre oder älter sein, ein Anteil von dann 35,0%.<br />

7.10.3 MOBILITÄTSBEREITSCHAFT<br />

Die sich mittel- bis langfristig verändernde Alterstruktur ist auch der<br />

Hauptgr<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>insgesamt</strong> geringer werdende Möglichkeit <strong>und</strong><br />

Bereitschaft der Bevölkerung sich mobil im Raum zu bewegen. Hinzu<br />

kommen steigende Energie- <strong>und</strong> damit Transportkosten, <strong>die</strong> sich<br />

beschränkend auf den motorisierten Individualverkehr auswirken<br />

werden, aber auch <strong>die</strong> Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

beeinflussen werden.<br />

Insgesamt wird auf Gr<strong>und</strong> der sich verändernden Mobilitätsbereitschaft<br />

der Nahversorgung vor allem der wohnstandortnahen Versorgung<br />

mit Gütern des Einzelhandels vor allem des periodischen Bedarfs<br />

somit eine immer stärkere Bedeutung zukommen.<br />

7.10.4 TENDENZEN IM EINZELHANDEL<br />

Die Entwicklung im Einzelhandel weist in der vergangenen Jahren<br />

Tendenzen auf, <strong>die</strong> in höherzentralen Orten beobachtet werden<br />

können <strong>und</strong> deren Inhalte auf kleinere Zentren wie <strong>Ansbach</strong> durchaus<br />

angewandt <strong>und</strong> übertragen werden können. Folgende Gr<strong>und</strong>tendenzen<br />

können beschrieben werden, <strong>die</strong> allerdings zum Teil sogar<br />

gegenläufig sind.<br />

• Die Einzelhandelsflächen im Lebensmitteleinzelhandel (Vollsortimenter,<br />

Discounter) wachsen <strong>insgesamt</strong> (Gesamtfläche),<br />

nehmen aber auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzelstandorte zu.<br />

• Das Gesamtwachstum der Angebotsfläche führt zu einem Überangebot<br />

an Verkaufsfläche. Erste Marktteilnehmer sind in<br />

den vergangenen Jahren bereits verschw<strong>und</strong>en (Aufkauf). Es<br />

ist damit zu rechnen das weitere Anbieter am Markt in den<br />

nächsten Jahren aufgekauft werden.<br />

• Das Angebot an den Discounterstandorten wurde in den vergangene<br />

Jahren immer umfangreicher. Je nach Kette geht das<br />

Discounterangebot bereits in Vollsortimentsrichtung.<br />

• Das Angebot der Vollsortimenter wurde in den vergangenen<br />

Jahren noch spezifischer (Angebotstiefe). Die Entwicklung<br />

liegt hier im qualitativen Bereich (Übersichtlichkeit, seniorengerechte<br />

Angebote, Einkaufsambiente). Diese drückt sich<br />

durch deutlich gestiegene Verkaufsflächen aus, wobei <strong>die</strong> Gesamtumsatzleistung<br />

kaum ansteigt, so dass <strong>die</strong> Quadratmeterleistungen<br />

deutlich zurückgehen (10-20%).<br />

• Im Bereich des Einzelhandels mit den Gütern des aperiodischen<br />

Bedarfs (z.B. Textilien, Haushaltswaren, persönlicher<br />

Bedarf)<br />

• Sowohl im Discounterbereich als auch im Bereich der Vollsortimenter<br />

wird damit das baurechtliche Limit von 800-900m²<br />

Verkaufsfläche (Regelvermutungsgrenze) immer mehr zum<br />

limitierenden Faktor. Die damit verb<strong>und</strong>ene Notwendigkeit<br />

<strong>Ansbach</strong>_EEK_Bericht_100118_04.doc Seite 103

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