Kaufkraft- und Umsatzgrößen für die Stadt Ansbach insgesamt
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Büro PLANWERK <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Stadt</strong>marketing Verkehr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> – Einzelhandelsentwicklungskonzept – Abschlussbericht<br />
Weitaus drastischer ist <strong>die</strong> Entwicklung bei den älteren Menschen,<br />
<strong>die</strong> durch den so genannten Altenquotient gemessen werden. Der<br />
Altenquotient beschreibt das Verhältnis der über 64jährigen zu den<br />
20 bis unter 65jährigen.<br />
Bayernweit steigt der Altenquotient von 31,9 auf 43,2, in Mittelfranken<br />
von 32,7 auf 43,9 <strong>und</strong> in der <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> von 37,4 auf 48,9.<br />
Ein Wert von 48,9 zeigt, dass im Jahr 2028 <strong>die</strong> Zahl der älteren fast<br />
genauso groß sein wird, wie <strong>die</strong> Altersklasse der potenziell Erwerbetätigen<br />
zischen 20 <strong>und</strong> 65.<br />
In absoluten Zahlen ausgedrückt, sind 11.100 der heute 40.500<br />
<strong>Ansbach</strong>er Einwohner 60 Jahre oder älter. Damit wird ein Anteil von<br />
27,4% erreicht. Im Jahre 2028 werden von dann 39.400 Einwohnern<br />
13.800 60 Jahre oder älter sein, ein Anteil von dann 35,0%.<br />
7.10.3 MOBILITÄTSBEREITSCHAFT<br />
Die sich mittel- bis langfristig verändernde Alterstruktur ist auch der<br />
Hauptgr<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>insgesamt</strong> geringer werdende Möglichkeit <strong>und</strong><br />
Bereitschaft der Bevölkerung sich mobil im Raum zu bewegen. Hinzu<br />
kommen steigende Energie- <strong>und</strong> damit Transportkosten, <strong>die</strong> sich<br />
beschränkend auf den motorisierten Individualverkehr auswirken<br />
werden, aber auch <strong>die</strong> Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
beeinflussen werden.<br />
Insgesamt wird auf Gr<strong>und</strong> der sich verändernden Mobilitätsbereitschaft<br />
der Nahversorgung vor allem der wohnstandortnahen Versorgung<br />
mit Gütern des Einzelhandels vor allem des periodischen Bedarfs<br />
somit eine immer stärkere Bedeutung zukommen.<br />
7.10.4 TENDENZEN IM EINZELHANDEL<br />
Die Entwicklung im Einzelhandel weist in der vergangenen Jahren<br />
Tendenzen auf, <strong>die</strong> in höherzentralen Orten beobachtet werden<br />
können <strong>und</strong> deren Inhalte auf kleinere Zentren wie <strong>Ansbach</strong> durchaus<br />
angewandt <strong>und</strong> übertragen werden können. Folgende Gr<strong>und</strong>tendenzen<br />
können beschrieben werden, <strong>die</strong> allerdings zum Teil sogar<br />
gegenläufig sind.<br />
• Die Einzelhandelsflächen im Lebensmitteleinzelhandel (Vollsortimenter,<br />
Discounter) wachsen <strong>insgesamt</strong> (Gesamtfläche),<br />
nehmen aber auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einzelstandorte zu.<br />
• Das Gesamtwachstum der Angebotsfläche führt zu einem Überangebot<br />
an Verkaufsfläche. Erste Marktteilnehmer sind in<br />
den vergangenen Jahren bereits verschw<strong>und</strong>en (Aufkauf). Es<br />
ist damit zu rechnen das weitere Anbieter am Markt in den<br />
nächsten Jahren aufgekauft werden.<br />
• Das Angebot an den Discounterstandorten wurde in den vergangene<br />
Jahren immer umfangreicher. Je nach Kette geht das<br />
Discounterangebot bereits in Vollsortimentsrichtung.<br />
• Das Angebot der Vollsortimenter wurde in den vergangenen<br />
Jahren noch spezifischer (Angebotstiefe). Die Entwicklung<br />
liegt hier im qualitativen Bereich (Übersichtlichkeit, seniorengerechte<br />
Angebote, Einkaufsambiente). Diese drückt sich<br />
durch deutlich gestiegene Verkaufsflächen aus, wobei <strong>die</strong> Gesamtumsatzleistung<br />
kaum ansteigt, so dass <strong>die</strong> Quadratmeterleistungen<br />
deutlich zurückgehen (10-20%).<br />
• Im Bereich des Einzelhandels mit den Gütern des aperiodischen<br />
Bedarfs (z.B. Textilien, Haushaltswaren, persönlicher<br />
Bedarf)<br />
• Sowohl im Discounterbereich als auch im Bereich der Vollsortimenter<br />
wird damit das baurechtliche Limit von 800-900m²<br />
Verkaufsfläche (Regelvermutungsgrenze) immer mehr zum<br />
limitierenden Faktor. Die damit verb<strong>und</strong>ene Notwendigkeit<br />
<strong>Ansbach</strong>_EEK_Bericht_100118_04.doc Seite 103