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Kaufkraft- und Umsatzgrößen für die Stadt Ansbach insgesamt

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Büro PLANWERK <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Stadt</strong>marketing Verkehr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> – Einzelhandelsentwicklungskonzept – Abschlussbericht<br />

7.7 NICHT ABGEGRENZTE BEREICHE<br />

In allen nicht als Versorgungsbereiche abgegrenzten Bereichen muss<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich auf <strong>die</strong> Ansiedlung von Einzelhandel, soweit <strong>die</strong>s bau-<br />

<strong>und</strong> genehmigungsrechtlich möglich ist, verzichtet werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sind Ansiedlungen zur lokalen Versorgung wünschenswert<br />

(z.B. Bäcker, Metzger, etc.). Für bereits bestehende Betriebe des Einzelhandels<br />

besteht natürlich Bestandschutz. Erweiterungen bestehender<br />

Betriebe sind, soweit sie zur Sicherung des Standortes notwendig<br />

sind (max. +10%-15%), möglich.<br />

Gewerbegebiete:<br />

Auch in den bereits bestehenden Gewerbegebieten besteht Bestandsschutz.<br />

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Ausschluss von<br />

Sortimenten durch Änderung des Bebauungsplanes realisierbar ist<br />

(7-Jahres-Frist). Gr<strong>und</strong>sätzlich wird <strong>die</strong>s in den meisten Fällen empfohlen,<br />

wenn <strong>die</strong> Bebauungspläne älter als sieben Jahre sind (Entschädigungszeitraum).<br />

In den Gewerbegebieten dürfen nur nichtzentrenrelevante<br />

Sortimente angesiedelt werden, soweit sie nicht<br />

einem Nahversorgungsbereich zugeordnet sind. In den bestehenden<br />

Gewerbegebieten der peripheren Ortsteile (z.B. Brodswinden, Elpersdorf)<br />

muss gr<strong>und</strong>sätzlich ein Ausschluss von Einzelhandel mit<br />

zentrenrelevanten Sortimenten erfolgen, soweit <strong>die</strong>s nicht bereits<br />

geschehen ist. Sollten an der Periphere des <strong>Stadt</strong>gebiets oder in den<br />

Ortsteilen in den nächsten Jahren Gewerbe- oder Industriegebiete<br />

ausgewiesen werden, gilt dort gr<strong>und</strong>sätzlich ein Ausschluss von Einzelhandel<br />

mit zentrenrelevanten Sortimenten.<br />

Sonstige Wohn- <strong>und</strong> Mischgebiete:<br />

Hier besteht <strong>die</strong> Möglichkeit von Ansiedlungen nach den rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen von BauNVO <strong>und</strong> BauGB. Im Sinne einer sich noch verbessernden<br />

Nahversorgung, vor allem in den nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen,<br />

sind Ansiedlungen von geringer Flächengröße (bis ca. 300m²) dort<br />

durchaus wünschenswert. Für bestehende Betriebe des Einzelhandels<br />

besteht natürlich Bestandschutz. Erweiterungen bestehender<br />

Betriebe sind, soweit sie zur Sicherung des Standortes notwendig<br />

sind (max. +10%-15%), möglich.<br />

Unbeplante Innenbereiche:<br />

Auch hier besteht <strong>die</strong> Möglichkeit von Ansiedlungen nach den rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen von BauNVO <strong>und</strong> BauGB. Im Sinne einer sich noch<br />

verbessernden Nahversorgung, vor allem in den nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen,<br />

sind Ansiedlungen von geringer Flächengröße (bis ca. 300m²)<br />

auch in <strong>die</strong>sen Bereichen durchaus wünschenswert. Für bestehende<br />

Betriebe des Einzelhandels besteht natürlich Bestandschutz. Erweiterungen<br />

bestehender Betriebe sind, soweit sie zur Sicherung des<br />

Standortes notwendig sind (max. +10%-15%), möglich.<br />

<strong>Ansbach</strong>_EEK_Bericht_100118_04.doc Seite 98

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