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Kaufkraft- und Umsatzgrößen für die Stadt Ansbach insgesamt

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Büro PLANWERK <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Stadt</strong>marketing Verkehr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> – Einzelhandelsentwicklungskonzept – Abschlussbericht<br />

Versorgungsqualitäten:<br />

Sortiment Qualität<br />

Period. Bedarf <strong>Stadt</strong>teilversorgung<br />

Technik Geringe Versorgungsqualität<br />

Textilien/Schuhe Geringe Versorgungsqualität<br />

Persönl.Bedarf Geringe Versorgungsqualität<br />

Baumarkt Geringe Versorgungsqualität<br />

Einrichtung Geringe Versorgungsqualität<br />

Ziel:<br />

Das Rügländer Viertel muss weiterhin in seiner Funktion als vorrangiger<br />

Wohnstandort gestärkt <strong>und</strong> weiterentwickelt werden. Weitere<br />

Versorgungsstandorte haben dort keine Ansiedlungspriorität. Im<br />

Bereich der Güter aus dem Sortimentsbereich Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege<br />

besteht Ergänzungsbedarf.<br />

Einzige Ausnahme sind <strong>die</strong> ehemaligen Brauereigelände im äußersten<br />

Süden, <strong>die</strong> dem speziellen Ergänzungsbereich des ZVB der Innenstadt<br />

zugerechnet werden sollten. An <strong>die</strong>sen Standorten kann<br />

eine maßvolle Ergänzung des Angebots im Bereich der Güter des<br />

periodischen Bedarfs stattfinden, da <strong>die</strong>ser Standort Versorgungsfunktionen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Innenstadt, das Rügländer Viertel <strong>und</strong> den Teilbereich<br />

Hennenbach/ Schlossvorstadt übernehmen kann.<br />

Versorgungsbereiche:<br />

Abgrenzung eines „Ergänzungsbereichs Nahversorgung“ im Bereich<br />

um den Lidl-Standort (Rettistraße); <strong>die</strong>ser Standort übernimmt zentrale<br />

Versorgungsfunktion <strong>für</strong> den gesamten <strong>Ansbach</strong>er Norden <strong>und</strong><br />

kann punktuell auch noch erweitert werden.<br />

Die ehemaligen Brauereistandorte an der Brauhausstraße sollen dem<br />

speziellen Ergänzungsbereich des zentralen Versorgungsbereichs<br />

zugeordnet werden. Für <strong>die</strong>se Standorte wurde bereits in einer speziellen<br />

Stellungnahme auf <strong>die</strong> maximal wünschenswerten Dimensionen<br />

<strong>und</strong> Ausprägungen einer Ansiedlung von Einzelhandel detailliert<br />

eingegangen.<br />

.<br />

Flankierende Maßnahmen:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt es, <strong>die</strong> Erreichbarkeit des Teilbereiches (v.a. der<br />

zukünftigen Ergänzungsbereiche Nahversorgung) zu sichern <strong>und</strong><br />

weiter zu entwickeln. Dies gilt vorrangig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rad-/Fuß-<br />

Verbindungen in <strong>die</strong> nördlichen <strong>Stadt</strong>teile (Querverbindungen). <strong>die</strong><br />

ÖPNV-Anbindung ist in <strong>die</strong>sem Bereich vorhanden, kann aber verbessert<br />

werden. Für alle verkehrlichen Verbesserung muss immer<br />

<strong>die</strong> Erreichbarkeit der „Ergänzungsbereiche Nahversorgung“ eine<br />

wichtige Rolle spielen.<br />

Für den zu entwickelnden Bereich an der Brauhausstraße besteht der<br />

eindeutige Bedarf, <strong>die</strong> Anbindung des Entwicklungsbereichs an <strong>die</strong><br />

Innenstadt qualitativ zu verbessern.<br />

<strong>Ansbach</strong>_EEK_Bericht_100118_04.doc Seite 63

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