Kaufkraft- und Umsatzgrößen für die Stadt Ansbach insgesamt
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Büro PLANWERK <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Stadt</strong>marketing Verkehr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> – Einzelhandelsentwicklungskonzept – Abschlussbericht<br />
Versorgungsqualitäten:<br />
Sortiment Qualität<br />
Period. Bedarf <strong>Stadt</strong>teilversorgung<br />
Technik Geringe Versorgungsqualität<br />
Textilien/Schuhe Geringe Versorgungsqualität<br />
Persönl.Bedarf Geringe Versorgungsqualität<br />
Baumarkt Geringe Versorgungsqualität<br />
Einrichtung Geringe Versorgungsqualität<br />
Ziel:<br />
Das Rügländer Viertel muss weiterhin in seiner Funktion als vorrangiger<br />
Wohnstandort gestärkt <strong>und</strong> weiterentwickelt werden. Weitere<br />
Versorgungsstandorte haben dort keine Ansiedlungspriorität. Im<br />
Bereich der Güter aus dem Sortimentsbereich Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege<br />
besteht Ergänzungsbedarf.<br />
Einzige Ausnahme sind <strong>die</strong> ehemaligen Brauereigelände im äußersten<br />
Süden, <strong>die</strong> dem speziellen Ergänzungsbereich des ZVB der Innenstadt<br />
zugerechnet werden sollten. An <strong>die</strong>sen Standorten kann<br />
eine maßvolle Ergänzung des Angebots im Bereich der Güter des<br />
periodischen Bedarfs stattfinden, da <strong>die</strong>ser Standort Versorgungsfunktionen<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Innenstadt, das Rügländer Viertel <strong>und</strong> den Teilbereich<br />
Hennenbach/ Schlossvorstadt übernehmen kann.<br />
Versorgungsbereiche:<br />
Abgrenzung eines „Ergänzungsbereichs Nahversorgung“ im Bereich<br />
um den Lidl-Standort (Rettistraße); <strong>die</strong>ser Standort übernimmt zentrale<br />
Versorgungsfunktion <strong>für</strong> den gesamten <strong>Ansbach</strong>er Norden <strong>und</strong><br />
kann punktuell auch noch erweitert werden.<br />
Die ehemaligen Brauereistandorte an der Brauhausstraße sollen dem<br />
speziellen Ergänzungsbereich des zentralen Versorgungsbereichs<br />
zugeordnet werden. Für <strong>die</strong>se Standorte wurde bereits in einer speziellen<br />
Stellungnahme auf <strong>die</strong> maximal wünschenswerten Dimensionen<br />
<strong>und</strong> Ausprägungen einer Ansiedlung von Einzelhandel detailliert<br />
eingegangen.<br />
.<br />
Flankierende Maßnahmen:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt es, <strong>die</strong> Erreichbarkeit des Teilbereiches (v.a. der<br />
zukünftigen Ergänzungsbereiche Nahversorgung) zu sichern <strong>und</strong><br />
weiter zu entwickeln. Dies gilt vorrangig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rad-/Fuß-<br />
Verbindungen in <strong>die</strong> nördlichen <strong>Stadt</strong>teile (Querverbindungen). <strong>die</strong><br />
ÖPNV-Anbindung ist in <strong>die</strong>sem Bereich vorhanden, kann aber verbessert<br />
werden. Für alle verkehrlichen Verbesserung muss immer<br />
<strong>die</strong> Erreichbarkeit der „Ergänzungsbereiche Nahversorgung“ eine<br />
wichtige Rolle spielen.<br />
Für den zu entwickelnden Bereich an der Brauhausstraße besteht der<br />
eindeutige Bedarf, <strong>die</strong> Anbindung des Entwicklungsbereichs an <strong>die</strong><br />
Innenstadt qualitativ zu verbessern.<br />
<strong>Ansbach</strong>_EEK_Bericht_100118_04.doc Seite 63