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Kaufkraft- und Umsatzgrößen für die Stadt Ansbach insgesamt

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Büro PLANWERK <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Stadt</strong>marketing Verkehr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> – Einzelhandelsentwicklungskonzept – Abschlussbericht<br />

5.1 INNENSTADT<br />

5.1.1 ALTSTADT<br />

Abgrenzung:<br />

Der Bereich <strong>Ansbach</strong>-Innenstadt umfasst<br />

<strong>die</strong> Altstadt zwischen Rezat <strong>und</strong> Promenade,<br />

das südlich anschließende Bahnhofsviertel<br />

bis zur Bahnlinie, den Hofgarten <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

westlichen Wohnbereiche bis zur Ringstraße.<br />

Das üblicherweise zur Innenstadt zählende<br />

Brücken-Center wurde bei der vorliegenden<br />

Betrachtungsweise aus Gründen der<br />

Beurteilung von <strong>Kaufkraft</strong>flüssen separat<br />

betrachtet.<br />

<strong>Stadt</strong>teilbeschreibung:<br />

Die <strong>Ansbach</strong>er Altstadt zeichnet sich durch<br />

ihr gesamtstädtisch relevantes Angebot in<br />

den Bereichen Textilien/Schuhe <strong>und</strong> Haushaltswaren/persönlicher<br />

Bedarf aus. Nennenswerte<br />

Versorgungsqualität wird auch in<br />

Teilbereichen der technischen Sortimente<br />

(Foto/Optik, Telekommunikation) erreicht.<br />

In den flächenintensiven Bereichen (Möbel,<br />

Baumarkt, Elektrogeräte) erreicht <strong>die</strong> Alt- Abbildung 61<br />

stadt keinerlei Versorgungsqualität. Bei den<br />

Sortimenten der Güter des periodischen Bedarfs wird zwar eine<br />

rechnerische Überdeckung erreicht, kann aber trotzdem keine zufrieden<br />

stellende Versorgung der ansässigen Bevölkerung realisiert<br />

werden. Es muss Ziel der kommunalen Politik hinsichtlich der An-<br />

siedlung von Einzelhandelseinrichtungen sein, <strong>die</strong> vorhandenen<br />

Versorgungsqualitäten des Standortes Altstadt weiterhin zu erhalten<br />

bzw. sogar noch weiter zu stärken, wobei letzteres vor allem den Bereich<br />

der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs betrifft.<br />

<strong>Ansbach</strong>_EEK_Bericht_100118_04.doc Seite 56

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