Kaufkraft- und Umsatzgrößen für die Stadt Ansbach insgesamt
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Büro PLANWERK <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Stadt</strong>marketing Verkehr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> – Einzelhandelsentwicklungskonzept – Abschlussbericht<br />
Einige gr<strong>und</strong>sätzliche Erläuterungen zu den Aussagen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
einzelnen Versorgungsbereiche getroffen werden sind wie folgt zu<br />
erläutern:<br />
• Ansiedlungsempfehlungen hinsichtlich der zentrenrelevanten<br />
Sortimente beziehen sich auf <strong>die</strong> <strong>Ansbach</strong>er Sortimentsliste<br />
„zentrenrelevante Sortimente“ (Kap. 8.1).<br />
• Ansiedlungsempfehlungen <strong>für</strong> Ergänzungsbereiche Nahversorgung<br />
beziehen sich auf <strong>die</strong> <strong>Ansbach</strong>er Sortimentsliste „Ergänzungsbereiche<br />
Nahversorgung“ (Kapitel 8.2).<br />
• Ansiedlungsempfehlungen <strong>für</strong> Sonderbereiche beziehen sich<br />
auf <strong>die</strong> <strong>Ansbach</strong>er Sortimentsliste „Sonderbereiche“ (Kapitel<br />
8.3), bzw. <strong>die</strong> jeweils angegebene Sortimentsliste. Spezifische<br />
Modifikationen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sonderbereiche werden an der entsprechenden<br />
Stelle genannt.<br />
• Ansiedlungsempfehlungen <strong>für</strong> Gewerbegebiet <strong>und</strong> Sonderbereiche<br />
beziehen sich auf <strong>die</strong> <strong>Ansbach</strong>er Sortimentsliste „nichtzentrenrelevante<br />
Sortimente“ (Kapitel 8.4).<br />
• Aus Gründen des Bestands- <strong>und</strong> Standortschutzes wurde den<br />
bestehenden Standorten in den Ergänzungsbereichen Nahversorgung<br />
in vielen Fällen eine Erweiterungsmöglichkeit von<br />
15% eingeräumt. Diese Erweiterungsoption bezieht sich auf<br />
einzelne Einzelhandelsbetriebe <strong>und</strong> legt den heutigen Status-<br />
Quo zugr<strong>und</strong>e; Mehrfacherweiterungen sind nicht möglich.<br />
Hintergr<strong>und</strong> der Erweiterungsoption ist <strong>die</strong> Tatsache, dass<br />
einzelne Betriebe zum Teil flächenmäßige Erweiterungen benötigen,<br />
um konkurrenzfähig zu bleiben <strong>und</strong> somit das Unternehmen<br />
zu erhalten. Dabei muss jeweils <strong>die</strong> empfohlene<br />
Sortimentsliste berücksichtigt werden. Sollte mit einer derartigen<br />
Erweiterung <strong>die</strong> landesplanerische Grenze von 800m²<br />
Verkaufsfläche überschritten werden, ist eine entsprechende<br />
landesplanerische Überprüfung notwendig.<br />
<strong>Ansbach</strong>_EEK_Bericht_100118_04.doc Seite 91