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Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung

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Finanzierungsregelungen von der häuslichen Betreuung bis zur Heimunterbringung<br />

Finanzierungsregelungen von der häuslichen Betreuung<br />

bis zur Heimunterbringung<br />

Peter Widekamp<br />

Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK), Siegburg<br />

Die finanziellen Rahmenempfehlungen in der GKV haben sich in den letzten<br />

Jahren zweifellos verschlechtert. Immer wieder musste (und muss) deshalb<br />

der Gesetzgeber eingreifen, um eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />

herzustellen. Chronisch Kranke und Schwerbehinderte sind von manchen<br />

dieser „Sparmaßnahmen“ besonders getroffen worden. Trotz Budgetierungen<br />

stehen aber immer noch ausreichend Mittel zur Verfügung, um den<br />

Versorgungsbedarf gerade für solche Versicherten, die in einem besonderen<br />

Maße auf den Schutz und auf die Leistungen der GKV angewiesen sind, abzudecken.<br />

Dazu ist es allerdings erforderlich, die Leistungen insgesamt am wirklichen<br />

Bedarf auszurichten, Überkapazitäten im Gesundheitswesen abzubauen,<br />

doppelte und dreifache diagnostische Maßnahmen zu vermeiden. Ob dies<br />

im Rahmen der angekündigten Strukturreform 2000 gelingt, bleibt abzuwarten.<br />

Jedenfalls sehen die Eckpunkte der Regierungskoalition für diese Reform<br />

u.a. vor, dass ein neuer Schwerpunkt auf die Rehabilitation gelegt werden<br />

soll, auch um den Grundsatz Rehabilitation vor Pflege stärker zur Geltung zu<br />

bringen.<br />

Dies als Vorbemerkung. Nun zu den Leistungs- und Finanzierungsregelungen<br />

bezüglich der Langzeitversorgung schwerstneurologisch geschädigter <strong>Kind</strong>er,<br />

im häuslichen Bereich oder eben in einer Langzeiteinrichtung.<br />

Ausgangspunkt für diese Betrachtung können die im Rahmen der Maikammer-<br />

Konferenz vor fast drei Jahren entwickelten Vorschläge bilden, die zwar (noch)<br />

nicht offiziell als Empfehlungen oder gar Richtlinien in die Welt gesetzt worden<br />

sind, die aber dennoch schon Wirkungen gezeigt haben, beispielsweise<br />

bei den Planungen der Länder für qualitativ und quantitativ ausreichende<br />

Versorgungsstrukturen.<br />

Die Vorschläge beschreiben detailliert u.a. auch die Anforderungen an therapeutische<br />

und rehabilitative Angebote, die erforderliche räumliche, apparative<br />

und personelle Ausstattung, getrennt für die häusliche und die stationäre<br />

Versorgung. Richtigerweise wird auch dargestellt, dass hier mehrere Sozialleistungsträger<br />

gefordert sind, vor allem die Pflege- und Krankenkassen, die<br />

Träger der Unfallversicherung und der Sozialhilfe.<br />

Diese Konzeption, die mit viel Sachverstand zustandegekommen ist, und die<br />

die hier anwesenden Fachleute genau kennen werden, erscheint mir plausi-<br />

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