Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung
Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung
Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Finanzierungsregelungen von der häuslichen Betreuung bis zur Heimunterbringung<br />
Finanzierungsregelungen von der häuslichen Betreuung<br />
bis zur Heimunterbringung<br />
Peter Widekamp<br />
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK), Siegburg<br />
Die finanziellen Rahmenempfehlungen in der GKV haben sich in den letzten<br />
Jahren zweifellos verschlechtert. Immer wieder musste (und muss) deshalb<br />
der Gesetzgeber eingreifen, um eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />
herzustellen. Chronisch Kranke und Schwerbehinderte sind von manchen<br />
dieser „Sparmaßnahmen“ besonders getroffen worden. Trotz Budgetierungen<br />
stehen aber immer noch ausreichend Mittel zur Verfügung, um den<br />
Versorgungsbedarf gerade für solche Versicherten, die in einem besonderen<br />
Maße auf den Schutz und auf die Leistungen der GKV angewiesen sind, abzudecken.<br />
Dazu ist es allerdings erforderlich, die Leistungen insgesamt am wirklichen<br />
Bedarf auszurichten, Überkapazitäten im Gesundheitswesen abzubauen,<br />
doppelte und dreifache diagnostische Maßnahmen zu vermeiden. Ob dies<br />
im Rahmen der angekündigten Strukturreform 2000 gelingt, bleibt abzuwarten.<br />
Jedenfalls sehen die Eckpunkte der Regierungskoalition für diese Reform<br />
u.a. vor, dass ein neuer Schwerpunkt auf die Rehabilitation gelegt werden<br />
soll, auch um den Grundsatz Rehabilitation vor Pflege stärker zur Geltung zu<br />
bringen.<br />
Dies als Vorbemerkung. Nun zu den Leistungs- und Finanzierungsregelungen<br />
bezüglich der Langzeitversorgung schwerstneurologisch geschädigter <strong>Kind</strong>er,<br />
im häuslichen Bereich oder eben in einer Langzeiteinrichtung.<br />
Ausgangspunkt für diese Betrachtung können die im Rahmen der Maikammer-<br />
Konferenz vor fast drei Jahren entwickelten Vorschläge bilden, die zwar (noch)<br />
nicht offiziell als Empfehlungen oder gar Richtlinien in die Welt gesetzt worden<br />
sind, die aber dennoch schon Wirkungen gezeigt haben, beispielsweise<br />
bei den Planungen der Länder für qualitativ und quantitativ ausreichende<br />
Versorgungsstrukturen.<br />
Die Vorschläge beschreiben detailliert u.a. auch die Anforderungen an therapeutische<br />
und rehabilitative Angebote, die erforderliche räumliche, apparative<br />
und personelle Ausstattung, getrennt für die häusliche und die stationäre<br />
Versorgung. Richtigerweise wird auch dargestellt, dass hier mehrere Sozialleistungsträger<br />
gefordert sind, vor allem die Pflege- und Krankenkassen, die<br />
Träger der Unfallversicherung und der Sozialhilfe.<br />
Diese Konzeption, die mit viel Sachverstand zustandegekommen ist, und die<br />
die hier anwesenden Fachleute genau kennen werden, erscheint mir plausi-<br />
105