Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung
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bel, ohne dass ich sie – als jemand aus der Verwaltung – im Detail beurteilen<br />
könnte.<br />
Halten wir jetzt kurz die aus der Kranken- und Pflegeversicherung resultierenden<br />
Ansprüche und Regelungsmöglichkeiten dagegen, um Lücken zu erkennen<br />
und Probleme zur Lösung des gemeinsamen Anliegens, für die schwerstbehinderten<br />
<strong>Kind</strong>er eine adäquate Versorgung sicherzustellen und auch die<br />
Finanzierung zufriedenstellend zu regeln.<br />
Ambulante Versorgung<br />
Hier stehen aus der Pflegeversicherung die der Höhe nach begrenzten, nach<br />
dem Pflegebedarf abgestuften Leistungen (Pflegegeld/Pflegesachleistung) zur<br />
Verfügung (vgl. im Einzelnen die Übersicht über die Leistungen in § 28 Abs. 1<br />
SGB XI). Besonders hinweisen möchte ich auf die Pflegehilfsmittel und technischen<br />
Hilfsmittel, die bei häuslicher Pflege beansprucht werden können.<br />
Die GKV ist u.a. für folgende Leistungen zuständig:<br />
• Ärztliche Versorgung,<br />
• Behandlungspflege,<br />
• Heilmittel,<br />
• Hilfsmittel,<br />
• medizinische Reha-Maßnahmen.<br />
Alle diese und andere Leistungen sind vertraglich geregelt, werden in aller<br />
Regel in Form von differenzierten Gebühren für die einzelnen Anwendungen<br />
vergütet.<br />
Abgrenzungsprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung müssten<br />
inzwischen weitgehend gelöst sein durch Richtlinien, Leistungskataloge u.a.<br />
Probleme und Defizite sehe ich<br />
ZNS Symposium • <strong>Das</strong> <strong>schädelhirnverletzte</strong> <strong>Kind</strong><br />
• im häufig noch fehlenden Fallmanagement (Planung und Steuerung des<br />
Leistungsgeschehens),<br />
• bei der (längerfristig erforderlichen) Heilmittelversorgung und<br />
• bei medizinischen Reha-Maßnahmen (zur Besserung bzw. Verhütung<br />
einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit).<br />
Hier besteht ganz sicher noch Abstimmungs- und Handlungsbedarf, um die<br />
individuell erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen.