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Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung

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bel, ohne dass ich sie – als jemand aus der Verwaltung – im Detail beurteilen<br />

könnte.<br />

Halten wir jetzt kurz die aus der Kranken- und Pflegeversicherung resultierenden<br />

Ansprüche und Regelungsmöglichkeiten dagegen, um Lücken zu erkennen<br />

und Probleme zur Lösung des gemeinsamen Anliegens, für die schwerstbehinderten<br />

<strong>Kind</strong>er eine adäquate Versorgung sicherzustellen und auch die<br />

Finanzierung zufriedenstellend zu regeln.<br />

Ambulante Versorgung<br />

Hier stehen aus der Pflegeversicherung die der Höhe nach begrenzten, nach<br />

dem Pflegebedarf abgestuften Leistungen (Pflegegeld/Pflegesachleistung) zur<br />

Verfügung (vgl. im Einzelnen die Übersicht über die Leistungen in § 28 Abs. 1<br />

SGB XI). Besonders hinweisen möchte ich auf die Pflegehilfsmittel und technischen<br />

Hilfsmittel, die bei häuslicher Pflege beansprucht werden können.<br />

Die GKV ist u.a. für folgende Leistungen zuständig:<br />

• Ärztliche Versorgung,<br />

• Behandlungspflege,<br />

• Heilmittel,<br />

• Hilfsmittel,<br />

• medizinische Reha-Maßnahmen.<br />

Alle diese und andere Leistungen sind vertraglich geregelt, werden in aller<br />

Regel in Form von differenzierten Gebühren für die einzelnen Anwendungen<br />

vergütet.<br />

Abgrenzungsprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung müssten<br />

inzwischen weitgehend gelöst sein durch Richtlinien, Leistungskataloge u.a.<br />

Probleme und Defizite sehe ich<br />

ZNS Symposium • <strong>Das</strong> <strong>schädelhirnverletzte</strong> <strong>Kind</strong><br />

• im häufig noch fehlenden Fallmanagement (Planung und Steuerung des<br />

Leistungsgeschehens),<br />

• bei der (längerfristig erforderlichen) Heilmittelversorgung und<br />

• bei medizinischen Reha-Maßnahmen (zur Besserung bzw. Verhütung<br />

einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit).<br />

Hier besteht ganz sicher noch Abstimmungs- und Handlungsbedarf, um die<br />

individuell erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen.

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