Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung
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<strong>Prävention</strong> aus der Sicht der Schüler-Unfallversicherung<br />
<strong>Prävention</strong> aus der Sicht der Schüler-Unfallversicherung<br />
Ulrich Winterfeld<br />
Bundesverband der Unfallkassen(BUK), München<br />
Seit 1971 sind in der Bundesrepublik Deutschland alle <strong>Kind</strong>ergartenkinder,<br />
Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz<br />
wurde 1997 auf <strong>Kind</strong>er in <strong>Kind</strong>erkrippen und -horten erweitert. Die <strong>Kind</strong>er<br />
und Jugendlichen erhalten bei Unfällen in Zusammenhang mit dem Besuch<br />
dieser Einrichtungen einschließlich des Schulweges die gleichen Leistungen<br />
wie Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall. Die Leistungen der rund 20 Unfallversicherungsträger<br />
(Körperschaften vergleichbar den Berufsgenossenschaften)<br />
gehen weit über die privater Versicherungen hinaus. Daher ist die gesetzliche<br />
Schüler-Unfallversicherung insbesondere bei Unfällen mit schweren<br />
Folgen ein großer sozialpolitischer Fortschritt. Eine vergleichbare gesetzliche<br />
Regelung gibt es in Europa nur noch in Luxemburg und Österreich.<br />
Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung<br />
Seit 1971 Schülerunfall = Arbeitsunfall<br />
Leistungen<br />
Medizinische Rehabilitation<br />
Berufliche Rehabilitation<br />
Rentenleistungen<br />
<strong>Prävention</strong><br />
Folie 1<br />
Die Leistungen der gesetzliche Unfallversicherung lassen sich in vier Bereiche<br />
unterteilen:<br />
• Medizinische Rehabilitation: Verletzte erhalten eine bestmögliche medizinische<br />
Erstversorgung und Rehabilitation. Dazu gibt es spezielle Unfallärzte<br />
sowie spezielle Rehabilitationseinrichtungen z. B. für <strong>schädelhirnverletzte</strong><br />
<strong>Kind</strong>er und Jugendliche. Aber auch die Ausbildung in erster Hilfe bei Lehrern<br />
und Erziehern wird gefördert.<br />
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