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Das schädelhirnverletzte Kind: Prävention ... - Hannelore Kohl Stiftung

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<strong>Prävention</strong> aus der Sicht der Schüler-Unfallversicherung<br />

<strong>Prävention</strong> aus der Sicht der Schüler-Unfallversicherung<br />

Ulrich Winterfeld<br />

Bundesverband der Unfallkassen(BUK), München<br />

Seit 1971 sind in der Bundesrepublik Deutschland alle <strong>Kind</strong>ergartenkinder,<br />

Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz<br />

wurde 1997 auf <strong>Kind</strong>er in <strong>Kind</strong>erkrippen und -horten erweitert. Die <strong>Kind</strong>er<br />

und Jugendlichen erhalten bei Unfällen in Zusammenhang mit dem Besuch<br />

dieser Einrichtungen einschließlich des Schulweges die gleichen Leistungen<br />

wie Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall. Die Leistungen der rund 20 Unfallversicherungsträger<br />

(Körperschaften vergleichbar den Berufsgenossenschaften)<br />

gehen weit über die privater Versicherungen hinaus. Daher ist die gesetzliche<br />

Schüler-Unfallversicherung insbesondere bei Unfällen mit schweren<br />

Folgen ein großer sozialpolitischer Fortschritt. Eine vergleichbare gesetzliche<br />

Regelung gibt es in Europa nur noch in Luxemburg und Österreich.<br />

Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung<br />

Seit 1971 Schülerunfall = Arbeitsunfall<br />

Leistungen<br />

Medizinische Rehabilitation<br />

Berufliche Rehabilitation<br />

Rentenleistungen<br />

<strong>Prävention</strong><br />

Folie 1<br />

Die Leistungen der gesetzliche Unfallversicherung lassen sich in vier Bereiche<br />

unterteilen:<br />

• Medizinische Rehabilitation: Verletzte erhalten eine bestmögliche medizinische<br />

Erstversorgung und Rehabilitation. Dazu gibt es spezielle Unfallärzte<br />

sowie spezielle Rehabilitationseinrichtungen z. B. für <strong>schädelhirnverletzte</strong><br />

<strong>Kind</strong>er und Jugendliche. Aber auch die Ausbildung in erster Hilfe bei Lehrern<br />

und Erziehern wird gefördert.<br />

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