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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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Eine Präsenz-Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />

findet nur auf Veranlassung der geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder auf schriftlichen Antrag von Gesellschaftern,<br />

die zusammen mindestens 25% des Kommanditkapitals<br />

vertreten, statt. Die Einberufung einer Präsenz-<br />

Gesellschafterversammlung erfolgt schriftlich durch die<br />

geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von<br />

4 Wochen.<br />

Präsenz-Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

sollen am Sitz der Gesellschaft abgehalten werden.<br />

Die Bestimmungen hinsichtlich der Vertretung im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren gelten entsprechend.<br />

Die Leitung der Präsenz-Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft obliegt den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder einem von diesen bestimmten Vertreter. Über<br />

den Verlauf der Versammlung wird vom Versammlungsleiter<br />

oder von einem von ihm bestimmten Vertreter ein<br />

Beschlussprotokoll gefertigt.<br />

Die geschäftsführenden Kommanditisten dürfen sich zur<br />

Einladung und Durchführung der Präsenz-Gesellschafterversammlung<br />

der Hilfe der Komplementärin oder, soweit<br />

Beteiligungen von der Treuhandkommanditistin verwaltet<br />

werden, der Treuhandkommanditistin bedienen.<br />

Im schriftlichen Verfahren können die Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft Beschlüsse fassen, wenn die Gesellschafter<br />

mittels einer Abstimmungsaufforderung ordnungsgemäß<br />

unterrichtet wurden und wenigstens 25% aller Stimmen an<br />

der schriftlichen Abstimmung teilnehmen. Die Stimmabgabe<br />

M. Vertragliche Rahmenbedingungen<br />

der Gesellschafter muss innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />

Gesellschaft eingehen. Stimmabgaben, die erst nach Ablauf<br />

von 4 Wochen bei der Gesellschaft eingehen, gelten weder<br />

für die Beschlussfähigkeit noch für die Ermittlung des<br />

Abstimmungsergebnisses.<br />

Wird in einem schriftlichen Verfahren die Beschlussfähigkeit<br />

nicht erreicht, so ist eine erneute Abstimmungsaufforderung<br />

zu übersenden, der ebenfalls eine Stimmempfehlung der<br />

Treuhandkommanditistin beizufügen ist. Die Stimmabgabe<br />

muss dann innerhalb von 21 Tagen nach Absendung der<br />

Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft eingehen.<br />

Die Beschlussfähigkeit besteht in diesem Fall unabhängig von<br />

der Anzahl der an dem schriftlichen Verfahren teilnehmenden<br />

Stimmen. Verspätet eingehende Stimmabgaben gelten<br />

als nicht abgegebene Stimmen. Hierauf ist in der erneuten<br />

Abstimmungsaufforderung hinzuweisen.<br />

Eine Präsenz-Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />

ist beschlussfähig, wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß<br />

geladen und wenigstens 25% der Stimmen der<br />

Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Ist eine<br />

Präsenz-Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig,<br />

so ist eine neue Präsenzversammlung mit einer Frist von<br />

21 Tagen einzuberufen. Diese Versammlung ist sodann ohne<br />

Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig. In der<br />

Einberufung ist hierauf hinzuweisen.<br />

Stimmenthaltungen zählen sowohl bei einer Präsenz-Gesellschafterversammlung<br />

als auch bei einer Abstimmung im<br />

schriftlichen Verfahren bei der Beschlussfähigkeit mit, gelten<br />

aber als nicht abgegebene Stimmen für die Ermittlung der<br />

Mehrheit.<br />

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