Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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Eine Präsenz-Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />
findet nur auf Veranlassung der geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder auf schriftlichen Antrag von Gesellschaftern,<br />
die zusammen mindestens 25% des Kommanditkapitals<br />
vertreten, statt. Die Einberufung einer Präsenz-<br />
Gesellschafterversammlung erfolgt schriftlich durch die<br />
geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von<br />
4 Wochen.<br />
Präsenz-Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />
sollen am Sitz der Gesellschaft abgehalten werden.<br />
Die Bestimmungen hinsichtlich der Vertretung im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren gelten entsprechend.<br />
Die Leitung der Präsenz-Gesellschafterversammlung der<br />
Fondsgesellschaft obliegt den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder einem von diesen bestimmten Vertreter. Über<br />
den Verlauf der Versammlung wird vom Versammlungsleiter<br />
oder von einem von ihm bestimmten Vertreter ein<br />
Beschlussprotokoll gefertigt.<br />
Die geschäftsführenden Kommanditisten dürfen sich zur<br />
Einladung und Durchführung der Präsenz-Gesellschafterversammlung<br />
der Hilfe der Komplementärin oder, soweit<br />
Beteiligungen von der Treuhandkommanditistin verwaltet<br />
werden, der Treuhandkommanditistin bedienen.<br />
Im schriftlichen Verfahren können die Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft Beschlüsse fassen, wenn die Gesellschafter<br />
mittels einer Abstimmungsaufforderung ordnungsgemäß<br />
unterrichtet wurden und wenigstens 25% aller Stimmen an<br />
der schriftlichen Abstimmung teilnehmen. Die Stimmabgabe<br />
M. Vertragliche Rahmenbedingungen<br />
der Gesellschafter muss innerhalb von 4 Wochen nach<br />
Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />
Gesellschaft eingehen. Stimmabgaben, die erst nach Ablauf<br />
von 4 Wochen bei der Gesellschaft eingehen, gelten weder<br />
für die Beschlussfähigkeit noch für die Ermittlung des<br />
Abstimmungsergebnisses.<br />
Wird in einem schriftlichen Verfahren die Beschlussfähigkeit<br />
nicht erreicht, so ist eine erneute Abstimmungsaufforderung<br />
zu übersenden, der ebenfalls eine Stimmempfehlung der<br />
Treuhandkommanditistin beizufügen ist. Die Stimmabgabe<br />
muss dann innerhalb von 21 Tagen nach Absendung der<br />
Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft eingehen.<br />
Die Beschlussfähigkeit besteht in diesem Fall unabhängig von<br />
der Anzahl der an dem schriftlichen Verfahren teilnehmenden<br />
Stimmen. Verspätet eingehende Stimmabgaben gelten<br />
als nicht abgegebene Stimmen. Hierauf ist in der erneuten<br />
Abstimmungsaufforderung hinzuweisen.<br />
Eine Präsenz-Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />
ist beschlussfähig, wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß<br />
geladen und wenigstens 25% der Stimmen der<br />
Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Ist eine<br />
Präsenz-Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig,<br />
so ist eine neue Präsenzversammlung mit einer Frist von<br />
21 Tagen einzuberufen. Diese Versammlung ist sodann ohne<br />
Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig. In der<br />
Einberufung ist hierauf hinzuweisen.<br />
Stimmenthaltungen zählen sowohl bei einer Präsenz-Gesellschafterversammlung<br />
als auch bei einer Abstimmung im<br />
schriftlichen Verfahren bei der Beschlussfähigkeit mit, gelten<br />
aber als nicht abgegebene Stimmen für die Ermittlung der<br />
Mehrheit.<br />
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