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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

EUR 15.000. In den Folgejahren erhöht sich diese Vergütung<br />

jährlich um jeweils 5%. Die geschäftsführenden<br />

Kommanditisten erhalten die Vergütung auch im Falle<br />

eines Verlusts. Sollten neben die geschäftsführenden<br />

Kommanditisten weitere zur Vertretung und Geschäftsführung<br />

berufene Personen treten, so wird die Vergütung<br />

zwischen diesen geteilt.<br />

2. Notwendige Aufwendungen, die den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten in Wahrnehmung der Geschäftsführungs-<br />

und Vertretungsmaßnahmen der Gesellschaft<br />

entstanden sind, erhalten diese erstattet.<br />

3. Für die Haftung in der Investitionsphase erhält<br />

die Komplementärin eine einmalige Vergütung i.H.v.<br />

EUR 5.000 zzgl. Umsatzsteuer (s. „Investitions- und<br />

Finanzierungsrechnung“ S. 78). Für die Übernahme der<br />

persönlichen Haftung erhält die Komplementärin in<br />

den ersten sechs Jahren, 2007–2012, eine jährliche<br />

Vergütung i.H.v. EUR 7.500 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Ab dem Jahr 2013 erhöht sich die Grundvergütung auf<br />

EUR 15.000 zzgl. Umsatzsteuer und wird in den<br />

Folgejahren um 5% p.a. gesteigert.<br />

4. Beim Wechsel von Kommanditisten (Erbfall/Verfügung)<br />

erhalten die geschäftsführenden Kommanditisten oder<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin eine Verwaltungsvergütung<br />

i.H.v. insgesamt 2% des Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

§ 10<br />

Beirat<br />

1. Zur Beratung der geschäftsführenden Kommanditisten<br />

kann jederzeit durch Beschluss der Gesellschafter für die<br />

Gesellschaft ein Beirat gebildet werden. Der Beirat<br />

besteht aus 3 Mitgliedern, von denen 2 Mitglieder aus<br />

dem Kreis der Gesellschafter durch die Gesellschafter<br />

gewählt werden, und 1 Mitglied von der Treuhandkommanditistin<br />

bestimmt wird. Für den Fall, dass ein<br />

Beiratsmitglied – aus welchem Grund auch immer – aus<br />

der Gesellschaft ausscheidet, nimmt ein von der<br />

Treuhandkommanditistin zu bestimmendes Ersatzbeiratsmitglied<br />

dessen Aufgaben bis zur Wahl eines<br />

neuen Beirats wahr.<br />

2. Der Beirat wird jeweils für 3 Jahre gewählt. Wiederwahl<br />

ist zulässig.<br />

3. Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.<br />

4. Der Beirat ist kein Organ im Sinne des § 52 GmbH-Gesetz<br />

und/oder des Aktiengesetzes. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten Weisungen<br />

zu erteilen. Der Beirat ist jedoch berechtigt, von<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten Berichte über<br />

die einzelnen Geschäftsführungsangelegenheiten zu<br />

verlangen. Auf Beschluss des Beirats ist eines seiner<br />

Mitglieder oder ein beauftragter Dritter auf Kosten der<br />

Gesellschaft berechtigt, die Geschäftsbücher der<br />

Gesellschaft einzusehen.<br />

5. Die Mitglieder des Beirats haften nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche gegen den<br />

Beirat verjähren 3 Jahre nach Kenntniserlangung über

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