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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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Fallen Fondsauszahlungen/-entnahmen teilweise oder ganz<br />

aus, so dass die Bedienung der Anteilsfinanzierung nicht<br />

mehr aus den Auszahlungen/Entnahmen geleistet werden<br />

kann, entsteht zusätzlicher Liquiditätsbedarf, der aus sonstigen<br />

Einnahmen des Anlegers zu decken ist.<br />

Bei Darlehensaufnahme in einer Fremdwährung (z. B. US-<br />

Dollar oder Yen) entstehen zusätzlich Wechselkursrisiken, die<br />

sich auf die steuerliche Bemessungsgrundlage auswirken<br />

können.<br />

c) Anteilsübertragung<br />

Die Beteiligung an dem vorliegenden Fonds ist als eine langfristige<br />

Anlage zu betrachten, da die Beteiligung grundsätzlich<br />

auf unbegrenzte Dauer eingegangen wird (Kündigungsrecht<br />

des Anlegers erstmals zum 31. Dezember 2017). Ein<br />

Verkauf des Kommanditanteils ist mit Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditisten zulässig. Da aber kein<br />

geregelter Markt zum Handel von solchen Gesellschaftsanteilen<br />

existiert, kann sich ein Verkauf des Kommanditanteils<br />

schwierig gestalten bzw. unter Umständen unmöglich<br />

sein. Auch besteht keine Gewähr, dass der Kommanditanteil<br />

zum Nominalwert weiterverkauft werden kann.<br />

d) Steuerliche Risiken bei Anteilsfinanzierung und<br />

Anteilsübertragung<br />

Eine Gefährdung der Überschusserzielungsabsicht mangels<br />

Vorliegens eines Totalüberschusses kann auch eintreten,<br />

wenn der Anleger seine Beteiligung in nahem zeitlichem<br />

Abstand zum Beitritt veräußert oder verschenkt. Auch in diesem<br />

Fall würde sich ein nachträglicher und rückwirkender<br />

Verlust der bereits geltend gemachten Steuereffekte sowie<br />

unter Umständen ein zusätzlicher Zinsaufwand ergeben.<br />

C. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Bei einer auch nur teilweisen Fremdfinanzierung der<br />

Gesellschaftseinlage eines Anlegers (Anteilsfinanzierung)<br />

besteht grundsätzlich auch die Gefahr, dass ein steuerlicher<br />

Totalüberschuss auf Ebene des Anlegers nicht erzielt wird.<br />

In diesem Fall könnte es dazu kommen, dass die<br />

Finanzverwaltung die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Liebhaberei qualifiziert, mit der Folge, dass bis dahin<br />

steuerlich geltend gemachte Werbungskostenüberschüsse<br />

nachversteuert werden und ggf. verzinst werden müssen.<br />

Anleger, die ihren Fondsanteil fremdfinanzieren möchten,<br />

sollten daher im Vorfeld einen steuerlichen Berater hinzuziehen.<br />

5. Maximales Risiko<br />

Im ungünstigsten Fall kann der Anleger, wie bei jeder<br />

Beteiligung am Eigenkapital einer Gesellschaft, den Betrag<br />

seiner Einlage und seines Agios verlieren (maximales Risiko:<br />

Risiko des Totalverlusts).<br />

6. Weitere wesentliche Risiken<br />

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung bestehen keine<br />

weiteren wesentlichen Risiken.<br />

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