Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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2013 2014 2015 2016 2017<br />
Fallen Fondsauszahlungen/-entnahmen teilweise oder ganz<br />
aus, so dass die Bedienung der Anteilsfinanzierung nicht<br />
mehr aus den Auszahlungen/Entnahmen geleistet werden<br />
kann, entsteht zusätzlicher Liquiditätsbedarf, der aus sonstigen<br />
Einnahmen des Anlegers zu decken ist.<br />
Bei Darlehensaufnahme in einer Fremdwährung (z. B. US-<br />
Dollar oder Yen) entstehen zusätzlich Wechselkursrisiken, die<br />
sich auf die steuerliche Bemessungsgrundlage auswirken<br />
können.<br />
c) Anteilsübertragung<br />
Die Beteiligung an dem vorliegenden Fonds ist als eine langfristige<br />
Anlage zu betrachten, da die Beteiligung grundsätzlich<br />
auf unbegrenzte Dauer eingegangen wird (Kündigungsrecht<br />
des Anlegers erstmals zum 31. Dezember 2017). Ein<br />
Verkauf des Kommanditanteils ist mit Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditisten zulässig. Da aber kein<br />
geregelter Markt zum Handel von solchen Gesellschaftsanteilen<br />
existiert, kann sich ein Verkauf des Kommanditanteils<br />
schwierig gestalten bzw. unter Umständen unmöglich<br />
sein. Auch besteht keine Gewähr, dass der Kommanditanteil<br />
zum Nominalwert weiterverkauft werden kann.<br />
d) Steuerliche Risiken bei Anteilsfinanzierung und<br />
Anteilsübertragung<br />
Eine Gefährdung der Überschusserzielungsabsicht mangels<br />
Vorliegens eines Totalüberschusses kann auch eintreten,<br />
wenn der Anleger seine Beteiligung in nahem zeitlichem<br />
Abstand zum Beitritt veräußert oder verschenkt. Auch in diesem<br />
Fall würde sich ein nachträglicher und rückwirkender<br />
Verlust der bereits geltend gemachten Steuereffekte sowie<br />
unter Umständen ein zusätzlicher Zinsaufwand ergeben.<br />
C. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Bei einer auch nur teilweisen Fremdfinanzierung der<br />
Gesellschaftseinlage eines Anlegers (Anteilsfinanzierung)<br />
besteht grundsätzlich auch die Gefahr, dass ein steuerlicher<br />
Totalüberschuss auf Ebene des Anlegers nicht erzielt wird.<br />
In diesem Fall könnte es dazu kommen, dass die<br />
Finanzverwaltung die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Liebhaberei qualifiziert, mit der Folge, dass bis dahin<br />
steuerlich geltend gemachte Werbungskostenüberschüsse<br />
nachversteuert werden und ggf. verzinst werden müssen.<br />
Anleger, die ihren Fondsanteil fremdfinanzieren möchten,<br />
sollten daher im Vorfeld einen steuerlichen Berater hinzuziehen.<br />
5. Maximales Risiko<br />
Im ungünstigsten Fall kann der Anleger, wie bei jeder<br />
Beteiligung am Eigenkapital einer Gesellschaft, den Betrag<br />
seiner Einlage und seines Agios verlieren (maximales Risiko:<br />
Risiko des Totalverlusts).<br />
6. Weitere wesentliche Risiken<br />
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung bestehen keine<br />
weiteren wesentlichen Risiken.<br />
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