Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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Lage des Unternehmens<br />
G. Angaben über die Emittentin<br />
2013 2014 2015 2016 2017<br />
Hinweis gem. § 8h Abs. 2 VermVerkProspV:<br />
Die Gesellschaft hat als Personengesellschaft entsprechend § 264 a HGB die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB zu beachten.<br />
Entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ist die Gesellschaft als kleine Personengesellschaft i.S.d. § 264 a HGB nicht zur Aufstellung eines<br />
Lageberichtes verpflichtet. Da ein Lagebericht freiwillig nicht aufgestellt wurde, waren im Rahmen der Beurteilung des Unternehmens<br />
die Aussagen der Geschäftsführung sowie die uns übergebenen Unterlagen zur Lage der Gesellschaft Gegenstand der Prüfung.<br />
Stellungnahme zur Lagebeurteilung<br />
der gesetzlichen Vertreter<br />
Die Gesellschaft hat als Personengesellschaft entsprechend<br />
§ 264 a HGB die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB<br />
zu beachten. Entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ist die<br />
Gesellschaft als kleine Personengesellschaft i.S.d. § 264 a<br />
HGB nicht zur Aufstellung eines Lageberichtes verpflichtet.<br />
Da ein Lagebericht freiwillig nicht aufgestellt wurde, waren<br />
im Rahmen der Beurteilung des Unternehmens die Aussagen<br />
der Geschäftsführung sowie die uns übergebenen Unterlagen<br />
zur Lage der Gesellschaft Gegenstand der Prüfung.<br />
Mir sind keine Sachverhalte bekannt geworden, welche die<br />
nachfolgend wiedergegebene Lagebeurteilung der Gesellschaft<br />
in Frage stellen.<br />
Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag<br />
in Höhe von EUR 6.000 erzielt. Die Gesellschaft hat mit notariellem<br />
Kaufvertrag vom 22. Dezember 2006 das Grundstück<br />
<strong>Hotel</strong> „<strong>Windrose</strong>“ auf <strong>Sylt</strong> erworben. Übergang von Nutzen<br />
und Lasten sowie der Gefahrenübergang erfolgten am Übergabetag.<br />
Tag der Übergabe des Kaufgegenstandes ist der auf<br />
den Tag der Zahlung des Kaufpreises folgende Tag (siehe § 9<br />
des Kaufvertrages). Gemäß § 2 des Kaufvertrages ist der<br />
Kaufpreis frühestens am 31. Januar 2007 zu entrichten.<br />
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft<br />
Im Zeitpunkt der Berichterstattung ist der Kaufpreis i. H.v. EUR<br />
8.400.000 entrichtet worden. In das bestehende Pachtverhältnis<br />
zwischen dem Verkäufer des <strong>Hotel</strong>grundstücks und der Firma<br />
Lindner <strong>Hotel</strong>s AG tritt die Gesellschaft mit dem Übergabetag<br />
ein. Für den Monat April 2007 erfolgte die erste Pachtzahlung.<br />
Die ausstehenden Einlagen der Kommanditisten sind im<br />
Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht geleistet worden.<br />
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in<br />
meiner vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung<br />
der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss durch die<br />
gesetzlichen Vertreter Stellung.<br />
Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende<br />
Tatsachen<br />
Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich als Abschlussprüfer<br />
über bei Durchführung der Abschlussprüfung festgestellte<br />
Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung des geprüften<br />
Unternehmens wesentlich beeinträchtigen oder seinen<br />
Bestand gefährden können.<br />
Diese Tatsachen sind von mir bereits dann zu nennen, wenn<br />
sie eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung<br />
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ernsthaft zur<br />
Folge haben können, und nicht erst dann, wenn die<br />
Entwicklung des geprüften Unternehmens bereits wesentlich<br />
beeinträchtigt oder sein Bestand konkret gefährdet ist.<br />
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