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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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Lage des Unternehmens<br />

G. Angaben über die Emittentin<br />

2013 2014 2015 2016 2017<br />

Hinweis gem. § 8h Abs. 2 VermVerkProspV:<br />

Die Gesellschaft hat als Personengesellschaft entsprechend § 264 a HGB die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB zu beachten.<br />

Entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ist die Gesellschaft als kleine Personengesellschaft i.S.d. § 264 a HGB nicht zur Aufstellung eines<br />

Lageberichtes verpflichtet. Da ein Lagebericht freiwillig nicht aufgestellt wurde, waren im Rahmen der Beurteilung des Unternehmens<br />

die Aussagen der Geschäftsführung sowie die uns übergebenen Unterlagen zur Lage der Gesellschaft Gegenstand der Prüfung.<br />

Stellungnahme zur Lagebeurteilung<br />

der gesetzlichen Vertreter<br />

Die Gesellschaft hat als Personengesellschaft entsprechend<br />

§ 264 a HGB die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB<br />

zu beachten. Entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ist die<br />

Gesellschaft als kleine Personengesellschaft i.S.d. § 264 a<br />

HGB nicht zur Aufstellung eines Lageberichtes verpflichtet.<br />

Da ein Lagebericht freiwillig nicht aufgestellt wurde, waren<br />

im Rahmen der Beurteilung des Unternehmens die Aussagen<br />

der Geschäftsführung sowie die uns übergebenen Unterlagen<br />

zur Lage der Gesellschaft Gegenstand der Prüfung.<br />

Mir sind keine Sachverhalte bekannt geworden, welche die<br />

nachfolgend wiedergegebene Lagebeurteilung der Gesellschaft<br />

in Frage stellen.<br />

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag<br />

in Höhe von EUR 6.000 erzielt. Die Gesellschaft hat mit notariellem<br />

Kaufvertrag vom 22. Dezember 2006 das Grundstück<br />

<strong>Hotel</strong> „<strong>Windrose</strong>“ auf <strong>Sylt</strong> erworben. Übergang von Nutzen<br />

und Lasten sowie der Gefahrenübergang erfolgten am Übergabetag.<br />

Tag der Übergabe des Kaufgegenstandes ist der auf<br />

den Tag der Zahlung des Kaufpreises folgende Tag (siehe § 9<br />

des Kaufvertrages). Gemäß § 2 des Kaufvertrages ist der<br />

Kaufpreis frühestens am 31. Januar 2007 zu entrichten.<br />

Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft<br />

Im Zeitpunkt der Berichterstattung ist der Kaufpreis i. H.v. EUR<br />

8.400.000 entrichtet worden. In das bestehende Pachtverhältnis<br />

zwischen dem Verkäufer des <strong>Hotel</strong>grundstücks und der Firma<br />

Lindner <strong>Hotel</strong>s AG tritt die Gesellschaft mit dem Übergabetag<br />

ein. Für den Monat April 2007 erfolgte die erste Pachtzahlung.<br />

Die ausstehenden Einlagen der Kommanditisten sind im<br />

Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht geleistet worden.<br />

Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehme ich nachfolgend in<br />

meiner vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung<br />

der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss durch die<br />

gesetzlichen Vertreter Stellung.<br />

Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende<br />

Tatsachen<br />

Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB habe ich als Abschlussprüfer<br />

über bei Durchführung der Abschlussprüfung festgestellte<br />

Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung des geprüften<br />

Unternehmens wesentlich beeinträchtigen oder seinen<br />

Bestand gefährden können.<br />

Diese Tatsachen sind von mir bereits dann zu nennen, wenn<br />

sie eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine Gefährdung<br />

der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ernsthaft zur<br />

Folge haben können, und nicht erst dann, wenn die<br />

Entwicklung des geprüften Unternehmens bereits wesentlich<br />

beeinträchtigt oder sein Bestand konkret gefährdet ist.<br />

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