Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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2013 2014 2015 2016 2017<br />
Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />
Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu.<br />
Die Gesellschaft wird aufgelöst, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist. Ferner kann die Gesellschafterversammlung bis<br />
zum 31. Dezember 2017 mit einer qualifizierten Mehrheit<br />
(Dreiviertelmehrheit) und ab 31. Dezember 2017 mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung<br />
aufgelöst werden. Im Falle einer Auflösung ist<br />
die Gesellschaft durch die geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu liquidieren.<br />
i) Übertragung von Gesellschaftsanteilen der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Die Übertragung von Kommanditanteilen der Fondsgesellschaft<br />
im Wege der Sonderrechtsnachfolge durch Abtretung<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditisten. Die Zustimmung kann<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden. Es ist nur die<br />
Übertragung der vollständigen Kommanditeinlage möglich.<br />
Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber, geht seine Beteiligung<br />
auf seine Erben nach Maßgabe der Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrags über. Die Fondsgesellschaft wird mit<br />
den Erben fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage<br />
eines Erbscheins oder einer beglaubigten Abschrift des<br />
Eröffnungsprotokolls bei einem notariellen Testament oder<br />
Erbvertrag legitimieren.<br />
j) Vergütungen für Geschäftsführung, Haftung<br />
Für die Haftung in der Investitionsphase erhält die<br />
Komplementärin eine einmalige Vergütung i.H.v. EUR 5.000<br />
zzgl. Umsatzsteuer (s. „Investitions- und Finanzierungsrechnung“<br />
S. 78). Für die Übernahme der persönlichen<br />
M. Vertragliche Rahmenbedingungen<br />
Haftung erhält die Komplementärin in den ersten 6 Jahren,<br />
2007–2012, eine jährliche Vergütung i.H.v. EUR 7.500 zzgl.<br />
Umsatzsteuer.<br />
Ab dem Jahr 2013 erhöht sich die Grundvergütung auf EUR<br />
15.000 zzgl. Umsatzsteuer und wird in den Folgejahren um<br />
5% p.a. gesteigert.<br />
Für die Anlegerbetreuung sowie Geschäftsführung erhält die<br />
SCM Capital Management GmbH und Herr Dr. Christopher<br />
Schroeder für die Geschäftsführung eine Vergütung von EUR<br />
95.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Geschäftsführungskosten beinhalten die Vergütung für<br />
die geschäftsführenden Kommanditisten. Für diese Geschäftsführungskosten<br />
fällt eine pauschale Vergütung von netto<br />
EUR 7.500, ab dem Jahr 2013 netto EUR 15.000 an. Diese<br />
Vergütung wird in den Folgejahren um 5% p.a. gesteigert.<br />
Die Vergütung ist auch im Falle eines Verlusts zu zahlen. Im<br />
Fall der Auflösung der Gesellschaft und der Verwertung des<br />
Gesellschaftsvermögens erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin SCM Capital Management GmbH den Ersatz<br />
ihrer Auslagen, eine Vergütung von EUR 7.500 sowie ein<br />
Erfolgshonorar i.H.v. 20% des Ergebnisses vor Gebühren,<br />
wenn dieses EUR 500.000 übersteigt.<br />
Für die laufende Verwaltung der Kommanditisten/Treugeber<br />
der Fondsgesellschaft erhält die Treuhandkommanditistin<br />
von der Fondsgesellschaft für ihre Tätigkeit in den Jahren<br />
2007 bis 2012 eine jährliche Pauschalvergütung i.H.v.<br />
0,1% und in den Jahren 2013 bis 2017 von 0,2% der insgesamt<br />
treuhänderisch gehaltenen bzw. zu verwaltenden<br />
Beteiligungen zuzüglich Umsatzsteuer, beginnend ab dem<br />
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