Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
Zweck der Fondsgesellschaft ist der Betrieb eines<br />
geschlossenen Immobilienfonds, insbesondere Erwerb,<br />
Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung des<br />
Fondsobjektes Strandstraße 21, 23/Risgap/Dünenstraße 9,<br />
25996 Wenningstedt-Braderup/<strong>Sylt</strong>. Die Fondsgesellschaft<br />
ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck im<br />
Zusammenhang stehenden und zu dessen Erreichung notwendig<br />
und zweckmäßig erscheinenden Geschäfte und<br />
Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu<br />
lassen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu<br />
errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu<br />
erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.<br />
Zur Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der<br />
Gesellschaftereinlagen im Rahmen der Regelungen dieses<br />
Vertrages wird Folgendes vereinbart:<br />
§ 1<br />
Beteiligungskonto<br />
1.1 Die Fondsgesellschaft hat auf ihren Namen ein auf EUR<br />
lautendes Konto bei der Sparkasse Südholstein (BLZ<br />
230 510 30), Konto-Nr.: 151 14 622, Empfänger: SCM<br />
Capital Management GmbH & Co. KG Renditefonds VIII –<br />
<strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong>, eingerichtet, auf das sämtliche<br />
Gesellschaftereinlagen einzuzahlen sind (nachfolgend<br />
auch als „Beteiligungskonto“ bezeichnet). Über das<br />
Beteiligungskonto soll im Innenverhältnis ausschließlich<br />
der Mittelverwender nach Maßgabe dieses Vertrages<br />
verfügen.<br />
1.2 Dementsprechend verpflichtet sich die Fondsgesellschaft,<br />
sich jeglicher alleiniger Verfügungen über das<br />
Beteiligungskonto zu enthalten, indem die Fonds-<br />
gesellschaft eine Vereinbarung mit der kontoführenden<br />
Bank herbeiführen wird, aufgrund deren die Fondsgesellschaft<br />
und der Mittelverwender im Außenverhältnis zu<br />
der kontoführenden Bank nur gemeinsam über das<br />
Beteiligungskonto verfügen können („gemeinsame<br />
Verfügungsgewalt“). Soweit dies zur Erreichung des<br />
vorgenannten Zwecks erforderlich ist, wird der Mittelverwender<br />
als weiterer Kontoinhaber des Beteiligungskontos<br />
dem Kontoführungsvertrag mit der kontoführenden<br />
Bank beitreten.<br />
1.3 Im Innenverhältnis der Parteien zueinander steht ein<br />
Guthaben auf dem Beteiligungskonto ausschließlich<br />
der Fondsgesellschaft zu, welche alle aus der Führung<br />
des Beteiligungskontos entstehenden Lasten und Kosten<br />
trägt und den Mittelverwender insoweit freistellt.<br />
1.4 Die Fondsgesellschaft stellt darüber hinaus den Mittelverwender<br />
hiermit von allen Schadensersatzansprüchen<br />
der Bank gegen den Mittelverwender frei.<br />
§ 2<br />
Mittelverwendung<br />
2.1 Die Fondsgesellschaft wird die zur Durchführung des<br />
Investitionsvorhabens der Fondsgesellschaft und den<br />
Ausgleich der daraus oder in Zusammenhang damit entstehenden<br />
Kosten erforderlichen Mittel schriftlich beim<br />
Mittelverwender anfordern. Der Mittelverwender wird in<br />
der Weise über das Beteiligungskonto verfügen, dass er<br />
die von der Fondsgesellschaft angeforderten Mittel nach<br />
Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages freigibt (die<br />
„Mittelfreigabe“).