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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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172<br />

SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

Zweck der Fondsgesellschaft ist der Betrieb eines<br />

geschlossenen Immobilienfonds, insbesondere Erwerb,<br />

Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung des<br />

Fondsobjektes Strandstraße 21, 23/Risgap/Dünenstraße 9,<br />

25996 Wenningstedt-Braderup/<strong>Sylt</strong>. Die Fondsgesellschaft<br />

ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck im<br />

Zusammenhang stehenden und zu dessen Erreichung notwendig<br />

und zweckmäßig erscheinenden Geschäfte und<br />

Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu<br />

lassen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu<br />

errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu<br />

erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.<br />

Zur Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der<br />

Gesellschaftereinlagen im Rahmen der Regelungen dieses<br />

Vertrages wird Folgendes vereinbart:<br />

§ 1<br />

Beteiligungskonto<br />

1.1 Die Fondsgesellschaft hat auf ihren Namen ein auf EUR<br />

lautendes Konto bei der Sparkasse Südholstein (BLZ<br />

230 510 30), Konto-Nr.: 151 14 622, Empfänger: SCM<br />

Capital Management GmbH & Co. KG Renditefonds VIII –<br />

<strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong>, eingerichtet, auf das sämtliche<br />

Gesellschaftereinlagen einzuzahlen sind (nachfolgend<br />

auch als „Beteiligungskonto“ bezeichnet). Über das<br />

Beteiligungskonto soll im Innenverhältnis ausschließlich<br />

der Mittelverwender nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

verfügen.<br />

1.2 Dementsprechend verpflichtet sich die Fondsgesellschaft,<br />

sich jeglicher alleiniger Verfügungen über das<br />

Beteiligungskonto zu enthalten, indem die Fonds-<br />

gesellschaft eine Vereinbarung mit der kontoführenden<br />

Bank herbeiführen wird, aufgrund deren die Fondsgesellschaft<br />

und der Mittelverwender im Außenverhältnis zu<br />

der kontoführenden Bank nur gemeinsam über das<br />

Beteiligungskonto verfügen können („gemeinsame<br />

Verfügungsgewalt“). Soweit dies zur Erreichung des<br />

vorgenannten Zwecks erforderlich ist, wird der Mittelverwender<br />

als weiterer Kontoinhaber des Beteiligungskontos<br />

dem Kontoführungsvertrag mit der kontoführenden<br />

Bank beitreten.<br />

1.3 Im Innenverhältnis der Parteien zueinander steht ein<br />

Guthaben auf dem Beteiligungskonto ausschließlich<br />

der Fondsgesellschaft zu, welche alle aus der Führung<br />

des Beteiligungskontos entstehenden Lasten und Kosten<br />

trägt und den Mittelverwender insoweit freistellt.<br />

1.4 Die Fondsgesellschaft stellt darüber hinaus den Mittelverwender<br />

hiermit von allen Schadensersatzansprüchen<br />

der Bank gegen den Mittelverwender frei.<br />

§ 2<br />

Mittelverwendung<br />

2.1 Die Fondsgesellschaft wird die zur Durchführung des<br />

Investitionsvorhabens der Fondsgesellschaft und den<br />

Ausgleich der daraus oder in Zusammenhang damit entstehenden<br />

Kosten erforderlichen Mittel schriftlich beim<br />

Mittelverwender anfordern. Der Mittelverwender wird in<br />

der Weise über das Beteiligungskonto verfügen, dass er<br />

die von der Fondsgesellschaft angeforderten Mittel nach<br />

Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages freigibt (die<br />

„Mittelfreigabe“).

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