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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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g) Zeichnungsfrist<br />

Es ist vorgesehen, die Kommanditanteile der Fondsgesellschaft<br />

bis zum 31. Dezember 2008 einzuwerben.<br />

h) Angebot von Teilbeträgen<br />

Das Angebot der Kommanditanteile erfolgt ausschließlich in<br />

der Bundesrepublik Deutschland.<br />

i) Erwerbspreis<br />

Die Mindestbeteiligungssumme am Kommanditkapital jedes<br />

eintretenden Kommanditisten oder des sich über den Abschluss<br />

eines Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin<br />

indirekt beteiligenden Treugebers beträgt EUR 10.000<br />

zzgl. 5% Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch<br />

1.000 teilbar sein. Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers<br />

bezieht sich auf die Mindestbeteiligungssumme zzgl.<br />

5% Agio.<br />

j) Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />

Veräußerung der Vermögensanlage verbundene<br />

weitere Kosten<br />

Bei Erwerb der Vermögensanlage wird neben dem<br />

Erwerbspreis ein Agio i.H.v. 5% erhoben.<br />

Die Anleger haben das Recht, sich selbst an Stelle der<br />

Treuhänderin in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die<br />

bei einer Direkteintragung in das Handelsregister anfallenden<br />

Notar- und Gerichtskosten für die Beglaubigung der<br />

Handelsregistervollmacht sowie für die Eintragung in das<br />

Handelsregister sind vom Anleger zu tragen. Es ist eine<br />

Sammelanmeldung zur Eintragung in das Handelsregister<br />

vorgesehen. Sofern der Treuhänderin die erforderlichen<br />

Vollmachten rechtzeitig vorliegen, sollen die anfallenden<br />

Notar- und Gerichtskosten von der Emittentin getragen wer-<br />

E. Angaben über die Vermögensanlage<br />

den. Bei Löschung einer erfolgten Handelsregistereintragung<br />

können Notar- und Gerichtskosten entstehen, die von dem<br />

Anleger zu tragen sind.<br />

Gemäß § 4 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages können rückständige<br />

Einlagen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht<br />

werden.<br />

Die Kostenverteilung für die bei einem Ausscheiden zu erstellende<br />

Auseinandersetzungsbilanz ist in § 19 Ziffer 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages geregelt. Wird über die Auseinandersetzungsbilanz<br />

zwischen der Gesellschaft und einem<br />

Gesellschafter keine Einigung erzielt, so entscheidet ein von<br />

der Industrie- und Handelskammer Hamburg zu benennender<br />

Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter. Die Kosten für<br />

den Schiedsgutachter trägt der betreffende Gesellschafter.<br />

Weichen die Feststellungen des Gutachters jedoch um mehr<br />

als 10% nach oben von der Auseinandersetzungsbilanz<br />

gemäß Nr. 3 ab, so trägt die Gesellschaft die gesamten<br />

Kosten des Schiedsgutachtens.<br />

Generell sind vom Anleger die von ihm persönlich veranlassten<br />

Kosten, wie z.B. Telefon, Porto, Bankgebühren,<br />

Steuerberatungs- oder Reisekosten, zu tragen.<br />

Bei Veräußerung der Beteiligung sind vom Anleger gegebenenfalls<br />

anfallende Nebenkosten wie z.B. Gutachter- oder<br />

Transaktionskosten zu tragen.<br />

Bei Inanspruchnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierung<br />

fallen für den Anleger neben laufenden Zins- und Tilgungszahlungen<br />

möglicherweise weitere Kosten an (z.B. Bearbeitungsgebühren,<br />

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger<br />

Rückzahlung).<br />

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