Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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g) Zeichnungsfrist<br />
Es ist vorgesehen, die Kommanditanteile der Fondsgesellschaft<br />
bis zum 31. Dezember 2008 einzuwerben.<br />
h) Angebot von Teilbeträgen<br />
Das Angebot der Kommanditanteile erfolgt ausschließlich in<br />
der Bundesrepublik Deutschland.<br />
i) Erwerbspreis<br />
Die Mindestbeteiligungssumme am Kommanditkapital jedes<br />
eintretenden Kommanditisten oder des sich über den Abschluss<br />
eines Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin<br />
indirekt beteiligenden Treugebers beträgt EUR 10.000<br />
zzgl. 5% Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch<br />
1.000 teilbar sein. Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers<br />
bezieht sich auf die Mindestbeteiligungssumme zzgl.<br />
5% Agio.<br />
j) Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />
Veräußerung der Vermögensanlage verbundene<br />
weitere Kosten<br />
Bei Erwerb der Vermögensanlage wird neben dem<br />
Erwerbspreis ein Agio i.H.v. 5% erhoben.<br />
Die Anleger haben das Recht, sich selbst an Stelle der<br />
Treuhänderin in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die<br />
bei einer Direkteintragung in das Handelsregister anfallenden<br />
Notar- und Gerichtskosten für die Beglaubigung der<br />
Handelsregistervollmacht sowie für die Eintragung in das<br />
Handelsregister sind vom Anleger zu tragen. Es ist eine<br />
Sammelanmeldung zur Eintragung in das Handelsregister<br />
vorgesehen. Sofern der Treuhänderin die erforderlichen<br />
Vollmachten rechtzeitig vorliegen, sollen die anfallenden<br />
Notar- und Gerichtskosten von der Emittentin getragen wer-<br />
E. Angaben über die Vermögensanlage<br />
den. Bei Löschung einer erfolgten Handelsregistereintragung<br />
können Notar- und Gerichtskosten entstehen, die von dem<br />
Anleger zu tragen sind.<br />
Gemäß § 4 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages können rückständige<br />
Einlagen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht<br />
werden.<br />
Die Kostenverteilung für die bei einem Ausscheiden zu erstellende<br />
Auseinandersetzungsbilanz ist in § 19 Ziffer 7 des<br />
Gesellschaftsvertrages geregelt. Wird über die Auseinandersetzungsbilanz<br />
zwischen der Gesellschaft und einem<br />
Gesellschafter keine Einigung erzielt, so entscheidet ein von<br />
der Industrie- und Handelskammer Hamburg zu benennender<br />
Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter. Die Kosten für<br />
den Schiedsgutachter trägt der betreffende Gesellschafter.<br />
Weichen die Feststellungen des Gutachters jedoch um mehr<br />
als 10% nach oben von der Auseinandersetzungsbilanz<br />
gemäß Nr. 3 ab, so trägt die Gesellschaft die gesamten<br />
Kosten des Schiedsgutachtens.<br />
Generell sind vom Anleger die von ihm persönlich veranlassten<br />
Kosten, wie z.B. Telefon, Porto, Bankgebühren,<br />
Steuerberatungs- oder Reisekosten, zu tragen.<br />
Bei Veräußerung der Beteiligung sind vom Anleger gegebenenfalls<br />
anfallende Nebenkosten wie z.B. Gutachter- oder<br />
Transaktionskosten zu tragen.<br />
Bei Inanspruchnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierung<br />
fallen für den Anleger neben laufenden Zins- und Tilgungszahlungen<br />
möglicherweise weitere Kosten an (z.B. Bearbeitungsgebühren,<br />
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger<br />
Rückzahlung).<br />
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