Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
Zu den Gläubigern der Fondsgesellschaft zählt insbesondere<br />
die finanzierende Bank. Leistet der Kommanditist seine<br />
Einlage in Höhe der Hafteinlage, erlischt seine persönliche<br />
Haftung. Entnimmt oder erhält der Anleger aus bzw. von der<br />
Fondsgesellschaft Beträge (z. B. Auszahlungen/Entnahmen),<br />
die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage<br />
sinken lassen, so lebt seine persönliche Haftung in gleichem<br />
Maße wieder auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner<br />
Hafteinlage.<br />
Unabhängig von der Erbringung der Einlage besteht immer<br />
eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum<br />
Handelsregister, die vom Kommanditisten oder in seinem<br />
Namen als Gesellschafter vorzunehmen sind. Die Kosten trägt<br />
jeder Kommanditist, der die Änderungen im Gesellschafterverhältnis<br />
(z. B. Ausscheiden, Ausschluss) veranlasst,<br />
soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist.<br />
Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, haftet er<br />
für bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor<br />
Ablauf von 5 Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden und<br />
daraus Ansprüche gegen ihn rechtskräftig festgestellt sind,<br />
durch vollstreckbaren Vergleich oder vollstreckbare Urkunden<br />
festgestellt oder durch in Insolvenzverfahren erfolgte<br />
Feststellung vollstreckbar geworden sind oder eine gerichtliche<br />
oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen<br />
oder beantragt wird. Bei öffentlich-rechtlichen<br />
Verbindlichkeiten genügt der Erlass eines Verwaltungsakts.<br />
Die Frist beginnt mit dem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden<br />
in das Handelsregister des für den Sitz der Fondsgesellschaft<br />
zuständigen Gerichts eingetragen wird. Einer<br />
Feststellung in vorgezeichnetem Sinne bedarf es nicht, wenn<br />
der Kommanditist den Anspruch schriftlich anerkannt hat.<br />
Wird die Fondsgesellschaft aufgelöst, verjähren die<br />
Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen die Kommanditisten<br />
spätestens 5 Jahre nach Eintragung der Auflösung<br />
der Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder, wenn die<br />
Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden,<br />
spätestens 5 Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />
Kommanditisten, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, haften nicht unmittelbar für<br />
Schulden der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle hält die<br />
Treuhandkommanditistin als Treuhänder die Stellung als<br />
Kommanditist. Allerdings muss der Treugeber die Treuhandkommanditistin<br />
von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />
die sie für den Treugeber hält, freistellen. Die Treuhandkommanditistin<br />
haftet dem Treugeber nur für Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit. Dies folgt aus dem Treuhandvertrag,<br />
wonach die Treuhandbeteiligung allein im Interesse des<br />
Treugebers gehalten wird. Wirtschaftlich betrachtet ist daher<br />
der Treugeber dem Kommanditisten bezüglich der Haftung<br />
und deren Beschränkung gleichgestellt.<br />
b) Persönliche Anteilsfinanzierung<br />
Für das Beteiligungsangebot ist weder eine vollständige oder<br />
teilweise Fremdfinanzierung des Beteiligungsbetrages, die<br />
durch den Anleger aufgenommen wird (sog. Anteilsfinanzierung),<br />
vorgesehen noch wird eine solche Finanzierung<br />
unmittelbar oder mittelbar angeboten.<br />
Für den Fall, dass ein Anleger seine Beteiligung dennoch teilweise<br />
oder ganz fremdfinanziert, was mit dessen entsprechender<br />
Haftung für die Forderungen der anteilsfinanzierenden<br />
Bank verbunden ist, wird auf das Risiko hingewiesen,<br />
dass sich die Gesamtkapitalrendite vermindert.