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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

Zu den Gläubigern der Fondsgesellschaft zählt insbesondere<br />

die finanzierende Bank. Leistet der Kommanditist seine<br />

Einlage in Höhe der Hafteinlage, erlischt seine persönliche<br />

Haftung. Entnimmt oder erhält der Anleger aus bzw. von der<br />

Fondsgesellschaft Beträge (z. B. Auszahlungen/Entnahmen),<br />

die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage<br />

sinken lassen, so lebt seine persönliche Haftung in gleichem<br />

Maße wieder auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner<br />

Hafteinlage.<br />

Unabhängig von der Erbringung der Einlage besteht immer<br />

eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum<br />

Handelsregister, die vom Kommanditisten oder in seinem<br />

Namen als Gesellschafter vorzunehmen sind. Die Kosten trägt<br />

jeder Kommanditist, der die Änderungen im Gesellschafterverhältnis<br />

(z. B. Ausscheiden, Ausschluss) veranlasst,<br />

soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist.<br />

Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, haftet er<br />

für bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor<br />

Ablauf von 5 Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden und<br />

daraus Ansprüche gegen ihn rechtskräftig festgestellt sind,<br />

durch vollstreckbaren Vergleich oder vollstreckbare Urkunden<br />

festgestellt oder durch in Insolvenzverfahren erfolgte<br />

Feststellung vollstreckbar geworden sind oder eine gerichtliche<br />

oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen<br />

oder beantragt wird. Bei öffentlich-rechtlichen<br />

Verbindlichkeiten genügt der Erlass eines Verwaltungsakts.<br />

Die Frist beginnt mit dem Ende des Tages, an dem das Ausscheiden<br />

in das Handelsregister des für den Sitz der Fondsgesellschaft<br />

zuständigen Gerichts eingetragen wird. Einer<br />

Feststellung in vorgezeichnetem Sinne bedarf es nicht, wenn<br />

der Kommanditist den Anspruch schriftlich anerkannt hat.<br />

Wird die Fondsgesellschaft aufgelöst, verjähren die<br />

Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen die Kommanditisten<br />

spätestens 5 Jahre nach Eintragung der Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder, wenn die<br />

Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden,<br />

spätestens 5 Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />

Kommanditisten, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften nicht unmittelbar für<br />

Schulden der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle hält die<br />

Treuhandkommanditistin als Treuhänder die Stellung als<br />

Kommanditist. Allerdings muss der Treugeber die Treuhandkommanditistin<br />

von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />

die sie für den Treugeber hält, freistellen. Die Treuhandkommanditistin<br />

haftet dem Treugeber nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit. Dies folgt aus dem Treuhandvertrag,<br />

wonach die Treuhandbeteiligung allein im Interesse des<br />

Treugebers gehalten wird. Wirtschaftlich betrachtet ist daher<br />

der Treugeber dem Kommanditisten bezüglich der Haftung<br />

und deren Beschränkung gleichgestellt.<br />

b) Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

Für das Beteiligungsangebot ist weder eine vollständige oder<br />

teilweise Fremdfinanzierung des Beteiligungsbetrages, die<br />

durch den Anleger aufgenommen wird (sog. Anteilsfinanzierung),<br />

vorgesehen noch wird eine solche Finanzierung<br />

unmittelbar oder mittelbar angeboten.<br />

Für den Fall, dass ein Anleger seine Beteiligung dennoch teilweise<br />

oder ganz fremdfinanziert, was mit dessen entsprechender<br />

Haftung für die Forderungen der anteilsfinanzierenden<br />

Bank verbunden ist, wird auf das Risiko hingewiesen,<br />

dass sich die Gesamtkapitalrendite vermindert.

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