Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
maßgebliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzufertigen.<br />
3. Der Jahresabschluss wird von der Komplementärin oder,<br />
soweit Beteiligungen von der Treuhandkommanditistin<br />
verwaltet werden, der Treuhandkommanditistin und/oder<br />
ggf. (bei Bestehen) dem Beirat überprüft und kann auf<br />
Wunsch der Gesellschafter von einem Wirtschaftsprüfer<br />
und/oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder<br />
einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft<br />
geprüft werden. Die Bestellung des Prüfers erfolgt<br />
aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafter.<br />
4. Der Jahresabschluss ist den Gesellschaftern zuzusenden.<br />
5. Jeder Kommanditist/Treugeber ist verpflichtet, seine<br />
persönlichen Sonderbetriebseinnahmen und Sonderwerbungskosten<br />
des jeweiligen Vorjahres bis spätestens<br />
zum 31. März eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert<br />
der Gesellschaft mitzuteilen. Unterbleibt die fristgerechte<br />
Mitteilung, ist eine Berücksichtigung bei der einheitlichen<br />
und gesonderten Gewinnfeststellungserklärung der<br />
Gesellschaft nicht mehr möglich. Der Einzelnachweis<br />
der Sonderwerbungskosten für einen ggf. erforderlichen<br />
Einspruch gegen den Feststellungsbescheid des für die<br />
Gesellschaft zuständigen Finanzamtes obliegt den<br />
Kommanditisten.<br />
§ 15<br />
Beteiligung an Vermögen, Ergebnis und Auszahlungen/<br />
Entnahmen<br />
1. Die Gesellschafter nehmen am Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft sowie am steuerlichen Ergebnis erst ab dem<br />
1. des Monats teil, der dem Monat folgt, in dem folgende<br />
Bedingungen erfüllt sind:<br />
a) Annahme des Beteiligungsangebots;<br />
b) Gutschrift der Einlage zzgl. Agio auf dem Bankkonto der<br />
Beteiligungsgesellschaft.<br />
2. An dem Ergebnis der Geschäftsjahre sind die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihres Kapitalkontos I zum Gesamtkapital<br />
der Gesellschaft am Vermögen, am Ergebnis und<br />
an den Auszahlungen/Entnahmen beteiligt.<br />
3. Bei den vorstehenden Regelungen zur Ergebnisverteilung<br />
ist das vom Gesellschafter zu zahlende Agio nicht zu<br />
berücksichtigen.<br />
4. Die geschäftsführenden Kommanditisten können mit<br />
Zustimmung der Treuhandkommanditistin angemessene<br />
Teilbeträge des Gewinns und/oder der erwirtschafteten<br />
Geldüberschüsse zur Risikovorsorge oder für etwaige<br />
Investitionen einer Rücklage zuführen. Rücklagen können<br />
jeweils mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />
aufgelöst bzw. verwendet werden.<br />
5. Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung ist<br />
der von den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
erstellte, ggf. von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und von der<br />
Gesellschafterversammlung festgestellte Jahresabschluss,<br />
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und<br />
Anhang.<br />
6. Die Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der<br />
Komplementärin, der geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und der Treuhandkommanditistin sind vorab zu