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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

maßgebliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzufertigen.<br />

3. Der Jahresabschluss wird von der Komplementärin oder,<br />

soweit Beteiligungen von der Treuhandkommanditistin<br />

verwaltet werden, der Treuhandkommanditistin und/oder<br />

ggf. (bei Bestehen) dem Beirat überprüft und kann auf<br />

Wunsch der Gesellschafter von einem Wirtschaftsprüfer<br />

und/oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder<br />

einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft<br />

geprüft werden. Die Bestellung des Prüfers erfolgt<br />

aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafter.<br />

4. Der Jahresabschluss ist den Gesellschaftern zuzusenden.<br />

5. Jeder Kommanditist/Treugeber ist verpflichtet, seine<br />

persönlichen Sonderbetriebseinnahmen und Sonderwerbungskosten<br />

des jeweiligen Vorjahres bis spätestens<br />

zum 31. März eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert<br />

der Gesellschaft mitzuteilen. Unterbleibt die fristgerechte<br />

Mitteilung, ist eine Berücksichtigung bei der einheitlichen<br />

und gesonderten Gewinnfeststellungserklärung der<br />

Gesellschaft nicht mehr möglich. Der Einzelnachweis<br />

der Sonderwerbungskosten für einen ggf. erforderlichen<br />

Einspruch gegen den Feststellungsbescheid des für die<br />

Gesellschaft zuständigen Finanzamtes obliegt den<br />

Kommanditisten.<br />

§ 15<br />

Beteiligung an Vermögen, Ergebnis und Auszahlungen/<br />

Entnahmen<br />

1. Die Gesellschafter nehmen am Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft sowie am steuerlichen Ergebnis erst ab dem<br />

1. des Monats teil, der dem Monat folgt, in dem folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

a) Annahme des Beteiligungsangebots;<br />

b) Gutschrift der Einlage zzgl. Agio auf dem Bankkonto der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

2. An dem Ergebnis der Geschäftsjahre sind die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihres Kapitalkontos I zum Gesamtkapital<br />

der Gesellschaft am Vermögen, am Ergebnis und<br />

an den Auszahlungen/Entnahmen beteiligt.<br />

3. Bei den vorstehenden Regelungen zur Ergebnisverteilung<br />

ist das vom Gesellschafter zu zahlende Agio nicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

4. Die geschäftsführenden Kommanditisten können mit<br />

Zustimmung der Treuhandkommanditistin angemessene<br />

Teilbeträge des Gewinns und/oder der erwirtschafteten<br />

Geldüberschüsse zur Risikovorsorge oder für etwaige<br />

Investitionen einer Rücklage zuführen. Rücklagen können<br />

jeweils mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />

aufgelöst bzw. verwendet werden.<br />

5. Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung ist<br />

der von den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

erstellte, ggf. von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und von der<br />

Gesellschafterversammlung festgestellte Jahresabschluss,<br />

bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und<br />

Anhang.<br />

6. Die Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der<br />

Komplementärin, der geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und der Treuhandkommanditistin sind vorab zu

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