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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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174<br />

SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

freigeben, sobald und soweit ihm von der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft oder der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft dazu die Beendigung<br />

der Investitionsphase mitgeteilt wird.<br />

2.8 Soweit für eine Mittelfreigabe schriftliche Nachweise zu<br />

erbringen sind, genügt die Vorlage von Fotokopien. Die<br />

Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit den jeweiligen<br />

Originalen übereinstimmen oder die Unterschriften auf<br />

Fotokopien oder Originalurkunden von zeichnungsberechtigten<br />

Personen stammen, ist nicht Gegenstand der<br />

Mittelverwendungskontrolle.<br />

2.9 Die Prüfung des Mittelverwenders beschränkt sich<br />

darauf, ob hinsichtlich der von der Fondsgesellschaft<br />

angeforderten Mittel die zur jeweiligen Mittelfreigabe<br />

erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus<br />

wird der Mittelverwender keine Kontrolltätigkeiten<br />

ausüben, insbesondere nicht die Bonität von beteiligten<br />

Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder die<br />

Werthaltigkeit von Garantien prüfen. Ferner prüft der<br />

Mittelverwender nicht, ob die von der Fondsgesellschaft<br />

angeforderten Zahlungen rechtmäßig oder unter wirtschaftlichen,<br />

rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />

notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind.<br />

§ 3<br />

Vergütung<br />

Der Mittelverwender erhält für seine Tätigkeit von der<br />

Fondsgesellschaft eine Vergütung i.H.v. EUR 50.000,00<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist in<br />

Höhe der Mindestvergütung in 3 gleichen Monatsraten,<br />

beginnend mit dem 31. Dezember 2007, sowie in der die<br />

Mindestvergütung überschreitenden Höhe nach Abschluss<br />

der Mittelverwendungskontrolle zur Zahlung fällig.<br />

§ 4<br />

Haftung<br />

Für die Durchführung der Mittelverwendung und die<br />

Haftung des Mittelverwenders auch gegenüber Dritten<br />

gelten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen<br />

und als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag beigefügten<br />

„Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom<br />

1. Januar 2002“. In Ergänzung zu deren Ziffer 9 Abs. 2 ist<br />

die Summe sämtlicher Schadensersatzansprüche gegen den<br />

Mittelverwender aus oder im Zusammenhang mit diesem<br />

Vertrag auf einen Betrag von EUR 4.000.000,00 begrenzt.<br />

Letzteres gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz oder<br />

grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von<br />

Kardinalpflichten nach diesem Vertrag resultieren, oder für<br />

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des<br />

Mittelverwenders oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des<br />

Mittelverwenders beruhen.

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