Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
freigeben, sobald und soweit ihm von der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft oder der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft dazu die Beendigung<br />
der Investitionsphase mitgeteilt wird.<br />
2.8 Soweit für eine Mittelfreigabe schriftliche Nachweise zu<br />
erbringen sind, genügt die Vorlage von Fotokopien. Die<br />
Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit den jeweiligen<br />
Originalen übereinstimmen oder die Unterschriften auf<br />
Fotokopien oder Originalurkunden von zeichnungsberechtigten<br />
Personen stammen, ist nicht Gegenstand der<br />
Mittelverwendungskontrolle.<br />
2.9 Die Prüfung des Mittelverwenders beschränkt sich<br />
darauf, ob hinsichtlich der von der Fondsgesellschaft<br />
angeforderten Mittel die zur jeweiligen Mittelfreigabe<br />
erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus<br />
wird der Mittelverwender keine Kontrolltätigkeiten<br />
ausüben, insbesondere nicht die Bonität von beteiligten<br />
Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder die<br />
Werthaltigkeit von Garantien prüfen. Ferner prüft der<br />
Mittelverwender nicht, ob die von der Fondsgesellschaft<br />
angeforderten Zahlungen rechtmäßig oder unter wirtschaftlichen,<br />
rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten<br />
notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind.<br />
§ 3<br />
Vergütung<br />
Der Mittelverwender erhält für seine Tätigkeit von der<br />
Fondsgesellschaft eine Vergütung i.H.v. EUR 50.000,00<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist in<br />
Höhe der Mindestvergütung in 3 gleichen Monatsraten,<br />
beginnend mit dem 31. Dezember 2007, sowie in der die<br />
Mindestvergütung überschreitenden Höhe nach Abschluss<br />
der Mittelverwendungskontrolle zur Zahlung fällig.<br />
§ 4<br />
Haftung<br />
Für die Durchführung der Mittelverwendung und die<br />
Haftung des Mittelverwenders auch gegenüber Dritten<br />
gelten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen<br />
und als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag beigefügten<br />
„Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom<br />
1. Januar 2002“. In Ergänzung zu deren Ziffer 9 Abs. 2 ist<br />
die Summe sämtlicher Schadensersatzansprüche gegen den<br />
Mittelverwender aus oder im Zusammenhang mit diesem<br />
Vertrag auf einen Betrag von EUR 4.000.000,00 begrenzt.<br />
Letzteres gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von<br />
Kardinalpflichten nach diesem Vertrag resultieren, oder für<br />
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des<br />
Mittelverwenders oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des<br />
Mittelverwenders beruhen.