Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2013 2014 2015 2016 2017<br />
§ 7<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Ihre organschaftliche Vertretungsbefugnis<br />
bleibt unberührt.<br />
2. Zur Geschäftsführung und Vertretung sind die<br />
Kommanditisten SCM Capital Management GmbH und<br />
Dr. Christopher Schroeder berechtigt und verpflichtet<br />
(nachfolgend: geschäftsführende Kommanditisten). Die<br />
geschäftsführenden Kommanditisten sind zur Einzelvertretung<br />
befugt und von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit. Ihnen steht ein uneingeschränktes<br />
Informations-, Auskunfts- und Büchereinsichtsrecht zu.<br />
3. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die<br />
Vornahme aller Geschäfte, die zum üblichen Betrieb der<br />
Gesellschaft gehören, auf den Abschluss und die<br />
Abwicklung bzw. die Vornahme der dem Investitionsplan<br />
gemäß § 6 zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte und<br />
Rechtshandlungen. Hierzu gehören auch der Abschluss<br />
und die Umsetzung von Verträgen der Gesellschaft mit<br />
der Komplementärin, den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und mit ihnen verbundenen Gesellschaften und<br />
Dritten bezüglich der Objektaufbereitung und -auswahl,<br />
des Projektcontrollings, des Marketings, des Vertriebs<br />
und der Verwaltung, auch in steuerlicher Hinsicht, sowie<br />
der Einwerbung von Eigenkapital.<br />
4. Die geschäftsführenden Kommanditisten sind berechtigt,<br />
die Geschäftsführungsaufgaben auf andere dritte<br />
Personen zu übertragen und diesen die für die<br />
Geschäftsführung erforderlichen Vollmachten zu erteilen.<br />
Die eigene Geschäftsführungs- und Vertretungs-<br />
Q. Die Verträge<br />
befugnis der geschäftsführenden Kommanditisten und<br />
dessen Verantwortung für die Geschäftsführung werden<br />
hiervon nicht berührt.<br />
§ 8<br />
Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />
Die geschäftsführenden Kommanditisten bedürfen zu Geschäften,<br />
die über den Rahmen ihrer in § 7 zugrunde gelegten<br />
Geschäftsführungsbefugnis hinausgehen – sofern bei der<br />
Gesellschaft ein Beirat gebildet wird –, der Einwilligung des<br />
Beirats, ansonsten der Gesellschafter nach Maßgabe dieses<br />
Gesellschaftsvertrags. Dies gilt insbesondere für:<br />
a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten, soweit nicht in §§ 6<br />
und 7 gestattet;<br />
b) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen;<br />
c) Abschluss von Verträgen, die eine Beteiligung am<br />
Ergebnis oder am Vermögen der Gesellschaft zum<br />
Gegenstand haben;<br />
d) Vornahme von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen,<br />
die nicht in § 7 des Gesellschaftsvertrags gestattet<br />
sind oder über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des<br />
Unternehmens hinausgehen oder die für die Gesellschaft<br />
von besonderer Bedeutung sind und einen Betrag von<br />
EUR 50.000 im Einzelfall oder aber im Kalenderjahr in der<br />
Summe EUR 100.000 übersteigen.<br />
§ 9<br />
Vergütung der geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
1. Die geschäftsführenden Kommanditisten erhalten für<br />
ihre geschäftsführende Tätigkeit eine pauschale<br />
Vergütung von netto EUR 7.500, ab dem Jahr 2013 netto<br />
153