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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

§ 6<br />

Einzahlung der Treuhandbeteiligung<br />

Der Treuhänder ermächtigt den Treugeber und weist diesen<br />

an, die Zeichnungssumme gemäß der von dem Treugeber<br />

unterzeichneten Beitrittserklärung für Treuhandkommanditisten<br />

zuzüglich des 5%igen Agios (zusammen:<br />

Beteiligungsbetrag) direkt auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto einzuzahlen.<br />

Der Treuhänder ist berechtigt, Verzugszinsen von 5% über<br />

dem Basiszins zu erheben, wenn der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag<br />

nicht fristgerecht entsprechend den Bestimmungen<br />

in dem Kommanditgesellschaftsvertrag leistet.<br />

Sofern ein Treugeber den Beteiligungsbetrag nach Mahnung<br />

und Fristsetzung nicht oder nicht in voller Höhe erbringt, ist<br />

der Treuhänder ermächtigt und bevollmächtigt, von dem<br />

Beitrittsvertrag mit dem säumigen Treugeber zurückzutreten,<br />

ihn durch schriftliche Erklärung aus der Kommanditgesellschaft<br />

auszuschließen oder seinen Anteil auf die<br />

geleistete Einlage herabzusetzen und unter Befreiung von<br />

§ 181 BGB in entsprechendem Umfange neue Treugeber<br />

aufzunehmen.<br />

Der so ausscheidende Treugeber trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausstieg entstehenden Kosten, mindestens<br />

jedoch einen Betrag in Höhe des 5%igen Agio auf die von<br />

ihm in der Beitrittserklärung gezeichnete Zeichnungssumme.<br />

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem<br />

Treugeber unbenommen.<br />

§ 7<br />

Personenmehrheit<br />

Soweit die Treuhandkommanditistin eine Treugeberbeteiligung<br />

nach Maßgabe dieses Vertrags für mehrere<br />

Personen gleichzeitig erhält, übernehmen diese sämtliche<br />

Verpflichtungen aus diesem Vertrag und aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft als Gesamtschuldner<br />

mit der Maßgabe, dass Tatsachen, die nur hinsichtlich<br />

eines Gesamtschuldners vorliegen oder eintreten, für<br />

oder gegen jeden von ihnen wirken.<br />

Zur Wahrnehmung der Rechte aus diesem Vertrag hat die<br />

Personenmehrheit einen Bevollmächtigten zu bestimmen.<br />

Dieser wird insbesondere sämtliche Erklärungen und<br />

Schriftstücke für die Personenmehrheit mit rechtsverbindlicher<br />

Wirkung entgegennehmen. Die Abgabe von<br />

Erklärungen einschließlich der Stimmrechtsausübung wird<br />

ebenfalls von dem Bevollmächtigten durchgeführt. Bis zur<br />

Benennung eines Bevollmächtigten gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

ruhen sämtliche Rechte aus der<br />

treuhänderisch gehaltenen Beteiligung.<br />

§ 8<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Sollten Einzelbestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein<br />

oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrags im<br />

Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen<br />

Ziel der Parteien entspricht.

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