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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach der<br />

vereinbarten Kapitaleinlage laut Kapitalkonto I der<br />

Gesellschafter. Je EUR 1.000 der Kapitaleinlage laut Kapitalkonto<br />

I gewähren eine Stimme.<br />

Das Stimmrecht der Treugeber bestimmt sich nach den<br />

Regelungen des Treuhandvertrags (s. § 3 des Treuhandvertrags).<br />

Die Treuhandkommanditistin kann bei Beschlussfassungen<br />

ihr Stimmrecht entsprechend den ihr erteilten<br />

Weisungen der Treugeber auch unterschiedlich ausüben<br />

(gespaltenes Stimmrecht). Liegt eine schriftliche Weisung<br />

nicht vor, so wird die Treuhänderin das Stimmrecht entsprechend<br />

ihrer Empfehlung ausüben.<br />

Sämtliche Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen der einfachen<br />

(relativen) Mehrheit der im schriftlichen Verfahren<br />

abgegebenen oder vertretenen bzw. in der Präsenzversammlung<br />

anwesenden oder vertretenen Stimmen,<br />

soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder im Gesetz nicht<br />

ausdrücklich anders geregelt.<br />

Beschlüsse zu § 13 lit. g) und – vorbehaltlich der Regelung in<br />

§ 21 Nr. 2 – § 13 lit. h) des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von<br />

75% der anwesenden bzw. im schriftlichen Verfahren abgegebenen<br />

und vertretenen Stimmen sowie der Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditisten, die diese nur aus<br />

wichtigem Grund verweigern können. Die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft kann ein solcher wichtiger Grund sein.<br />

Eine Erhöhung der Kommanditeinlage eines Kommanditisten<br />

kann nur mit seiner Zustimmung beschlossen werden.<br />

Über die Ergebnisse der Beschlussfassung ist ein Protokoll<br />

anzufertigen, welches von den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />

ist. Eine namentliche Nennung erfolgt im Protokoll nicht.<br />

Einsprüche gegen das Protokoll sind – unbeschadet der<br />

Regelung in § 12 Nr. 9 – innerhalb von vier Wochen nach<br />

Absendung schriftlich gegenüber den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu erklären. Über Einsprüche gegen das<br />

Protokoll entscheiden die Gesellschafter im Rahmen der<br />

nächsten Beschlussfassung.<br />

Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />

im Wege der Anfechtungsklage binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat nach Zusendung des Protokolls gerichtlich<br />

geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein<br />

etwaiger Mangel als geheilt. Die Unwirksamkeit eines<br />

Beschlusses kann nicht darauf gestützt werden, dass einige<br />

Gesellschafter nicht ordnungsgemäß geladen wurden.<br />

h) Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr,<br />

Kündigung, Liquidation<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Jeder Kommanditist kann<br />

seine Beteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von<br />

sechs Monaten, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2017,<br />

durch eingeschriebenen Brief kündigen.<br />

Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten.<br />

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der<br />

Eingang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft. Der<br />

kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem<br />

Zeitpunkt, für den er fristgerecht gekündigt hat, aus der<br />

Gesellschaft aus. Der Gesellschaftsanteil des ausscheidenden

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