Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach der<br />
vereinbarten Kapitaleinlage laut Kapitalkonto I der<br />
Gesellschafter. Je EUR 1.000 der Kapitaleinlage laut Kapitalkonto<br />
I gewähren eine Stimme.<br />
Das Stimmrecht der Treugeber bestimmt sich nach den<br />
Regelungen des Treuhandvertrags (s. § 3 des Treuhandvertrags).<br />
Die Treuhandkommanditistin kann bei Beschlussfassungen<br />
ihr Stimmrecht entsprechend den ihr erteilten<br />
Weisungen der Treugeber auch unterschiedlich ausüben<br />
(gespaltenes Stimmrecht). Liegt eine schriftliche Weisung<br />
nicht vor, so wird die Treuhänderin das Stimmrecht entsprechend<br />
ihrer Empfehlung ausüben.<br />
Sämtliche Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen der einfachen<br />
(relativen) Mehrheit der im schriftlichen Verfahren<br />
abgegebenen oder vertretenen bzw. in der Präsenzversammlung<br />
anwesenden oder vertretenen Stimmen,<br />
soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder im Gesetz nicht<br />
ausdrücklich anders geregelt.<br />
Beschlüsse zu § 13 lit. g) und – vorbehaltlich der Regelung in<br />
§ 21 Nr. 2 – § 13 lit. h) des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von<br />
75% der anwesenden bzw. im schriftlichen Verfahren abgegebenen<br />
und vertretenen Stimmen sowie der Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditisten, die diese nur aus<br />
wichtigem Grund verweigern können. Die Liquiditätslage der<br />
Gesellschaft kann ein solcher wichtiger Grund sein.<br />
Eine Erhöhung der Kommanditeinlage eines Kommanditisten<br />
kann nur mit seiner Zustimmung beschlossen werden.<br />
Über die Ergebnisse der Beschlussfassung ist ein Protokoll<br />
anzufertigen, welches von den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />
ist. Eine namentliche Nennung erfolgt im Protokoll nicht.<br />
Einsprüche gegen das Protokoll sind – unbeschadet der<br />
Regelung in § 12 Nr. 9 – innerhalb von vier Wochen nach<br />
Absendung schriftlich gegenüber den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu erklären. Über Einsprüche gegen das<br />
Protokoll entscheiden die Gesellschafter im Rahmen der<br />
nächsten Beschlussfassung.<br />
Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />
im Wege der Anfechtungsklage binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat nach Zusendung des Protokolls gerichtlich<br />
geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein<br />
etwaiger Mangel als geheilt. Die Unwirksamkeit eines<br />
Beschlusses kann nicht darauf gestützt werden, dass einige<br />
Gesellschafter nicht ordnungsgemäß geladen wurden.<br />
h) Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr,<br />
Kündigung, Liquidation<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Jeder Kommanditist kann<br />
seine Beteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von<br />
sechs Monaten, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2017,<br />
durch eingeschriebenen Brief kündigen.<br />
Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten.<br />
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der<br />
Eingang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft. Der<br />
kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem<br />
Zeitpunkt, für den er fristgerecht gekündigt hat, aus der<br />
Gesellschaft aus. Der Gesellschaftsanteil des ausscheidenden