Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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2013 2014 2015 2016 2017<br />
2. Weiter kann die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2017<br />
mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen und<br />
nach dem 31. Dezember 2017 mit einfacher Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.<br />
3. Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit bei der<br />
Auflösung der Gesellschaft und Verwertung des<br />
Gesellschaftsvermögens den Ersatz der Auslagen sowie<br />
0,6% des an die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages,<br />
mindestens jedoch EUR 3.000. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin SCM Capital Management GmbH erhält<br />
für ihre Tätigkeit bei der Auflösung der Gesellschaft und<br />
der Verwertung des Gesellschaftsvermögens den Ersatz<br />
ihrer Auslagen, eine Vergütung von EUR 7.500 sowie ein<br />
Erfolgshonorar i.H.v. 20 % des Ergebnisses vor Gebühren,<br />
wenn dieses EUR 500.000 übersteigt. Soweit Beteiligungen<br />
von der Treuhandkommanditistin verwaltet<br />
werden, erhält diese für ihre Tätigkeit bei der Auflösung<br />
der Gesellschaft und Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
den Ersatz der Auslagen sowie 0,6% des an<br />
die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages.<br />
4. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten an die<br />
Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am<br />
Vermögen der Gesellschaft ausgezahlt.<br />
§ 22<br />
Mitwirkungspflichten und Zustellungen<br />
1. Jeder der Gesellschaft beitretende Kommanditist hat die<br />
geschäftsführenden Kommanditisten in der gehörigen<br />
Form zu bevollmächtigen, für ihn Anmeldungen zum<br />
Handelsregister vorzunehmen, insbesondere beim Eintritt<br />
und Ausscheiden von Gesellschaftern sowie bei<br />
Q. Die Verträge<br />
Kapitalmaßnahmen. Der Kommanditist hat die insoweit<br />
anfallenden Kosten zu tragen.<br />
2. Die Gesellschafter sind gegenüber der Gesellschaft verpflichtet,<br />
unverzüglich alle Änderungen von Name,<br />
Anschrift, Finanzamt und Steuernummer schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
3. Jeglicher Schriftverkehr an und mit den Gesellschaftern<br />
erfolgt an die in der Beitrittserklärung von dem jeweiligen<br />
Gesellschafter angegebene Adresse, es sei denn, der<br />
Gesellschafter hat gegenüber der Gesellschaft zwischenzeitlich<br />
schriftlich eine andere Adresse angegeben.<br />
4. Jeglicher Schriftverkehr an und mit dem Gesellschafter<br />
gilt innerhalb von 3 Tagen nach der Aufgabe bei der<br />
Post als dem Gesellschafter zugegangen. Dies gilt insbesondere<br />
– aber nicht ausschließlich – für Einberufungen<br />
von Präsenz-Gesellschafterversammlungen und Abstimmungsaufforderungen.<br />
§ 23<br />
Haftung der Gesellschafter untereinander<br />
1. Alle Gesellschafter haben im Rahmen der Gesellschaftsverhältnisse<br />
untereinander sowie im Verhältnis zu der<br />
Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu<br />
vertreten. Das gilt auch für ein Verhalten vor Abschluss<br />
dieses Vertrags.<br />
2. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />
verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der<br />
Entstehung des Anspruches, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />
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