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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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2013 2014 2015 2016 2017<br />

2. Weiter kann die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2017<br />

mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen und<br />

nach dem 31. Dezember 2017 mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.<br />

3. Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit bei der<br />

Auflösung der Gesellschaft und Verwertung des<br />

Gesellschaftsvermögens den Ersatz der Auslagen sowie<br />

0,6% des an die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages,<br />

mindestens jedoch EUR 3.000. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin SCM Capital Management GmbH erhält<br />

für ihre Tätigkeit bei der Auflösung der Gesellschaft und<br />

der Verwertung des Gesellschaftsvermögens den Ersatz<br />

ihrer Auslagen, eine Vergütung von EUR 7.500 sowie ein<br />

Erfolgshonorar i.H.v. 20 % des Ergebnisses vor Gebühren,<br />

wenn dieses EUR 500.000 übersteigt. Soweit Beteiligungen<br />

von der Treuhandkommanditistin verwaltet<br />

werden, erhält diese für ihre Tätigkeit bei der Auflösung<br />

der Gesellschaft und Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

den Ersatz der Auslagen sowie 0,6% des an<br />

die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages.<br />

4. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten an die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am<br />

Vermögen der Gesellschaft ausgezahlt.<br />

§ 22<br />

Mitwirkungspflichten und Zustellungen<br />

1. Jeder der Gesellschaft beitretende Kommanditist hat die<br />

geschäftsführenden Kommanditisten in der gehörigen<br />

Form zu bevollmächtigen, für ihn Anmeldungen zum<br />

Handelsregister vorzunehmen, insbesondere beim Eintritt<br />

und Ausscheiden von Gesellschaftern sowie bei<br />

Q. Die Verträge<br />

Kapitalmaßnahmen. Der Kommanditist hat die insoweit<br />

anfallenden Kosten zu tragen.<br />

2. Die Gesellschafter sind gegenüber der Gesellschaft verpflichtet,<br />

unverzüglich alle Änderungen von Name,<br />

Anschrift, Finanzamt und Steuernummer schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

3. Jeglicher Schriftverkehr an und mit den Gesellschaftern<br />

erfolgt an die in der Beitrittserklärung von dem jeweiligen<br />

Gesellschafter angegebene Adresse, es sei denn, der<br />

Gesellschafter hat gegenüber der Gesellschaft zwischenzeitlich<br />

schriftlich eine andere Adresse angegeben.<br />

4. Jeglicher Schriftverkehr an und mit dem Gesellschafter<br />

gilt innerhalb von 3 Tagen nach der Aufgabe bei der<br />

Post als dem Gesellschafter zugegangen. Dies gilt insbesondere<br />

– aber nicht ausschließlich – für Einberufungen<br />

von Präsenz-Gesellschafterversammlungen und Abstimmungsaufforderungen.<br />

§ 23<br />

Haftung der Gesellschafter untereinander<br />

1. Alle Gesellschafter haben im Rahmen der Gesellschaftsverhältnisse<br />

untereinander sowie im Verhältnis zu der<br />

Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu<br />

vertreten. Das gilt auch für ein Verhalten vor Abschluss<br />

dieses Vertrags.<br />

2. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der<br />

Entstehung des Anspruches, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />

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