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Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de

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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />

2007 2008 2009 2010 2011<br />

§ 12<br />

Beschlussfassung<br />

1. Die Gesellschafter beschließen in den in diesem Vertrag<br />

und im Gesetz vorgesehenen Fällen.<br />

2. Im schriftlichen Verfahren können die Gesellschafter<br />

Beschlüsse fassen, wenn die Gesellschafter mittels einer<br />

Abstimmungsaufforderung ordnungsgemäß unterrichtet<br />

wurden und wenigstens 25% aller Stimmen an der<br />

schriftlichen Abstimmung teilnehmen. Die Stimmabgabe<br />

der Gesellschafter muss innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />

Gesellschaft eingehen. Stimmabgaben, die erst nach<br />

Ablauf von 4 Wochen bei der Gesellschaft eingehen,<br />

gelten weder für die Beschlussfähigkeit noch für die<br />

Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.<br />

Wird in einem schriftlichen Verfahren die Beschlussfähigkeit<br />

nicht erreicht, so ist eine erneute<br />

Abstimmungsaufforderung zu übersenden, der ebenfalls<br />

eine Stimmempfehlung der Treuhandkommanditistin<br />

beizufügen ist. Die Stimmabgabe muss dann innerhalb<br />

von 21 Tagen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung<br />

bei der Gesellschaft eingehen. Die<br />

Beschlussfähigkeit besteht in diesem Fall unabhängig von<br />

der Anzahl der an dem schriftlichen Verfahren teilnehmenden<br />

Stimmen. Verspätet eingehende Stimmabgaben<br />

gelten als nicht abgegebene Stimmen. Hierauf ist in der<br />

erneuten Abstimmungsaufforderung hinzuweisen.<br />

3. Eine Präsenz-Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß geladen<br />

und wenigstens 25% der Stimmen der Gesellschafter<br />

anwesend oder vertreten sind. Ist eine Präsenz-<br />

Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so ist<br />

eine neue Präsenzversammlung mit einer Frist von<br />

21 Tagen einzuberufen. Diese Versammlung ist sodann<br />

ohne Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig.<br />

In der Einberufung ist hierauf hinzuweisen.<br />

4. Stimmenthaltungen zählen sowohl bei einer Präsenz-<br />

Gesellschafterversammlung als auch bei einer Abstimmung<br />

im schriftlichen Verfahren bei der Beschlussfähigkeit<br />

mit, gelten aber als nicht abgegebene Stimmen<br />

für die Ermittlung der Mehrheit.<br />

5. Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach<br />

der vereinbarten Kapitaleinlage laut Kapitalkonto I der<br />

Gesellschafter. Je EUR 1.000 der Kapitaleinlage laut<br />

Kapitalkonto I gewähren eine Stimme.<br />

6. Das Stimmrecht der Treugeber bestimmt sich nach<br />

den Regelungen des Treuhandvertrags (s. § 3 des Treuhandvertrags<br />

S. 168). Die Treuhandkommanditistin kann<br />

bei Beschlussfassungen ihr Stimmrecht entsprechend den<br />

ihr erteilten Weisungen der Treugeber auch unterschiedlich<br />

ausüben (gespaltenes Stimmrecht).<br />

7. Sämtliche Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen der<br />

einfachen (relativen) Mehrheit der im schriftlichen<br />

Verfahren abgegebenen oder vertretenen bzw. in der<br />

Präsenzversammlung anwesenden oder vertretenen<br />

Stimmen, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder im<br />

Gesetz nicht ausdrücklich anders geregelt.<br />

Beschlüsse zu § 13 lit. g) und – vorbehaltlich der<br />

Regelung in § 21 Nr. 2 – § 13 lit. h) dieses Gesellschaftsvertrags<br />

bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 75%

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