Sylt Hotel Windrose - Fondsvermittlung24.de
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SCM Capital GmbH & Co. KG Renditefonds VIII – <strong>Sylt</strong> <strong>Hotel</strong> <strong>Windrose</strong><br />
2007 2008 2009 2010 2011<br />
§ 12<br />
Beschlussfassung<br />
1. Die Gesellschafter beschließen in den in diesem Vertrag<br />
und im Gesetz vorgesehenen Fällen.<br />
2. Im schriftlichen Verfahren können die Gesellschafter<br />
Beschlüsse fassen, wenn die Gesellschafter mittels einer<br />
Abstimmungsaufforderung ordnungsgemäß unterrichtet<br />
wurden und wenigstens 25% aller Stimmen an der<br />
schriftlichen Abstimmung teilnehmen. Die Stimmabgabe<br />
der Gesellschafter muss innerhalb von 4 Wochen nach<br />
Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />
Gesellschaft eingehen. Stimmabgaben, die erst nach<br />
Ablauf von 4 Wochen bei der Gesellschaft eingehen,<br />
gelten weder für die Beschlussfähigkeit noch für die<br />
Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.<br />
Wird in einem schriftlichen Verfahren die Beschlussfähigkeit<br />
nicht erreicht, so ist eine erneute<br />
Abstimmungsaufforderung zu übersenden, der ebenfalls<br />
eine Stimmempfehlung der Treuhandkommanditistin<br />
beizufügen ist. Die Stimmabgabe muss dann innerhalb<br />
von 21 Tagen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung<br />
bei der Gesellschaft eingehen. Die<br />
Beschlussfähigkeit besteht in diesem Fall unabhängig von<br />
der Anzahl der an dem schriftlichen Verfahren teilnehmenden<br />
Stimmen. Verspätet eingehende Stimmabgaben<br />
gelten als nicht abgegebene Stimmen. Hierauf ist in der<br />
erneuten Abstimmungsaufforderung hinzuweisen.<br />
3. Eine Präsenz-Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß geladen<br />
und wenigstens 25% der Stimmen der Gesellschafter<br />
anwesend oder vertreten sind. Ist eine Präsenz-<br />
Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so ist<br />
eine neue Präsenzversammlung mit einer Frist von<br />
21 Tagen einzuberufen. Diese Versammlung ist sodann<br />
ohne Rücksicht auf die vertretenen Stimmen beschlussfähig.<br />
In der Einberufung ist hierauf hinzuweisen.<br />
4. Stimmenthaltungen zählen sowohl bei einer Präsenz-<br />
Gesellschafterversammlung als auch bei einer Abstimmung<br />
im schriftlichen Verfahren bei der Beschlussfähigkeit<br />
mit, gelten aber als nicht abgegebene Stimmen<br />
für die Ermittlung der Mehrheit.<br />
5. Das Stimmrecht der Gesellschafter bestimmt sich nach<br />
der vereinbarten Kapitaleinlage laut Kapitalkonto I der<br />
Gesellschafter. Je EUR 1.000 der Kapitaleinlage laut<br />
Kapitalkonto I gewähren eine Stimme.<br />
6. Das Stimmrecht der Treugeber bestimmt sich nach<br />
den Regelungen des Treuhandvertrags (s. § 3 des Treuhandvertrags<br />
S. 168). Die Treuhandkommanditistin kann<br />
bei Beschlussfassungen ihr Stimmrecht entsprechend den<br />
ihr erteilten Weisungen der Treugeber auch unterschiedlich<br />
ausüben (gespaltenes Stimmrecht).<br />
7. Sämtliche Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen der<br />
einfachen (relativen) Mehrheit der im schriftlichen<br />
Verfahren abgegebenen oder vertretenen bzw. in der<br />
Präsenzversammlung anwesenden oder vertretenen<br />
Stimmen, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder im<br />
Gesetz nicht ausdrücklich anders geregelt.<br />
Beschlüsse zu § 13 lit. g) und – vorbehaltlich der<br />
Regelung in § 21 Nr. 2 – § 13 lit. h) dieses Gesellschaftsvertrags<br />
bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 75%