Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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ordnenden Aufgaben sogar wachsen werden. Veränderte Anschauungen<br />
und Grundhaltungen in der Gesellschaft, ferner<br />
die zahnmedizinische Wissenschaft und der technische Fortschritt<br />
erfordern neue Positionsbestimmungen dessen, was<br />
standesüblich ist. Was früher noch als berufswidrig galt, ist<br />
heute auf Grund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
und der Fortentwicklung der Rechtsprechung zulässig.<br />
Die stetige Zunahme der Zahl an Zahnärzten führt zu einer<br />
Abnahme persönlicher Kontakte. Darunter leiden Kollegialität<br />
und Solidarität im Berufsstand. Achtungsvolles kollegiales Zusammenwirken<br />
wird durch die berufliche Konkurrenz bedroht.<br />
Derartigen Verhaltensweisen im Einzelfall entgegenzuwirken,<br />
ist seit Bestehen der Kammer eine Pflicht der Selbstverwaltung.<br />
Diese Verpflichtung liegt nicht nur im Interesse der Kammermitglieder,<br />
die ihren Beruf korrekt, verantwortungsbewusst und<br />
auf die Belange ihrer Patienten gerichtet ausüben und erwarten,<br />
dass die Kammer das Fehlverhalten einzelner mit den ihr<br />
gegebenen gesetzlichen Instrumenten verfolgt, dies gehört<br />
auch zu ihren Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, die einen<br />
Anspruch auf ein ordnungsgemäß funktionierendes Gesundheitswesen<br />
hat. Politik und Öffentlichkeit reagieren sehr<br />
sensibel auf tatsächliche oder behauptete Verletzungen des<br />
Berufsrechts und der Ethik und erwarten ein tatkräftiges und<br />
gegebenenfalls auch vorbeugendes Handeln der Kammer.<br />
Das Heilberufe-Kammergesetz und die als autonomes Satzungsrecht<br />
erlassene Berufsordnung sind dafür die rechtliche<br />
Grundlage. Dass diese trotz des föderalistischen Staatsaufbaus<br />
der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen<br />
bundeseinheitlich gestaltet und erhalten werden konnten,<br />
spricht für die Einsicht und Selbstdisziplin der in der Vergangenheit<br />
an der Normgebung Beteiligten.<br />
Angesichts von Diskussionen unter Aspekten der europäischen<br />
Rechtsauffassung ist die Durchsetzung des Berufsrechts, im<br />
Hinblick auf die Belange der Patienten als ein Stück gesundheitlicher<br />
Verbraucherschutz bzw. Patientenschutz, originäre<br />
Aufgabe der Kammer. Einer Bürgerorientierung werden im<br />
Übrigen in Zukunft mehr denn je Gesundheitsinformationen<br />
und individuelle Beratungen des einzelnen Patienten zu dienen<br />
haben. Somit kommt der Kammer auch hier eine wichtige und<br />
verantwortungsvolle Organisations- und Integrationsaufgabe zu.<br />
Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />
Die zahnärztliche Berufsorganisation schaltete sich in der<br />
Vergangenheit auch immer wieder in die Diskussionen um die<br />
Hochschulausbildung der Zahnärzte ein. Hintergrund war, dass<br />
die Kammer praktische Berufserfahrungen ihrer Mitglieder mit<br />
der Ausbildung sowie die sich wandelnden gesellschaftlichen,<br />
rechtlichen, ökonomischen und organisatorischen Anforderungen<br />
an den Zahnarzt mit einbringen konnte. Die der Ausbildung<br />
zugrunde liegenden Rechtsnormen wirken seit jeher stark<br />
auf das Berufsbild der Zahnärzte ein. Daher war und ist die<br />
regelmäßige Anpassung der Ausbildungsvorschriften an die<br />
wissenschaftliche Entwicklung sowie an die Versorgungsbedürfnisse<br />
der Bevölkerung ein wesentliches Anliegen der<br />
verfassten Zahnärzteschaft.<br />
Seit die Pflicht zur Fortbildung im Heilberufe-Kammergesetz<br />
und in den berufsrechtlichen Regelungen verankert ist, ist die<br />
Kammer bemüht, den Zahnärzten die Fortbildung inhaltlich und<br />
finanziell zu erleichtern. Der Kammer kommt hier eine hohe<br />
Verantwortung zu, vornehmlich auch, um die fachliche Qualität<br />
der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung auf Dauer zu<br />
gewährleisten. Angesichts der schnellen wissenschaftlichen<br />
Entwicklung in der Zahnmedizin und der Zahnmedizintechnik<br />
wird schließlich die „lebenslange“ zahnärztliche Fortbildung<br />
immer wichtiger. Dies ist auch künftig eine Herausforderung an<br />
die Kammer, ihre Anstrengungen noch zu verstärken.<br />
Qualitätsmanagement, Optimierung der Behandlung<br />
Einer der Themenbereiche, der sich in den vergangenen <strong>Jahre</strong>n<br />
besonders hervorgetan hat, ist das Thema „Qualität“. Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
beschäftigt sich bereits seit <strong>Jahre</strong>n mit<br />
diesem Thema, nicht nur, weil die Patienten schon aus humanitären<br />
Gründen einen Anspruch darauf haben, dass Diagnostik<br />
und Therapie dem jeweiligen Kenntnis- und Erfahrungsstand<br />
entsprechen und sorgfältig angewendet werden, sondern vielmehr<br />
auch, um die begrenzten finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen<br />
und in der Praxis so sinnvoll und verantwortungsbewusst<br />
wie möglich einzusetzen.<br />
Als Stichworte seien in diesem Zusammenhang die von der<br />
<strong>Landeszahnärztekammer</strong> aufgelegten Praxishandbücher