Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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1920 – Staatsprüfung für Dentisten<br />
Im Land <strong>Baden</strong> wurde 1920 als erstem Bundesland für den<br />
Dentistenstand eine Staatsprüfung eingeführt. Durch diesen,<br />
für die Zulassung zur Kassenpraxis notwendigen Befähigungsnachweis,<br />
ergab sich der Zwang zu einem genau vorgeschriebenen<br />
Ausbildungsweg. Die stark angewachsene Zahl der<br />
Kassenmitglieder führte dazu, dass die ungeprüften Dentisten<br />
trotz ihrer durch die Kurierfreiheit gesicherten Tätigkeit immer<br />
mehr zurückgedrängt wurden.<br />
1925 – Erstes württembergisches Kammergesetz<br />
Der Landtag von <strong>Württemberg</strong> beschloß am 3. August 1925 ein<br />
Gesetz über die öffentliche Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte,<br />
Tierärzte und Apotheker. Das Gesetz regelte in neun Abschnitten<br />
die Rechtsverhältnisse der Kammern dieser Berufe,<br />
z. B. ihre Rechtsstellung, die Wahl, den Aufbau und den Haushalt,<br />
das Vermittlungs- und Ehrengerichtswesen, die Kosten der<br />
Verfahren und die Geheimhaltung. Die Veröffentlichung erfolgte<br />
im Regierungsblatt für <strong>Württemberg</strong> Nr. 31 vom 15. August<br />
1925. Im Land <strong>Baden</strong> war weiterhin das bereits am 10. Oktober<br />
1906 erlassene Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Sanitätspersonals<br />
gültig.<br />
Die folgenden <strong>Jahre</strong> waren gekennzeichnet durch eine sich immer<br />
mehr steigernde Arbeitslosigkeit für Jungapprobierte. Für<br />
sie war es in der damaligen Zeit sehr schwer, ja nahezu unmöglich,<br />
als Anfänger eine Stelle als Assistent, ja nicht einmal als<br />
Volontär, zu finden. Die Folge war, dass sich viele Zahnärzte<br />
sofort nach der Approbation in eigener Praxis niederließen und<br />
dann <strong>Jahre</strong> hindurch bei geringem Verdienst auf eine Zulassung<br />
warteten. Wer Glück hatte, fand in den immer zahlreicher<br />
gegründeten Zahnkliniken der Ortskrankenkassen eine Stelle.<br />
9. März 1930 – Rechtskundgebung<br />
Vor allem die Rechtlosigkeit in den Beziehungen zu den Krankenkassen<br />
war neben den wirtschaftlichen Nöten und der<br />
Kurierfreiheit der Anlass zu einer Rechtnotkundgebung der<br />
Zahnärzte in Berlin am 9. März 1930. Die Kassen waren ja frei<br />
im Entschluss, wer zugelassen wurde. Private Einzelverträge<br />
konnten jederzeit gekündigt werden, ein Abschluss erfolgte<br />
willkürlich oder nach dem preiswertesten Angebot. Ambulatorien<br />
mit Klinikzwang, am dichtesten in <strong>Württemberg</strong>,<br />
führten an kleinen Orten nicht selten dazu, dass der Zahnarzt<br />
seine Praxis aufgeben musste und in den Dienst der Kasse trat.<br />
Drittes Reich 1933-1939<br />
Mit der Machtübernahme 1933 durch Hitler begannen die<br />
Zwänge eines totalitären Systems. Mit Ausnahme der Orte<br />
Ebingen, Reutlingen und Ulm wurden die Kassenkliniken<br />
geschlossen. Die dort seit 1930 tätigen Kollegen erhielten<br />
die Zulassung. Eigenbetriebe der Kassen wurden auf ihre<br />
Wirtschaftlichkeit geprüft. Das Münchener Abkommen vom<br />
Oktober 1933 besagte, dass ein einheitlicher Berufsstand<br />
erst zustande komme, wenn der Stand der deutschen<br />
Zahnärzte und Dentisten aufgrund eines Dentistengesetzes<br />
geschaffen sei. Wegen Überfüllung der Hochschulen erfolgen<br />
1934 Maßnahmen zur Beschränkung des Studiums. Weiterhin<br />
kommt es zu einer Prüfungssperre für den Neuzugang zum<br />
dentistischen Beruf.<br />
Im Rahmen der politischen Umwälzungen wurden auch die<br />
bisher selbstständigen Landesverbände in unselbstständige<br />
Untergliederungen des Reichsverbandes umgewandelt. Die<br />
Vorsitzenden der Landesverbände wurden vom „Reichszahnärzteführer“,<br />
der vom Reichsinnenministerium bestellte wurde,<br />
ernannt. Im Jahr 1935 erfolgte die Änderung des Namens des<br />
Reichsverbandes in „Deutsche Zahnärzteschaft e. V.“.<br />
1938 – Zulassung jüdischer Zahnärzte erlischt<br />
Auf Grund einer Anordnung des Reichszahnärzteführers aus<br />
dem <strong>Jahre</strong> 1938, wurden die Zulassungen jüdischer Kassenzahnärzte<br />
für erloschen erklärt. Sie erhielten keine Leistung aus<br />
der Familienausgleichskasse mehr. In einem so genannten<br />
„Goldbuch“ war genau über den Erwerb und Verbleib von<br />
Gold und Bruchgold ein Nachweis zu führen. Die Hitlerjugend<br />
sammelte Rohstoffe, u. a. Tuben und Stanniolpapier,<br />
Sparlegierungen wurden als neue Werkstoffe empfohlen.