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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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1920 – Staatsprüfung für Dentisten<br />

Im Land <strong>Baden</strong> wurde 1920 als erstem Bundesland für den<br />

Dentistenstand eine Staatsprüfung eingeführt. Durch diesen,<br />

für die Zulassung zur Kassenpraxis notwendigen Befähigungsnachweis,<br />

ergab sich der Zwang zu einem genau vorgeschriebenen<br />

Ausbildungsweg. Die stark angewachsene Zahl der<br />

Kassenmitglieder führte dazu, dass die ungeprüften Dentisten<br />

trotz ihrer durch die Kurierfreiheit gesicherten Tätigkeit immer<br />

mehr zurückgedrängt wurden.<br />

1925 – Erstes württembergisches Kammergesetz<br />

Der Landtag von <strong>Württemberg</strong> beschloß am 3. August 1925 ein<br />

Gesetz über die öffentliche Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte,<br />

Tierärzte und Apotheker. Das Gesetz regelte in neun Abschnitten<br />

die Rechtsverhältnisse der Kammern dieser Berufe,<br />

z. B. ihre Rechtsstellung, die Wahl, den Aufbau und den Haushalt,<br />

das Vermittlungs- und Ehrengerichtswesen, die Kosten der<br />

Verfahren und die Geheimhaltung. Die Veröffentlichung erfolgte<br />

im Regierungsblatt für <strong>Württemberg</strong> Nr. 31 vom 15. August<br />

1925. Im Land <strong>Baden</strong> war weiterhin das bereits am 10. Oktober<br />

1906 erlassene Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Sanitätspersonals<br />

gültig.<br />

Die folgenden <strong>Jahre</strong> waren gekennzeichnet durch eine sich immer<br />

mehr steigernde Arbeitslosigkeit für Jungapprobierte. Für<br />

sie war es in der damaligen Zeit sehr schwer, ja nahezu unmöglich,<br />

als Anfänger eine Stelle als Assistent, ja nicht einmal als<br />

Volontär, zu finden. Die Folge war, dass sich viele Zahnärzte<br />

sofort nach der Approbation in eigener Praxis niederließen und<br />

dann <strong>Jahre</strong> hindurch bei geringem Verdienst auf eine Zulassung<br />

warteten. Wer Glück hatte, fand in den immer zahlreicher<br />

gegründeten Zahnkliniken der Ortskrankenkassen eine Stelle.<br />

9. März 1930 – Rechtskundgebung<br />

Vor allem die Rechtlosigkeit in den Beziehungen zu den Krankenkassen<br />

war neben den wirtschaftlichen Nöten und der<br />

Kurierfreiheit der Anlass zu einer Rechtnotkundgebung der<br />

Zahnärzte in Berlin am 9. März 1930. Die Kassen waren ja frei<br />

im Entschluss, wer zugelassen wurde. Private Einzelverträge<br />

konnten jederzeit gekündigt werden, ein Abschluss erfolgte<br />

willkürlich oder nach dem preiswertesten Angebot. Ambulatorien<br />

mit Klinikzwang, am dichtesten in <strong>Württemberg</strong>,<br />

führten an kleinen Orten nicht selten dazu, dass der Zahnarzt<br />

seine Praxis aufgeben musste und in den Dienst der Kasse trat.<br />

Drittes Reich 1933-1939<br />

Mit der Machtübernahme 1933 durch Hitler begannen die<br />

Zwänge eines totalitären Systems. Mit Ausnahme der Orte<br />

Ebingen, Reutlingen und Ulm wurden die Kassenkliniken<br />

geschlossen. Die dort seit 1930 tätigen Kollegen erhielten<br />

die Zulassung. Eigenbetriebe der Kassen wurden auf ihre<br />

Wirtschaftlichkeit geprüft. Das Münchener Abkommen vom<br />

Oktober 1933 besagte, dass ein einheitlicher Berufsstand<br />

erst zustande komme, wenn der Stand der deutschen<br />

Zahnärzte und Dentisten aufgrund eines Dentistengesetzes<br />

geschaffen sei. Wegen Überfüllung der Hochschulen erfolgen<br />

1934 Maßnahmen zur Beschränkung des Studiums. Weiterhin<br />

kommt es zu einer Prüfungssperre für den Neuzugang zum<br />

dentistischen Beruf.<br />

Im Rahmen der politischen Umwälzungen wurden auch die<br />

bisher selbstständigen Landesverbände in unselbstständige<br />

Untergliederungen des Reichsverbandes umgewandelt. Die<br />

Vorsitzenden der Landesverbände wurden vom „Reichszahnärzteführer“,<br />

der vom Reichsinnenministerium bestellte wurde,<br />

ernannt. Im Jahr 1935 erfolgte die Änderung des Namens des<br />

Reichsverbandes in „Deutsche Zahnärzteschaft e. V.“.<br />

1938 – Zulassung jüdischer Zahnärzte erlischt<br />

Auf Grund einer Anordnung des Reichszahnärzteführers aus<br />

dem <strong>Jahre</strong> 1938, wurden die Zulassungen jüdischer Kassenzahnärzte<br />

für erloschen erklärt. Sie erhielten keine Leistung aus<br />

der Familienausgleichskasse mehr. In einem so genannten<br />

„Goldbuch“ war genau über den Erwerb und Verbleib von<br />

Gold und Bruchgold ein Nachweis zu führen. Die Hitlerjugend<br />

sammelte Rohstoffe, u. a. Tuben und Stanniolpapier,<br />

Sparlegierungen wurden als neue Werkstoffe empfohlen.

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