Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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1976-1992<br />
Dr. Hans-Dieter Schwieder<br />
32 |<br />
Die 6. Kammerperiode der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> begann am 19. Juni 1976 mit meiner Wahl zum<br />
Präsidenten nach der Konstituierung der Vertreterversammlung,<br />
der Wahl der satzungsgemäßen Organe und Ausschüsse<br />
sowie der Wahl von Kollegen Prof. Walter Engel zu meinem<br />
Stellvertreter. Herr Kollege Prof. Rheinwald kandidierte aus<br />
Altersgründen nicht mehr und wurde mit der Ernennung zum<br />
Ehrenpräsidenten ausgezeichnet.<br />
Mein dringlichstes primäres Anliegen damals war, eine Bestandsaufnahme<br />
durchzuführen, die sich zum Ziel setzte, die Inhalte<br />
des Geschäftsbereichs der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> darzustellen,<br />
Dringlichkeiten und politische Aktualitäten sowie gesundheitspolitische<br />
Konsequenzen zu prüfen, zu analysieren und<br />
in einem Arbeitsprogramm zu definieren. Eine kompetente und<br />
hoch engagierte Verwaltung mit Herrn Direktor Glück, einer<br />
durch und durch politischen Persönlichkeit an der Spitze, stand<br />
mir für diese Herausforderung loyal zur Seite.<br />
Die Aufgabenstellung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> ergibt<br />
sich aus dem Kammergesetz, das der Kammer die Vertretung<br />
und Förderung der Berufsinteressen sowie die Behandlung<br />
aller den Beruf betreffenden Angelegenheiten übertragen<br />
hat. Damit ist die Landeskammer als Körperschaft öffentlichen<br />
Rechts in der Lage, eine umfassende Interessenvertretung<br />
wahrzunehmen, die jedoch im Einklang mit der staatlichen<br />
Willensbildung stehen muss.<br />
In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben wir eine föderative Organisationsstruktur<br />
der Selbstverwaltung mit vier Bezirkszahnärztekammern,<br />
jedoch ohne eigene Haushaltshoheit, aber in<br />
kollegennaher Vermittlung von Dienstleistungsbereichen und<br />
gesundheitspolitischen Entscheidungen. Die Kollegen haben<br />
einen Anspruch darauf, nicht nur gut verwaltet, sondern auch<br />
nach den Prinzipien und Erfordernissen einer gesellschaftspolitisch<br />
wirksamen Verbandsorganisation entsprechend geführt<br />
zu werden. Dazu ist es unabdingbar, dass eine starke und<br />
entscheidungsmutige zentrale Interessenvertretung am Sitz<br />
der Legislative und Exekutive besteht und es stets oberstes<br />
Gebot sein muss, dass alle zahnärztlichen Berufsorganisationen<br />
im Lande, unter Wahrung historischer Gegebenheiten<br />
und rechtlicher Positionen, in gegenseitiger Abstimmung<br />
sich gemeinsam an der politischen Willensbildung beteiligen.<br />
Der Berufsstand muss einheitlich auftreten und mit einer<br />
Zunge sprechend, seine Interessen vertreten. Andernfalls wird<br />
er nicht ernst genommen und von anderen Interessengruppierungen<br />
unserer Gesellschaft auseinander dividiert.<br />
Mein erklärtes Ziel war damals, den Berufsstand in der Öffentlichkeit<br />
durch sachkompetente Mitarbeit, integriert in die damalige<br />
gesellschaftspolitische Problemdiskussion, zu Respekt<br />
und Ansehen zu bringen, ihn als glaubwürdigen, ehrlichen und<br />
zuverlässigen Ansprechpartner in allen Belangen der Gesundheitspolitik<br />
und des Berufsstandes weiter zu festigen.<br />
Mit Beginn der 6. Kammerperiode hat der Vorstand ein von mir<br />
vorgelegtes Arbeitsprogramm und einen politischen Orientierungsrahmen<br />
verabschiedet. Dies was eine sehr positive Entscheidung<br />
in Bezug auf Selbstkontrolle sowie zur Aktivierung der Erledigung<br />
von Beschlussvorlagen. Der Orientierungsrahmen, ein<br />
ständig in Fluss befindliches Instrument, diente als gesellschaftspolitische<br />
und gesundheitspolitische Analyse der Zeit und<br />
versetzte uns in die Lage, rechtzeitig Einfluss zu nehmen und<br />
besser zu agieren, als immer nur und auch noch meist verspätet<br />
zu reagieren.<br />
Zwei äußerst zeitaufwendige Verwaltungsaufgaben waren als<br />
erstes einer schnellen Erledigung zuzuführen:<br />
Einmal, auf Grund des neuen Kammergesetzes, die Überarbeitung<br />
bzw. Neufassung aller den Berufsstand betreffenden<br />
Rechtsnormen, Satzungen und Ordnungen. Hier hat der Satzungsausschuss<br />
unter seinem Vorsitzenden, Kollegen<br />
Reinhold Sauter, eine hervorragende Arbeit geleistet. Für Vorstand<br />
und Vertreterversammlung wurden Beschlussvorlagen<br />
erarbeitet, die alle nur möglichen Berufsfreiheiten, die das<br />
Gesetz hergab sowie reglementierende Kontrollaufgaben so<br />
weit wie möglich der körperschaftlichen Selbstverwaltung<br />
zuordneten. Dies diente einerseits als Schutz des Berufsstandes<br />
gegen Willkür und Überforderung, sollte aber zugleich<br />
stattliche Fremdbestimmung minimieren.<br />
Des Weiteren musste eine unabdingbare Konsolidierung des<br />
Haushalts angegangen werden. Bei den Strukturplanungen des<br />
Vorstandes für die Einrichtungen der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
war es zwingend erforderlich, einen Haushalt zu erstellen, der<br />
ein einnahmeorientiertes Ausgabenvolumen aufwies. In letzter<br />
Konsequenz führte dies zu einer Änderung der Beitragsordnung<br />
mit einer realistischen Erhöhung der Kammerbeiträge.