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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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1976-1992<br />

Dr. Hans-Dieter Schwieder<br />

32 |<br />

Die 6. Kammerperiode der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> begann am 19. Juni 1976 mit meiner Wahl zum<br />

Präsidenten nach der Konstituierung der Vertreterversammlung,<br />

der Wahl der satzungsgemäßen Organe und Ausschüsse<br />

sowie der Wahl von Kollegen Prof. Walter Engel zu meinem<br />

Stellvertreter. Herr Kollege Prof. Rheinwald kandidierte aus<br />

Altersgründen nicht mehr und wurde mit der Ernennung zum<br />

Ehrenpräsidenten ausgezeichnet.<br />

Mein dringlichstes primäres Anliegen damals war, eine Bestandsaufnahme<br />

durchzuführen, die sich zum Ziel setzte, die Inhalte<br />

des Geschäftsbereichs der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> darzustellen,<br />

Dringlichkeiten und politische Aktualitäten sowie gesundheitspolitische<br />

Konsequenzen zu prüfen, zu analysieren und<br />

in einem Arbeitsprogramm zu definieren. Eine kompetente und<br />

hoch engagierte Verwaltung mit Herrn Direktor Glück, einer<br />

durch und durch politischen Persönlichkeit an der Spitze, stand<br />

mir für diese Herausforderung loyal zur Seite.<br />

Die Aufgabenstellung der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> ergibt<br />

sich aus dem Kammergesetz, das der Kammer die Vertretung<br />

und Förderung der Berufsinteressen sowie die Behandlung<br />

aller den Beruf betreffenden Angelegenheiten übertragen<br />

hat. Damit ist die Landeskammer als Körperschaft öffentlichen<br />

Rechts in der Lage, eine umfassende Interessenvertretung<br />

wahrzunehmen, die jedoch im Einklang mit der staatlichen<br />

Willensbildung stehen muss.<br />

In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben wir eine föderative Organisationsstruktur<br />

der Selbstverwaltung mit vier Bezirkszahnärztekammern,<br />

jedoch ohne eigene Haushaltshoheit, aber in<br />

kollegennaher Vermittlung von Dienstleistungsbereichen und<br />

gesundheitspolitischen Entscheidungen. Die Kollegen haben<br />

einen Anspruch darauf, nicht nur gut verwaltet, sondern auch<br />

nach den Prinzipien und Erfordernissen einer gesellschaftspolitisch<br />

wirksamen Verbandsorganisation entsprechend geführt<br />

zu werden. Dazu ist es unabdingbar, dass eine starke und<br />

entscheidungsmutige zentrale Interessenvertretung am Sitz<br />

der Legislative und Exekutive besteht und es stets oberstes<br />

Gebot sein muss, dass alle zahnärztlichen Berufsorganisationen<br />

im Lande, unter Wahrung historischer Gegebenheiten<br />

und rechtlicher Positionen, in gegenseitiger Abstimmung<br />

sich gemeinsam an der politischen Willensbildung beteiligen.<br />

Der Berufsstand muss einheitlich auftreten und mit einer<br />

Zunge sprechend, seine Interessen vertreten. Andernfalls wird<br />

er nicht ernst genommen und von anderen Interessengruppierungen<br />

unserer Gesellschaft auseinander dividiert.<br />

Mein erklärtes Ziel war damals, den Berufsstand in der Öffentlichkeit<br />

durch sachkompetente Mitarbeit, integriert in die damalige<br />

gesellschaftspolitische Problemdiskussion, zu Respekt<br />

und Ansehen zu bringen, ihn als glaubwürdigen, ehrlichen und<br />

zuverlässigen Ansprechpartner in allen Belangen der Gesundheitspolitik<br />

und des Berufsstandes weiter zu festigen.<br />

Mit Beginn der 6. Kammerperiode hat der Vorstand ein von mir<br />

vorgelegtes Arbeitsprogramm und einen politischen Orientierungsrahmen<br />

verabschiedet. Dies was eine sehr positive Entscheidung<br />

in Bezug auf Selbstkontrolle sowie zur Aktivierung der Erledigung<br />

von Beschlussvorlagen. Der Orientierungsrahmen, ein<br />

ständig in Fluss befindliches Instrument, diente als gesellschaftspolitische<br />

und gesundheitspolitische Analyse der Zeit und<br />

versetzte uns in die Lage, rechtzeitig Einfluss zu nehmen und<br />

besser zu agieren, als immer nur und auch noch meist verspätet<br />

zu reagieren.<br />

Zwei äußerst zeitaufwendige Verwaltungsaufgaben waren als<br />

erstes einer schnellen Erledigung zuzuführen:<br />

Einmal, auf Grund des neuen Kammergesetzes, die Überarbeitung<br />

bzw. Neufassung aller den Berufsstand betreffenden<br />

Rechtsnormen, Satzungen und Ordnungen. Hier hat der Satzungsausschuss<br />

unter seinem Vorsitzenden, Kollegen<br />

Reinhold Sauter, eine hervorragende Arbeit geleistet. Für Vorstand<br />

und Vertreterversammlung wurden Beschlussvorlagen<br />

erarbeitet, die alle nur möglichen Berufsfreiheiten, die das<br />

Gesetz hergab sowie reglementierende Kontrollaufgaben so<br />

weit wie möglich der körperschaftlichen Selbstverwaltung<br />

zuordneten. Dies diente einerseits als Schutz des Berufsstandes<br />

gegen Willkür und Überforderung, sollte aber zugleich<br />

stattliche Fremdbestimmung minimieren.<br />

Des Weiteren musste eine unabdingbare Konsolidierung des<br />

Haushalts angegangen werden. Bei den Strukturplanungen des<br />

Vorstandes für die Einrichtungen der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

war es zwingend erforderlich, einen Haushalt zu erstellen, der<br />

ein einnahmeorientiertes Ausgabenvolumen aufwies. In letzter<br />

Konsequenz führte dies zu einer Änderung der Beitragsordnung<br />

mit einer realistischen Erhöhung der Kammerbeiträge.

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