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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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einhergehenden Fachzahnarzt/-ärztinnen überschaubar wird<br />

durch die inhaltlich nur von der jeweiligen Hochschule zu<br />

definierende Postgraduiertenprogramme einerseits, sowie auch<br />

durch die strukturierten Fortbildungsmöglichkeiten und den<br />

sich daraus wiederum ergebenden Möglichkeiten zur Benennung<br />

von Tätigkeitsschwerpunkten (die bekanntermaßen nach<br />

Verfassungsgerichtsurteil abgesegnet sind) andererseits wird<br />

ein riesiger und nicht eingrenzbarer Fächer von Begriffen und<br />

Bezeichnungen, die allesamt „schildfähig“ sind, eröffnet.<br />

Diese Möglichkeiten zur Vertiefung und Intensivierung von<br />

Kenntnissen und Fähigkeiten tragen mit Sicherheit zur erhöhten<br />

Qualität unserer Patientenversorgung als aber auch zu<br />

einer möglichen Verbesserung in der Effizienz und damit der<br />

Ökonomie der Kollegenschaft bei.<br />

Derweil sowohl die Weiterbildung wie aber auch das postgraduierte<br />

Masterprogramm zunächst einmal wieder eine zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt erzielte Zusatzqualifikation darstellen,<br />

wird durch die kontinuierliche, strukturierte Fortbildung stets<br />

ein zeitgemäßes und zukunftorientiertes Wissen und Können<br />

vermittelt. Hierbei sind allerdings für die Kolleginnen und<br />

Kollegen sowohl durch die Fortbildungsinvestitionen bedingt<br />

wie aber möglicherweise durch die sich daraus ergebende<br />

zusätzliche Beschaffung von etwa Geräte, Materialien etc.<br />

zusätzliche Kosten zu verzeichnen, die selbstverständlich<br />

völlig legitim wieder amortisiert werden sollen. Dies beinhaltet<br />

aber konsequenterweise, dass solche Qualifikationen – wie in<br />

anderen Berufssparten etwa bei Rechtsanwälten – nach außen<br />

sichtbar gemacht werden und dass evtl. hierfür sogar zusätzliche<br />

Kosten vom Patienten erhoben werden können. Die letzteren<br />

wiederum sollten aber von unserem Gesundheitssystem<br />

so mündig gemacht werden, dass sie auf eigenständiger,<br />

liberaler Basis entscheiden können, welche Leistung sie von<br />

wem zu welchem Preis erhalten. Solche Erwägungen bieten<br />

sich gerade in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an,<br />

da die hier von uns ausgeübten Tätigkeiten zwar stets mit<br />

Gesundheit aber nicht immer mit vitalen Konsequenzen zu<br />

tun haben.<br />

Will man einen Fachzahnarzt im Sinne eines weitergebildeten<br />

Spezialisten für allgemeine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

vermeiden, was angesichts der dynamischen Entwicklung in<br />

unserem Fachgebiet einerseits und auf Grund der täglichen<br />

Erfordernisse in der Praxis andererseits wohl auch zu verhindern<br />

wäre, so wird eine Schwerpunktbildung in den Tätigkeiten im<br />

Bereich Diagnostik und Therapie (einschließlich Prophylaxe)<br />

unausweichlich sein. Dabei sind die möglichen drei Wege zur<br />

Schwerpunktbildung (strukturierte Fortbildung, universitätsinterne<br />

oder aber berufsbegleitende, stets aber von der<br />

Universität zu tragende Masterprogramme sowie Weiterbildung<br />

zu Fachärzten/-Zahnärzten) zukünftig mit Sicherheit in einem<br />

verschärften Wettbewerb zu sehen, der durch die kontinuierliche<br />

Rechtssprechung sowie auch in Abhängigkeit von<br />

Liberalisierung unseres Gesundheitssystems entscheidend<br />

beeinflusst werden wird.<br />

Bei all diesen Überlegungen hinsichtlich „Generalisierung“ oder<br />

„Spezialisierung“ auf bzw. in unser Arbeitsgebiet, die zunächst<br />

einmal – wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht –<br />

von starkem nationalen Charakter geprägt sind, darf nicht<br />

vergessen werden, dass wir durch die europäische Staatengemeinschaft<br />

auch zumindest in diesem internationalen Territorium<br />

von einer Reihe beruflicher und politischer Entwicklungen<br />

beeinflusst werden. Diese Einwirkungen sowie die sich daraus<br />

ergebenden möglichen Konsequenzen müssen in ihren<br />

Möglichkeiten dialektisch betrachtet werden. So haben Teile<br />

unserer Kollegenschaft vielfach die Angst, dass zum einen<br />

nicht nur Kolleginnen und Kollegen aus dem europäischen<br />

Ausland verstärkt hier beruflich aktiv werden, sondern dass<br />

zum anderen auch Patienten ins nahe gelegene Ausland zur<br />

Behandlung abwandern – sei es, weil sie sich durch dort möglicherweise<br />

angebotene „Spezialisierungen“ oder/und durch<br />

niedrige Preise angezogen fühlen, wobei diese Vorgänge<br />

natürlich auch noch durch die hiesigen Kostenträger/Krankenkassen<br />

durchaus beeinflusst werden können. Andererseits<br />

muss man auch unsererseits die Möglichkeiten zum Leistungsangebot<br />

an ausländische, europäische Patienten sowie auch<br />

die vielleicht vielfach unterschätzte und sicherlich auch für die<br />

große Menge unserer Kollegenschaft in Frage kommende Möglichkeit<br />

zum Arbeitsplatzwechsel ins europäische Ausland<br />

sehen. Beispielhaft sei hier nur der englische „Gesundheitsmarkt“<br />

genannt, der im zahnärztlichen Bereich zur Zeit boomt,<br />

weil das staatlich getragene Gesundheitssystem zumindest in<br />

unserem Fachbereich große Schwächen aufweist und den<br />

Erfordernissen und dem Verlangen des Patienten nicht mehr<br />

gerecht werden kann. Aber gerade in diesem genannten Land<br />

geht der Weg in die Privatisierung zunehmend mit dem<br />

Angebot der Spezialisierung einher. Qualitätssicherung der

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