Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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einhergehenden Fachzahnarzt/-ärztinnen überschaubar wird<br />
durch die inhaltlich nur von der jeweiligen Hochschule zu<br />
definierende Postgraduiertenprogramme einerseits, sowie auch<br />
durch die strukturierten Fortbildungsmöglichkeiten und den<br />
sich daraus wiederum ergebenden Möglichkeiten zur Benennung<br />
von Tätigkeitsschwerpunkten (die bekanntermaßen nach<br />
Verfassungsgerichtsurteil abgesegnet sind) andererseits wird<br />
ein riesiger und nicht eingrenzbarer Fächer von Begriffen und<br />
Bezeichnungen, die allesamt „schildfähig“ sind, eröffnet.<br />
Diese Möglichkeiten zur Vertiefung und Intensivierung von<br />
Kenntnissen und Fähigkeiten tragen mit Sicherheit zur erhöhten<br />
Qualität unserer Patientenversorgung als aber auch zu<br />
einer möglichen Verbesserung in der Effizienz und damit der<br />
Ökonomie der Kollegenschaft bei.<br />
Derweil sowohl die Weiterbildung wie aber auch das postgraduierte<br />
Masterprogramm zunächst einmal wieder eine zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt erzielte Zusatzqualifikation darstellen,<br />
wird durch die kontinuierliche, strukturierte Fortbildung stets<br />
ein zeitgemäßes und zukunftorientiertes Wissen und Können<br />
vermittelt. Hierbei sind allerdings für die Kolleginnen und<br />
Kollegen sowohl durch die Fortbildungsinvestitionen bedingt<br />
wie aber möglicherweise durch die sich daraus ergebende<br />
zusätzliche Beschaffung von etwa Geräte, Materialien etc.<br />
zusätzliche Kosten zu verzeichnen, die selbstverständlich<br />
völlig legitim wieder amortisiert werden sollen. Dies beinhaltet<br />
aber konsequenterweise, dass solche Qualifikationen – wie in<br />
anderen Berufssparten etwa bei Rechtsanwälten – nach außen<br />
sichtbar gemacht werden und dass evtl. hierfür sogar zusätzliche<br />
Kosten vom Patienten erhoben werden können. Die letzteren<br />
wiederum sollten aber von unserem Gesundheitssystem<br />
so mündig gemacht werden, dass sie auf eigenständiger,<br />
liberaler Basis entscheiden können, welche Leistung sie von<br />
wem zu welchem Preis erhalten. Solche Erwägungen bieten<br />
sich gerade in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an,<br />
da die hier von uns ausgeübten Tätigkeiten zwar stets mit<br />
Gesundheit aber nicht immer mit vitalen Konsequenzen zu<br />
tun haben.<br />
Will man einen Fachzahnarzt im Sinne eines weitergebildeten<br />
Spezialisten für allgemeine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />
vermeiden, was angesichts der dynamischen Entwicklung in<br />
unserem Fachgebiet einerseits und auf Grund der täglichen<br />
Erfordernisse in der Praxis andererseits wohl auch zu verhindern<br />
wäre, so wird eine Schwerpunktbildung in den Tätigkeiten im<br />
Bereich Diagnostik und Therapie (einschließlich Prophylaxe)<br />
unausweichlich sein. Dabei sind die möglichen drei Wege zur<br />
Schwerpunktbildung (strukturierte Fortbildung, universitätsinterne<br />
oder aber berufsbegleitende, stets aber von der<br />
Universität zu tragende Masterprogramme sowie Weiterbildung<br />
zu Fachärzten/-Zahnärzten) zukünftig mit Sicherheit in einem<br />
verschärften Wettbewerb zu sehen, der durch die kontinuierliche<br />
Rechtssprechung sowie auch in Abhängigkeit von<br />
Liberalisierung unseres Gesundheitssystems entscheidend<br />
beeinflusst werden wird.<br />
Bei all diesen Überlegungen hinsichtlich „Generalisierung“ oder<br />
„Spezialisierung“ auf bzw. in unser Arbeitsgebiet, die zunächst<br />
einmal – wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht –<br />
von starkem nationalen Charakter geprägt sind, darf nicht<br />
vergessen werden, dass wir durch die europäische Staatengemeinschaft<br />
auch zumindest in diesem internationalen Territorium<br />
von einer Reihe beruflicher und politischer Entwicklungen<br />
beeinflusst werden. Diese Einwirkungen sowie die sich daraus<br />
ergebenden möglichen Konsequenzen müssen in ihren<br />
Möglichkeiten dialektisch betrachtet werden. So haben Teile<br />
unserer Kollegenschaft vielfach die Angst, dass zum einen<br />
nicht nur Kolleginnen und Kollegen aus dem europäischen<br />
Ausland verstärkt hier beruflich aktiv werden, sondern dass<br />
zum anderen auch Patienten ins nahe gelegene Ausland zur<br />
Behandlung abwandern – sei es, weil sie sich durch dort möglicherweise<br />
angebotene „Spezialisierungen“ oder/und durch<br />
niedrige Preise angezogen fühlen, wobei diese Vorgänge<br />
natürlich auch noch durch die hiesigen Kostenträger/Krankenkassen<br />
durchaus beeinflusst werden können. Andererseits<br />
muss man auch unsererseits die Möglichkeiten zum Leistungsangebot<br />
an ausländische, europäische Patienten sowie auch<br />
die vielleicht vielfach unterschätzte und sicherlich auch für die<br />
große Menge unserer Kollegenschaft in Frage kommende Möglichkeit<br />
zum Arbeitsplatzwechsel ins europäische Ausland<br />
sehen. Beispielhaft sei hier nur der englische „Gesundheitsmarkt“<br />
genannt, der im zahnärztlichen Bereich zur Zeit boomt,<br />
weil das staatlich getragene Gesundheitssystem zumindest in<br />
unserem Fachbereich große Schwächen aufweist und den<br />
Erfordernissen und dem Verlangen des Patienten nicht mehr<br />
gerecht werden kann. Aber gerade in diesem genannten Land<br />
geht der Weg in die Privatisierung zunehmend mit dem<br />
Angebot der Spezialisierung einher. Qualitätssicherung der