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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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gar ein Sortiment Konfektionskronen aus Aluminium konnte<br />

man nur gegen Altmaterial (Silberlöffel etc.) erhalten.“<br />

Währungsreform-Bericht 1948<br />

1948 wurden im Rahmen der Währungsreform bereits einige<br />

Weichen für später gestellt. Einem Bericht zur damaligen Zeit<br />

ist zu entnehmen: „Da eine Zahnärztekammer nach dem Kriege<br />

nicht mehr bestand, übernahmen die Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen die eigentlichen Kammeraufgaben, d. h. gewisse<br />

Überwachung auf Einhaltung einer uralten Berufsordnung,<br />

Betreuung der ‚Alten‘ in so genannten Notfällen etc. Wie aus<br />

den Unterlagen zu entnehmen ist, firmierte manchmal im<br />

Briefkopf eine Zahnärztekammer Nordbaden bzw. Südbaden,<br />

soweit es sich im Briefverkehr nicht um reine KZV-Angelegenheiten<br />

handelte. Das allgemeine Interesse an ‚standespolitischen‘<br />

Fragen fing bei der Kollegenschaft eigentlich erst<br />

zu wachsen an mit dem Zeitpunkt der Währungsreform am<br />

20. Juni 1948, nachdem von da an die Kassenhonorare in<br />

Deutscher Mark (DM) zur Auszahlung kamen und man damit<br />

in den Dental-Depots von heute auf morgen auch wieder<br />

Praxisbedarf erhielt und die zuvor miesen Gesichter in den<br />

Zahntechnischen Labors einer freundlicheren Stimmung<br />

wichen und man wieder eine annehmbare Terminvereinbarung<br />

treffen konnte.“<br />

Mit der Zeit trat auch immer mehr der „Verband Deutscher Zahnärztlicher<br />

Berufsvertretungen“ (VDZB) in Köln, mit seinem<br />

Vorsitzenden Dr. Linnert, Nürnberg, in Erscheinung. Dr. Linnert,<br />

zugleich bayrischer Landtagsabgeordneter, muss dem Vernehmen<br />

nach, bei den sich mehr und mehr konstituierenden politischen<br />

Parteien, durch sein energisches Auftreten in Verfolgung<br />

zahnärztlicher Interessen als auch durch seine Persönlichkeit,<br />

entsprechendes Gehör bei den zuständigen Ministerien in<br />

Bonn gefunden haben. Nach seinem frühen Tod im Jahr 1949<br />

übernahm sein damaliger Stellvertreter, Dr. Erich Müller,<br />

Altona, die Amtsgeschäfte. Wie schon unter Dr. Linnert,<br />

arbeitete der VDZB auch unter Dr. Müller auf den baldigen<br />

Erlass eines „Zahnheilkundegesetzes“ hin. Ziel war es zu<br />

regeln, dass „das Fehlen von Zähnen eine Krankheit sei“<br />

und diese Krankheit nur von approbierten Zahnärzten einer<br />

Behandlung zugeführt werden dürfe und dass die bis dahin<br />

bestehende Kurierfreiheit aufgehoben werden müsse. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt hatten sich auch Zahntechniker oder solche,<br />

die sich so nannten, in der Eingliederung von Zahnersatz und<br />

der Behandlung zahnkranker Patienten geübt, obwohl die<br />

Reichsversicherungsordnung (RVO) schon von jeher das Primat<br />

bzw. Monopol bei den approbierten Zahnärzten und staatlich<br />

geprüften Dentisten sah.<br />

Kammergesetz <strong>Baden</strong> vom 27. Mai 1949<br />

Am 1. Juni 1949 trat das vom Landtag in <strong>Baden</strong> am 27. Mai<br />

beschlossene Landesgesetz über Kammern für Ärzte, Zahnärzte,<br />

Apotheker und Dentisten in Kraft.<br />

Unter den akuten standespolitischen Fragen stand die Beseitigung<br />

des Dualismus im Mittelpunkt des Interesses. Es wurde<br />

erwartet, dass ein Gesetzesentwurf zur Vorlage kommt und<br />

positiv beschieden werde.<br />

Gründung der Zahnärztekammer Nordwürttemberg am<br />

9. Juli 1949<br />

Am 9. Juli 1949 wurde in einer Versammlung der nordwürttembergischen<br />

Zahnärzte in Stuttgart, nach Beratung und Festlegung<br />

der Satzung, die Zahnärztekammer Nordwürttemberg e. V.<br />

gegründet. In der anschließenden 1. Mitgliederversammlung<br />

wurden die bereits am 22. Januar als Vorsitzende und Vertreter<br />

der Bezirksgruppen Gewählten bestätigt. In einer Sitzung<br />

am 16. Juli wurde aus diesem Kreis der Vorstand gebildet. Als<br />

1. Vorsitzender wurde damals Dr. Geier und als 2. Vorsitzender<br />

Dr. Lorch gewählt. Als Beisitzer wurden bestimmt Dr. Montigel,<br />

Dr. Merz und Dr. Blumenthal. Damit bestanden der Kammervorstand<br />

und der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />

Deutschland (KZVD) in Personalunion.<br />

Das Innenministerium genehmigte die vorgelegte Satzung, vom<br />

Vereinsrichter wurden lediglich formale Einwendungen erhoben.<br />

Wegen der sich abzeichnenden Änderungen hinsichtlich<br />

der Beseitigung des Dualismus – im Bundestag sollte ein<br />

Gesetzesentwurf eingebracht werden – und einer neuen staatlichen<br />

Gliederung im Südwesten wurde die Angelegenheit<br />

nicht weiter bearbeitet.<br />

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