Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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gar ein Sortiment Konfektionskronen aus Aluminium konnte<br />
man nur gegen Altmaterial (Silberlöffel etc.) erhalten.“<br />
Währungsreform-Bericht 1948<br />
1948 wurden im Rahmen der Währungsreform bereits einige<br />
Weichen für später gestellt. Einem Bericht zur damaligen Zeit<br />
ist zu entnehmen: „Da eine Zahnärztekammer nach dem Kriege<br />
nicht mehr bestand, übernahmen die Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen die eigentlichen Kammeraufgaben, d. h. gewisse<br />
Überwachung auf Einhaltung einer uralten Berufsordnung,<br />
Betreuung der ‚Alten‘ in so genannten Notfällen etc. Wie aus<br />
den Unterlagen zu entnehmen ist, firmierte manchmal im<br />
Briefkopf eine Zahnärztekammer Nordbaden bzw. Südbaden,<br />
soweit es sich im Briefverkehr nicht um reine KZV-Angelegenheiten<br />
handelte. Das allgemeine Interesse an ‚standespolitischen‘<br />
Fragen fing bei der Kollegenschaft eigentlich erst<br />
zu wachsen an mit dem Zeitpunkt der Währungsreform am<br />
20. Juni 1948, nachdem von da an die Kassenhonorare in<br />
Deutscher Mark (DM) zur Auszahlung kamen und man damit<br />
in den Dental-Depots von heute auf morgen auch wieder<br />
Praxisbedarf erhielt und die zuvor miesen Gesichter in den<br />
Zahntechnischen Labors einer freundlicheren Stimmung<br />
wichen und man wieder eine annehmbare Terminvereinbarung<br />
treffen konnte.“<br />
Mit der Zeit trat auch immer mehr der „Verband Deutscher Zahnärztlicher<br />
Berufsvertretungen“ (VDZB) in Köln, mit seinem<br />
Vorsitzenden Dr. Linnert, Nürnberg, in Erscheinung. Dr. Linnert,<br />
zugleich bayrischer Landtagsabgeordneter, muss dem Vernehmen<br />
nach, bei den sich mehr und mehr konstituierenden politischen<br />
Parteien, durch sein energisches Auftreten in Verfolgung<br />
zahnärztlicher Interessen als auch durch seine Persönlichkeit,<br />
entsprechendes Gehör bei den zuständigen Ministerien in<br />
Bonn gefunden haben. Nach seinem frühen Tod im Jahr 1949<br />
übernahm sein damaliger Stellvertreter, Dr. Erich Müller,<br />
Altona, die Amtsgeschäfte. Wie schon unter Dr. Linnert,<br />
arbeitete der VDZB auch unter Dr. Müller auf den baldigen<br />
Erlass eines „Zahnheilkundegesetzes“ hin. Ziel war es zu<br />
regeln, dass „das Fehlen von Zähnen eine Krankheit sei“<br />
und diese Krankheit nur von approbierten Zahnärzten einer<br />
Behandlung zugeführt werden dürfe und dass die bis dahin<br />
bestehende Kurierfreiheit aufgehoben werden müsse. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt hatten sich auch Zahntechniker oder solche,<br />
die sich so nannten, in der Eingliederung von Zahnersatz und<br />
der Behandlung zahnkranker Patienten geübt, obwohl die<br />
Reichsversicherungsordnung (RVO) schon von jeher das Primat<br />
bzw. Monopol bei den approbierten Zahnärzten und staatlich<br />
geprüften Dentisten sah.<br />
Kammergesetz <strong>Baden</strong> vom 27. Mai 1949<br />
Am 1. Juni 1949 trat das vom Landtag in <strong>Baden</strong> am 27. Mai<br />
beschlossene Landesgesetz über Kammern für Ärzte, Zahnärzte,<br />
Apotheker und Dentisten in Kraft.<br />
Unter den akuten standespolitischen Fragen stand die Beseitigung<br />
des Dualismus im Mittelpunkt des Interesses. Es wurde<br />
erwartet, dass ein Gesetzesentwurf zur Vorlage kommt und<br />
positiv beschieden werde.<br />
Gründung der Zahnärztekammer Nordwürttemberg am<br />
9. Juli 1949<br />
Am 9. Juli 1949 wurde in einer Versammlung der nordwürttembergischen<br />
Zahnärzte in Stuttgart, nach Beratung und Festlegung<br />
der Satzung, die Zahnärztekammer Nordwürttemberg e. V.<br />
gegründet. In der anschließenden 1. Mitgliederversammlung<br />
wurden die bereits am 22. Januar als Vorsitzende und Vertreter<br />
der Bezirksgruppen Gewählten bestätigt. In einer Sitzung<br />
am 16. Juli wurde aus diesem Kreis der Vorstand gebildet. Als<br />
1. Vorsitzender wurde damals Dr. Geier und als 2. Vorsitzender<br />
Dr. Lorch gewählt. Als Beisitzer wurden bestimmt Dr. Montigel,<br />
Dr. Merz und Dr. Blumenthal. Damit bestanden der Kammervorstand<br />
und der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung<br />
Deutschland (KZVD) in Personalunion.<br />
Das Innenministerium genehmigte die vorgelegte Satzung, vom<br />
Vereinsrichter wurden lediglich formale Einwendungen erhoben.<br />
Wegen der sich abzeichnenden Änderungen hinsichtlich<br />
der Beseitigung des Dualismus – im Bundestag sollte ein<br />
Gesetzesentwurf eingebracht werden – und einer neuen staatlichen<br />
Gliederung im Südwesten wurde die Angelegenheit<br />
nicht weiter bearbeitet.<br />
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