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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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Für das zahnärztliche Hilfspersonal (Zahnarzthelferinnen)<br />

bestanden damals keine verbindlichen Ausbildungsrichtlinien.<br />

Es war lediglich eine Anlernzeit von 6 bzw. 12 Monaten Dauer<br />

vorgesehen. Die Deutsche Arbeitsfront führt für Helferinnen<br />

Abendkurse durch, so dass sie erstmals am Reichsberufswettkampf<br />

teilnehmen konnten.<br />

Im April 1939 erfolgten Abzüge vom Kassenhonorar für Beihilfen<br />

an Kollegen, die an einer Wehrmachtsübung teilnahmen.<br />

Beginn des 2. Weltkrieges – Erste Folgen für die Praxis<br />

In einem Rundschreiben vom 26. September – der 2. Weltkrieg<br />

hatte begonnen – wurde das unberechtigte Ansammeln von<br />

beruflichen Bedarfsartikeln als „verwerflich“ bezeichnet.<br />

Zusatzseifenkarten wurden für die zahnärztlichen Praxen ausgegeben.<br />

Bei Wehrmachtsangehörigen war die Behandlung<br />

auf das notwendigste Maß zu beschränken; bei Kriegsgefangenen<br />

auf das Notwendigste. Es folgten Bestimmungen<br />

über die zahnärztliche Versorgung der Sozialversicherten aus<br />

der Freimachungszone (Westfront).<br />

Ab dem 2. Kriegsjahr bedurften Urlaubsreisen der Genehmigung<br />

durch die Bezirksstelle. Zur Behandlung jüdischer Privatpatienten<br />

waren in Stuttgart zwei jüdische Zahnärzte zugelassen.<br />

Es kam auf Grund der Einberufungen zur Überlastung<br />

der Laboratorien, was dazu führte, dass nicht dringende<br />

Leistungen zurückgestellt wurden.<br />

Entwurf eines Dentistengesetzes<br />

Ein Entwurf für ein Dentistengesetz sah die völlige Gleichstellung<br />

von Zahnärzten und Dentisten vor. Die endgültige<br />

Regelung sollte aber erst nach Kriegsende erfolgen. Eine<br />

am 20. Dezember 1941 veröffentlichte Gehaltsregelung für<br />

Sprechstundenhilfen galt für eine wöchentliche Arbeitszeit<br />

von 51 Stunden.<br />

Zunehmend machte sich der Mangel an Zahnärzten in der<br />

Heimat bemerkbar. Hinweise in Wartezimmern, wonach vorerst<br />

keine neuen Patienten angenommen würden, wurden verboten.<br />

Am 18. Dezember 1943 wurde in einem Rundschreiben bekannt<br />

gegeben, dass freie Praxisräume und Praxisgegenstände für<br />

durch die Terrorangriffe britisch-amerikanischer Flieger ausgebombten<br />

Zahnärzte beschlagnahmt werden könnten.<br />

Wegen der andauernden Luftangriffe wurde am 27. September<br />

1944 die Landesstelle <strong>Württemberg</strong> von Stuttgart nach Bietigheim<br />

verlegt.<br />

Im gleichen Monat wurde in den Zahnärztlichen Mitteilungen<br />

die Einschränkung des Hochschulstudiums bekannt gegeben.<br />

Die 4. und 5. Semester wurden für den Kriegseinsatz bereitgestellt,<br />

Immatrikulationen fanden keine mehr statt.<br />

1. Rundschreiben vom 15. Dezember 1945 des<br />

Landesverbandes <strong>Württemberg</strong><br />

| 17<br />

Nach dem Ende des Krieges forderte am 12. November 1945<br />

das Staatssekretariat für die französisch besetzte Zone<br />

<strong>Württemberg</strong> und Hohenzollern – Landesdirektion des Innern,<br />

Abteilung Gesundheitswesen – zur Benennung von Vertrauensleuten<br />

der Zahnärzte und Dentisten auf.<br />

Die Kollegen des Landesverbandes <strong>Württemberg</strong> erhielten mit<br />

dem Datum vom 15. Dezember 1945 ein Rundschreiben von<br />

Dr. Geier, das die standespolitische Situation nach der bedingungslosen<br />

Kapitulation und der Teilung <strong>Baden</strong>s und <strong>Württemberg</strong>s<br />

durch die amerikanische/französische Zonengrenze<br />

erhellte. Wörtlich hieß es in dem Rundschreiben zum Wiederaufbau<br />

der Organisation:<br />

„Nach 7 Monaten unermüdlicher Arbeit, die sehr oft von entmutigenden<br />

Rückschlägen begleitet war, erfolgte die Autorisation<br />

der Verbandsleitung des württembergischen Zahnärzteverbandes<br />

durch das <strong>Württemberg</strong>ische Innenministerium im<br />

Einvernehmen mit der Militärregierung. Autorisiert wurden<br />

als 1. Verbandsvorsitzender Dr. Geier, Stuttgart-Degerloch, als<br />

2. Vorstandsvorsitzender Dr. Merz, Stuttgart. In den engeren<br />

Vorstand wird nach Vereinbarung mit dem Innenministerium<br />

Herr Kollege Blumenthal aus Ulm einbezogen. Bis zur endgültigen<br />

Wahl, die hoffentlich in Bälde stattfinden kann, nehmen<br />

diese genannten 3 Kollegen die Interessen der württembergischen<br />

Kollegen wahr. Herr Kollege Buch ist weiterhin als<br />

Geschäftsführer tätig.“

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