Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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Für das zahnärztliche Hilfspersonal (Zahnarzthelferinnen)<br />
bestanden damals keine verbindlichen Ausbildungsrichtlinien.<br />
Es war lediglich eine Anlernzeit von 6 bzw. 12 Monaten Dauer<br />
vorgesehen. Die Deutsche Arbeitsfront führt für Helferinnen<br />
Abendkurse durch, so dass sie erstmals am Reichsberufswettkampf<br />
teilnehmen konnten.<br />
Im April 1939 erfolgten Abzüge vom Kassenhonorar für Beihilfen<br />
an Kollegen, die an einer Wehrmachtsübung teilnahmen.<br />
Beginn des 2. Weltkrieges – Erste Folgen für die Praxis<br />
In einem Rundschreiben vom 26. September – der 2. Weltkrieg<br />
hatte begonnen – wurde das unberechtigte Ansammeln von<br />
beruflichen Bedarfsartikeln als „verwerflich“ bezeichnet.<br />
Zusatzseifenkarten wurden für die zahnärztlichen Praxen ausgegeben.<br />
Bei Wehrmachtsangehörigen war die Behandlung<br />
auf das notwendigste Maß zu beschränken; bei Kriegsgefangenen<br />
auf das Notwendigste. Es folgten Bestimmungen<br />
über die zahnärztliche Versorgung der Sozialversicherten aus<br />
der Freimachungszone (Westfront).<br />
Ab dem 2. Kriegsjahr bedurften Urlaubsreisen der Genehmigung<br />
durch die Bezirksstelle. Zur Behandlung jüdischer Privatpatienten<br />
waren in Stuttgart zwei jüdische Zahnärzte zugelassen.<br />
Es kam auf Grund der Einberufungen zur Überlastung<br />
der Laboratorien, was dazu führte, dass nicht dringende<br />
Leistungen zurückgestellt wurden.<br />
Entwurf eines Dentistengesetzes<br />
Ein Entwurf für ein Dentistengesetz sah die völlige Gleichstellung<br />
von Zahnärzten und Dentisten vor. Die endgültige<br />
Regelung sollte aber erst nach Kriegsende erfolgen. Eine<br />
am 20. Dezember 1941 veröffentlichte Gehaltsregelung für<br />
Sprechstundenhilfen galt für eine wöchentliche Arbeitszeit<br />
von 51 Stunden.<br />
Zunehmend machte sich der Mangel an Zahnärzten in der<br />
Heimat bemerkbar. Hinweise in Wartezimmern, wonach vorerst<br />
keine neuen Patienten angenommen würden, wurden verboten.<br />
Am 18. Dezember 1943 wurde in einem Rundschreiben bekannt<br />
gegeben, dass freie Praxisräume und Praxisgegenstände für<br />
durch die Terrorangriffe britisch-amerikanischer Flieger ausgebombten<br />
Zahnärzte beschlagnahmt werden könnten.<br />
Wegen der andauernden Luftangriffe wurde am 27. September<br />
1944 die Landesstelle <strong>Württemberg</strong> von Stuttgart nach Bietigheim<br />
verlegt.<br />
Im gleichen Monat wurde in den Zahnärztlichen Mitteilungen<br />
die Einschränkung des Hochschulstudiums bekannt gegeben.<br />
Die 4. und 5. Semester wurden für den Kriegseinsatz bereitgestellt,<br />
Immatrikulationen fanden keine mehr statt.<br />
1. Rundschreiben vom 15. Dezember 1945 des<br />
Landesverbandes <strong>Württemberg</strong><br />
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Nach dem Ende des Krieges forderte am 12. November 1945<br />
das Staatssekretariat für die französisch besetzte Zone<br />
<strong>Württemberg</strong> und Hohenzollern – Landesdirektion des Innern,<br />
Abteilung Gesundheitswesen – zur Benennung von Vertrauensleuten<br />
der Zahnärzte und Dentisten auf.<br />
Die Kollegen des Landesverbandes <strong>Württemberg</strong> erhielten mit<br />
dem Datum vom 15. Dezember 1945 ein Rundschreiben von<br />
Dr. Geier, das die standespolitische Situation nach der bedingungslosen<br />
Kapitulation und der Teilung <strong>Baden</strong>s und <strong>Württemberg</strong>s<br />
durch die amerikanische/französische Zonengrenze<br />
erhellte. Wörtlich hieß es in dem Rundschreiben zum Wiederaufbau<br />
der Organisation:<br />
„Nach 7 Monaten unermüdlicher Arbeit, die sehr oft von entmutigenden<br />
Rückschlägen begleitet war, erfolgte die Autorisation<br />
der Verbandsleitung des württembergischen Zahnärzteverbandes<br />
durch das <strong>Württemberg</strong>ische Innenministerium im<br />
Einvernehmen mit der Militärregierung. Autorisiert wurden<br />
als 1. Verbandsvorsitzender Dr. Geier, Stuttgart-Degerloch, als<br />
2. Vorstandsvorsitzender Dr. Merz, Stuttgart. In den engeren<br />
Vorstand wird nach Vereinbarung mit dem Innenministerium<br />
Herr Kollege Blumenthal aus Ulm einbezogen. Bis zur endgültigen<br />
Wahl, die hoffentlich in Bälde stattfinden kann, nehmen<br />
diese genannten 3 Kollegen die Interessen der württembergischen<br />
Kollegen wahr. Herr Kollege Buch ist weiterhin als<br />
Geschäftsführer tätig.“