Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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der Sozialversicherung – führte im <strong>Jahre</strong> 1910 zur Gründung<br />
des Wirtschaftlichen Verbandes Deutscher Zahnärzte. Er nahm<br />
aufgrund seiner umfassenden Tätigkeit auf allen Gebieten des<br />
Berufslebens im Jahr 1924 die Bezeichnung „Reichsverband<br />
der Zahnärzte Deutschlands“ an. In seinen Landesverbänden,<br />
ihnen gehörten fast sämtliche in Deutschland approbierte<br />
Zahnärzte an, besorgte er die Vertretung der Mitglieder in<br />
allen Berufsfragen.<br />
1909 – Prüfungsordnung und Promotion<br />
Am 15. März 1909 beschloß der Bundesrat die Prüfungsordnung<br />
für Zahnärzte. Voraussetzung zum Studium war das Reifezeugnis<br />
eines Gymnasiums oder Realgymnasiums, von den Abiturienten<br />
einer Oberrealschule wurde zusätzlich das Latinum verlangt.<br />
Vorgeschrieben waren drei vorklinische und vier klinische<br />
Semester. Damit war eine Promotion in der Medizinischen<br />
Fakultät möglich, für die ja das Matur vorgeschrieben war. Vor<br />
dieser Zeit konnte an der philosophischen Fakultät promoviert<br />
werden, denn sie ließ zunächst auch Immateure zu. Jedoch<br />
war dazu meistens ein regelrechtes volles Studium in dieser<br />
Fakultät notwendig. Von deutschen Zahnärzten wurden<br />
daher des Öfteren der in den USA seit 1841 mögliche Doctor<br />
of Dental Surgery erworben. Er wurde später abgelehnt, denn<br />
dieser Titel konnte an „nicht reputablen“ Instituten käuflich,<br />
ja sogar in Abwesenheit, für entsprechend hohe Summen<br />
erworben werden.<br />
Wenig bekannt ist, dass bereits 1832 der Doktor der Zahnheilkunde<br />
in die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät<br />
der Universität Gießen aufgenommen war. Er nannte sich<br />
Dr. chir. in primis arte dentaria. Die erste Promovierung<br />
erfolgte im <strong>Jahre</strong> 1841. Da 1861 in Gießen kein Lehrstuhl für<br />
Zahnheilkunde mehr eingerichtet wurde, ist die Verleihung<br />
dieses Doktorgrades im gleichen Jahr aufgehoben worden.<br />
In diesem Jahr setzten auch Bestrebungen ein, für den approbierten<br />
Zahnarzt eine Promotion im eigenen Fach zu ermöglichen.<br />
Durch die Einführung der Maturität ohne eine solche<br />
Möglichkeit zur Promotion studierten noch weniger Abiturienten<br />
Zahnheilkunde. Denn zu jener Zeit spielte die Doktorwürde<br />
aus materiellen, ideellen und vor allem gesellschaftlichen<br />
Gründen für Akademiker eine ausschlaggebende Rolle.<br />
1910 – Studium der Zahnheilkunde in Tübingen<br />
In Tübingen begannen 1910 insgesamt 13 Studenten, darunter<br />
9 aus <strong>Württemberg</strong>, das Studium der Zahnheilkunde. Im Sommersemester<br />
1913 waren 40, im Wintersemester nur 35 Studierende<br />
in dieser Fakultät immatrikuliert.<br />
Noch vor der Kriegsproklamation am 1. August 1914 wurde am<br />
26. Mai das Zahnärztehaus in Berlin eingeweiht. Bereits mitten<br />
im Krieg begann die standesinterne Diskussion über die Promotionsmöglichkeit<br />
der Zahnärzte. Es wurde ein erleichterter<br />
„Dr. med.“ für die Zahnärzte vorgeschlagen, was auf den<br />
fast einmütigen Widerstand der Ärzteschaft stieß. Damit fand<br />
eine Eingabe der zahnärztlichen Verbände an den Bundesrat<br />
vom 5. Juli 1918 mit der Forderung der Promotion im eigenen<br />
Fach endlich Verständnis.<br />
Am 14. Dezember 1914 erfolgte in <strong>Württemberg</strong> durch das<br />
Ministerium des Innern die Anerkennung des „Vereins württembergische<br />
Zahnärzte“ als die zuständige Standesvertretung.<br />
Dem Verein wurde jedoch damit lediglich die Möglichkeit<br />
gegeben, sich zu berufsständischen Belangen zu äußern.<br />
Vorsitzender des Vereins war Dr. Schwarz, Feuerbach.<br />
1919 – Fachpromotion Dr. med. dent.<br />
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Am 8. Juli 1919, es war noch kein Jahr seit Kriegsende vergangen,<br />
schuf ein Erlass der badischen Regierung die Möglichkeit<br />
zur Verleihung des „Dr. chirurgiae dentariae (Dr. chir. Dent.)“<br />
an den Universitäten Freiburg und Heidelberg. Im August folgten<br />
die preußischen Fakultäten mit dem „Dr. med. dent.“<br />
nach. <strong>Baden</strong> passte sich in der Folgezeit dieser Regelung an,<br />
die übrigen Bundesländer waren mit entsprechenden Verordnungen<br />
schnell gefolgt. Für die alten Zahnärzte mit Prima-<br />
Reife wurde in einer Übergangszeit ein 2-semestriges Studium<br />
für die Zulassung zur Promotion gefordert. Damit war eine<br />
wesentliche Voraussetzung geschaffen, den bestehenden<br />
Mangel an Zahnärzten durch diese Möglichkeit einer Fachpromotion<br />
wirksam zu beheben.