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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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der Sozialversicherung – führte im <strong>Jahre</strong> 1910 zur Gründung<br />

des Wirtschaftlichen Verbandes Deutscher Zahnärzte. Er nahm<br />

aufgrund seiner umfassenden Tätigkeit auf allen Gebieten des<br />

Berufslebens im Jahr 1924 die Bezeichnung „Reichsverband<br />

der Zahnärzte Deutschlands“ an. In seinen Landesverbänden,<br />

ihnen gehörten fast sämtliche in Deutschland approbierte<br />

Zahnärzte an, besorgte er die Vertretung der Mitglieder in<br />

allen Berufsfragen.<br />

1909 – Prüfungsordnung und Promotion<br />

Am 15. März 1909 beschloß der Bundesrat die Prüfungsordnung<br />

für Zahnärzte. Voraussetzung zum Studium war das Reifezeugnis<br />

eines Gymnasiums oder Realgymnasiums, von den Abiturienten<br />

einer Oberrealschule wurde zusätzlich das Latinum verlangt.<br />

Vorgeschrieben waren drei vorklinische und vier klinische<br />

Semester. Damit war eine Promotion in der Medizinischen<br />

Fakultät möglich, für die ja das Matur vorgeschrieben war. Vor<br />

dieser Zeit konnte an der philosophischen Fakultät promoviert<br />

werden, denn sie ließ zunächst auch Immateure zu. Jedoch<br />

war dazu meistens ein regelrechtes volles Studium in dieser<br />

Fakultät notwendig. Von deutschen Zahnärzten wurden<br />

daher des Öfteren der in den USA seit 1841 mögliche Doctor<br />

of Dental Surgery erworben. Er wurde später abgelehnt, denn<br />

dieser Titel konnte an „nicht reputablen“ Instituten käuflich,<br />

ja sogar in Abwesenheit, für entsprechend hohe Summen<br />

erworben werden.<br />

Wenig bekannt ist, dass bereits 1832 der Doktor der Zahnheilkunde<br />

in die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät<br />

der Universität Gießen aufgenommen war. Er nannte sich<br />

Dr. chir. in primis arte dentaria. Die erste Promovierung<br />

erfolgte im <strong>Jahre</strong> 1841. Da 1861 in Gießen kein Lehrstuhl für<br />

Zahnheilkunde mehr eingerichtet wurde, ist die Verleihung<br />

dieses Doktorgrades im gleichen Jahr aufgehoben worden.<br />

In diesem Jahr setzten auch Bestrebungen ein, für den approbierten<br />

Zahnarzt eine Promotion im eigenen Fach zu ermöglichen.<br />

Durch die Einführung der Maturität ohne eine solche<br />

Möglichkeit zur Promotion studierten noch weniger Abiturienten<br />

Zahnheilkunde. Denn zu jener Zeit spielte die Doktorwürde<br />

aus materiellen, ideellen und vor allem gesellschaftlichen<br />

Gründen für Akademiker eine ausschlaggebende Rolle.<br />

1910 – Studium der Zahnheilkunde in Tübingen<br />

In Tübingen begannen 1910 insgesamt 13 Studenten, darunter<br />

9 aus <strong>Württemberg</strong>, das Studium der Zahnheilkunde. Im Sommersemester<br />

1913 waren 40, im Wintersemester nur 35 Studierende<br />

in dieser Fakultät immatrikuliert.<br />

Noch vor der Kriegsproklamation am 1. August 1914 wurde am<br />

26. Mai das Zahnärztehaus in Berlin eingeweiht. Bereits mitten<br />

im Krieg begann die standesinterne Diskussion über die Promotionsmöglichkeit<br />

der Zahnärzte. Es wurde ein erleichterter<br />

„Dr. med.“ für die Zahnärzte vorgeschlagen, was auf den<br />

fast einmütigen Widerstand der Ärzteschaft stieß. Damit fand<br />

eine Eingabe der zahnärztlichen Verbände an den Bundesrat<br />

vom 5. Juli 1918 mit der Forderung der Promotion im eigenen<br />

Fach endlich Verständnis.<br />

Am 14. Dezember 1914 erfolgte in <strong>Württemberg</strong> durch das<br />

Ministerium des Innern die Anerkennung des „Vereins württembergische<br />

Zahnärzte“ als die zuständige Standesvertretung.<br />

Dem Verein wurde jedoch damit lediglich die Möglichkeit<br />

gegeben, sich zu berufsständischen Belangen zu äußern.<br />

Vorsitzender des Vereins war Dr. Schwarz, Feuerbach.<br />

1919 – Fachpromotion Dr. med. dent.<br />

| 15<br />

Am 8. Juli 1919, es war noch kein Jahr seit Kriegsende vergangen,<br />

schuf ein Erlass der badischen Regierung die Möglichkeit<br />

zur Verleihung des „Dr. chirurgiae dentariae (Dr. chir. Dent.)“<br />

an den Universitäten Freiburg und Heidelberg. Im August folgten<br />

die preußischen Fakultäten mit dem „Dr. med. dent.“<br />

nach. <strong>Baden</strong> passte sich in der Folgezeit dieser Regelung an,<br />

die übrigen Bundesländer waren mit entsprechenden Verordnungen<br />

schnell gefolgt. Für die alten Zahnärzte mit Prima-<br />

Reife wurde in einer Übergangszeit ein 2-semestriges Studium<br />

für die Zulassung zur Promotion gefordert. Damit war eine<br />

wesentliche Voraussetzung geschaffen, den bestehenden<br />

Mangel an Zahnärzten durch diese Möglichkeit einer Fachpromotion<br />

wirksam zu beheben.

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