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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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Verbindung zur „Karlsruher Konferenz“ stehenden „Karlsruher<br />

Vortrag – Mund auf“, immer wieder besetzt mit hochkarätigen<br />

internationalen Referenten, erweist Kollege Heners dem<br />

Berufsstand den besten Dienst in der Öffentlichkeitsarbeit, verdeutlicht<br />

durch die große und respektvolle Anerkennung des<br />

öffentlichen Auditoriums und der berichterstattenden Presse<br />

in jedem Jahr.<br />

Zum 31. Dezember 1991 musste ich auch Kollegen Schatz in<br />

den Ruhestand verabschieden, der 17 <strong>Jahre</strong> lang, erst allein das<br />

ZMF-Institut Tübingen, dann, nach der Fusion mit dem Zahnärztlichen<br />

Fortbildungs-Zentrum Stuttgart, beide Institutionen<br />

der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> in Stuttgart erfolgreich geführt<br />

hat. Mutig betrat er 1974 „Fortbildungsneuland“. Er hat<br />

mit seinen durchdachten Fortbildungs- und Weiterbildungskonzepten<br />

große Anerkennung in der ganzen Bundesrepublik<br />

erfahren und mitgeholfen, die Voraussetzungen für den<br />

Berufsstand zu schaffen, den neuralgischen Bereich der gesamten<br />

Prophylaxe so auszubauen, wie es dringend erforderlich<br />

war und politisch erwartet wurde. Als seinen Nachfolger<br />

konnte ich Herrn Kollegen PD Dr. Einwag einführen, der uns<br />

schon mit seinem kreativen Einstieg eine gute Wahl bestätigte.<br />

Unsere Einschätzung der gesundheits- und gesellschaftspolitischen<br />

Entwicklung hat sich sowohl mittelfristig wie langfristig<br />

als absolut richtig erwiesen. Mit manchmal fast nervenden<br />

Gesprächen und Verhandlungen gelang es uns, den „Grenzbegriff<br />

Lippenrot“, wenn es um die Tätigkeiten der Zahnmedizinischen<br />

Fachhelferin ging, ad absurdum zu führen. Nach<br />

einer zähen Verhandlungsrunde in Echterdingen 1981 mit<br />

dem Bundesvorsitzenden des Freien Verbandes Deutscher<br />

Zahnärzte, gelang es letztlich Herrn Kollegen Schulte,<br />

Herrn Glück und mir, Herrn Bieg zu einem neutralen Stillhalteabkommen<br />

zu bewegen und mir damit die Möglichkeit zu<br />

geben, auf der Bundesversammlung des FVDZ in Mainz ein<br />

aufklärendes Referat zu halten. Nach weitergehenden intensiven<br />

und langen Diskussionen konnten wir dann beim Bundesverband<br />

der Deutschen Zahnärzte, der heutigen Bundeszahnärztekammer,<br />

einen Beschluss für die delegierbaren<br />

Leistungen herbeiführen. „Die Zahnarzthelferin und die<br />

Zahnmedizinische Fachhelferin dürfen unter Aufsicht und auf<br />

Anordnung des Zahnarztes alle die Leistungen erbringen, für<br />

die sie aus- und fortgebildet sind“. Mehr wollten wir nicht.<br />

Wir hatten einen qualitätsverbessernden Aufstiegsberuf<br />

geschaffen, der staatlich anerkannt und nach dem Arbeitsförderungsgesetz<br />

gefördert wurde und der zugleich der Intension<br />

nachkam, den Zahnarzt zu entlasten, insbesondere in<br />

der Parodontalbehandlung, der Gesamtprophylaxe und in der<br />

aufklärenden Zahngesundheitsberatung.<br />

Die Schaffung von Leistungskapazitäten, ohne einen neuen<br />

paramedizinischen Beruf zu initiieren, war auch aus weiteren<br />

Gründen damals zwingend. Infolge unseres Durchsetzungsvermögens,<br />

das Jugendzahnpflegegesetz zu erhalten, war eine<br />

rechtliche Grundlage für unsere immer intensiver werdenden<br />

Bemühungen um eine flächendeckende Gruppenprophylaxe<br />

bei unseren Kindern und Jugendlichen geschaffen worden.<br />

Die Prothetik als Kassenleistung mit teilweise 100-prozentiger<br />

Bezuschussung, hat einen Behandlungsboom mit höchster<br />

Komfort- und Qualitätserwartung in der Versorgung ausgelöst.<br />

Hier galt es, sensibel zu ventilieren, vor Selbstüberschätzung<br />

und vor Unterlassungen infolge einseitiger Behandlungsführung<br />

zu warnen. Der sich abzeichnende Trend in der Bevölkerung<br />

für ein verstärktes Umweltbewusstsein, einer gesunden und<br />

natürlichen Lebensführung, wie auch die Vermeidung aller nur<br />

möglichen Umfeldrisiken und Belastungen, ließen erwarten,<br />

dass recht bald reglementierende Gesetze und Verordnungen<br />

geschaffen würden. Gleichermaßen steigerte sich die Tendenz<br />

in Deutschland, wie auch in den Vereinigten Staaten schon<br />

seit <strong>Jahre</strong>n beobachtet, alle nur möglichen Behandlungswidrigkeiten<br />

vor Gericht austragen zu wollen.<br />

Auf diese gesellschaftspolitische Entwicklung haben wir uns<br />

in der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> rechtzeitig<br />

eingestellt, um aus Gesetz- und Verordnungsgebung<br />

resultierende Maßnahmen für die Praxis realistisch und nicht<br />

einengender als notwendig sowie Kosten sparend und praktikabel<br />

zu gestalten.<br />

In der Tat erfolgte in diesen <strong>Jahre</strong>n eine Verordnungsflut:<br />

Diese umfasste unter anderem das Strahlenschutzgesetz, die<br />

Röntgenverordnung, die medizinische Geräteverordnung, die<br />

Arzneimittelverordnung, die Hygieneverordnung, das Wasserhaushaltsgesetz<br />

mit einer neuen Abwasserverordnung und<br />

Amalgamentsorgung sowie Auflagen zum Aufbau eines<br />

katastrophenmedizinischen Versorgungsplanes, um nur die<br />

wesentlichsten Beispiele zu nennen. Wir signalisierten unserem

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