Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
34 |<br />
Verbindung zur „Karlsruher Konferenz“ stehenden „Karlsruher<br />
Vortrag – Mund auf“, immer wieder besetzt mit hochkarätigen<br />
internationalen Referenten, erweist Kollege Heners dem<br />
Berufsstand den besten Dienst in der Öffentlichkeitsarbeit, verdeutlicht<br />
durch die große und respektvolle Anerkennung des<br />
öffentlichen Auditoriums und der berichterstattenden Presse<br />
in jedem Jahr.<br />
Zum 31. Dezember 1991 musste ich auch Kollegen Schatz in<br />
den Ruhestand verabschieden, der 17 <strong>Jahre</strong> lang, erst allein das<br />
ZMF-Institut Tübingen, dann, nach der Fusion mit dem Zahnärztlichen<br />
Fortbildungs-Zentrum Stuttgart, beide Institutionen<br />
der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> in Stuttgart erfolgreich geführt<br />
hat. Mutig betrat er 1974 „Fortbildungsneuland“. Er hat<br />
mit seinen durchdachten Fortbildungs- und Weiterbildungskonzepten<br />
große Anerkennung in der ganzen Bundesrepublik<br />
erfahren und mitgeholfen, die Voraussetzungen für den<br />
Berufsstand zu schaffen, den neuralgischen Bereich der gesamten<br />
Prophylaxe so auszubauen, wie es dringend erforderlich<br />
war und politisch erwartet wurde. Als seinen Nachfolger<br />
konnte ich Herrn Kollegen PD Dr. Einwag einführen, der uns<br />
schon mit seinem kreativen Einstieg eine gute Wahl bestätigte.<br />
Unsere Einschätzung der gesundheits- und gesellschaftspolitischen<br />
Entwicklung hat sich sowohl mittelfristig wie langfristig<br />
als absolut richtig erwiesen. Mit manchmal fast nervenden<br />
Gesprächen und Verhandlungen gelang es uns, den „Grenzbegriff<br />
Lippenrot“, wenn es um die Tätigkeiten der Zahnmedizinischen<br />
Fachhelferin ging, ad absurdum zu führen. Nach<br />
einer zähen Verhandlungsrunde in Echterdingen 1981 mit<br />
dem Bundesvorsitzenden des Freien Verbandes Deutscher<br />
Zahnärzte, gelang es letztlich Herrn Kollegen Schulte,<br />
Herrn Glück und mir, Herrn Bieg zu einem neutralen Stillhalteabkommen<br />
zu bewegen und mir damit die Möglichkeit zu<br />
geben, auf der Bundesversammlung des FVDZ in Mainz ein<br />
aufklärendes Referat zu halten. Nach weitergehenden intensiven<br />
und langen Diskussionen konnten wir dann beim Bundesverband<br />
der Deutschen Zahnärzte, der heutigen Bundeszahnärztekammer,<br />
einen Beschluss für die delegierbaren<br />
Leistungen herbeiführen. „Die Zahnarzthelferin und die<br />
Zahnmedizinische Fachhelferin dürfen unter Aufsicht und auf<br />
Anordnung des Zahnarztes alle die Leistungen erbringen, für<br />
die sie aus- und fortgebildet sind“. Mehr wollten wir nicht.<br />
Wir hatten einen qualitätsverbessernden Aufstiegsberuf<br />
geschaffen, der staatlich anerkannt und nach dem Arbeitsförderungsgesetz<br />
gefördert wurde und der zugleich der Intension<br />
nachkam, den Zahnarzt zu entlasten, insbesondere in<br />
der Parodontalbehandlung, der Gesamtprophylaxe und in der<br />
aufklärenden Zahngesundheitsberatung.<br />
Die Schaffung von Leistungskapazitäten, ohne einen neuen<br />
paramedizinischen Beruf zu initiieren, war auch aus weiteren<br />
Gründen damals zwingend. Infolge unseres Durchsetzungsvermögens,<br />
das Jugendzahnpflegegesetz zu erhalten, war eine<br />
rechtliche Grundlage für unsere immer intensiver werdenden<br />
Bemühungen um eine flächendeckende Gruppenprophylaxe<br />
bei unseren Kindern und Jugendlichen geschaffen worden.<br />
Die Prothetik als Kassenleistung mit teilweise 100-prozentiger<br />
Bezuschussung, hat einen Behandlungsboom mit höchster<br />
Komfort- und Qualitätserwartung in der Versorgung ausgelöst.<br />
Hier galt es, sensibel zu ventilieren, vor Selbstüberschätzung<br />
und vor Unterlassungen infolge einseitiger Behandlungsführung<br />
zu warnen. Der sich abzeichnende Trend in der Bevölkerung<br />
für ein verstärktes Umweltbewusstsein, einer gesunden und<br />
natürlichen Lebensführung, wie auch die Vermeidung aller nur<br />
möglichen Umfeldrisiken und Belastungen, ließen erwarten,<br />
dass recht bald reglementierende Gesetze und Verordnungen<br />
geschaffen würden. Gleichermaßen steigerte sich die Tendenz<br />
in Deutschland, wie auch in den Vereinigten Staaten schon<br />
seit <strong>Jahre</strong>n beobachtet, alle nur möglichen Behandlungswidrigkeiten<br />
vor Gericht austragen zu wollen.<br />
Auf diese gesellschaftspolitische Entwicklung haben wir uns<br />
in der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> rechtzeitig<br />
eingestellt, um aus Gesetz- und Verordnungsgebung<br />
resultierende Maßnahmen für die Praxis realistisch und nicht<br />
einengender als notwendig sowie Kosten sparend und praktikabel<br />
zu gestalten.<br />
In der Tat erfolgte in diesen <strong>Jahre</strong>n eine Verordnungsflut:<br />
Diese umfasste unter anderem das Strahlenschutzgesetz, die<br />
Röntgenverordnung, die medizinische Geräteverordnung, die<br />
Arzneimittelverordnung, die Hygieneverordnung, das Wasserhaushaltsgesetz<br />
mit einer neuen Abwasserverordnung und<br />
Amalgamentsorgung sowie Auflagen zum Aufbau eines<br />
katastrophenmedizinischen Versorgungsplanes, um nur die<br />
wesentlichsten Beispiele zu nennen. Wir signalisierten unserem