Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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Ohne Prophylaxe ist eine moderne<br />
Zahnheilkunde nicht mehr vorstellbar<br />
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Der heutige Ausschuss für Jugendzahnpflege und Prophylaxe hat<br />
große Veränderungen erfahren, selbst sehr große Veränderungen<br />
der Zahnheilkunde bewirkt und zum Wandel der Zahnheilkunde<br />
erheblich beigetragen. Von einer Randstellung hat er sich einen<br />
Platz in der Mitte unseres Faches erkämpft. Ohne Prophylaxe ist<br />
eine moderne Zahnheilkunde nicht mehr vorstellbar.<br />
Vor genau <strong>50</strong> <strong>Jahre</strong>n (1954) wurde eine Landesarbeitsgemeinschaft<br />
zur Förderung der Jugendzahnpflege gegründet. Dieser<br />
Arbeitsgemeinschaft, die noch sehr lose organisiert war,<br />
gehörten die neue Zahnärztekammer, Landesbehörden, Versicherungsträger<br />
und Verbände an.<br />
1959 wurden aus dieser Vorarbeit Richtlinien des Innenministeriums<br />
für die Schulzahnpflege im Lande erlassen, die das<br />
Problem der starken Karieszunahme dokumentierten.<br />
Vorausschauende Kollegen wie Dr. Walter Holzinger, Dr. Franz<br />
Schleemilch und Prof. Dr. Dr. Ulrich Rheinwald, Prof. Dr. Dr.<br />
Peter Riethe und weitere haben 1973 eine Denkschrift über<br />
die bessere Gestaltung der Jugendzahnpflege verfasst, die als<br />
Grundlage für das am 26. Juni 1975 erlassene Gesetz über die<br />
Jugendzahnpflege für das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> diente.<br />
Die den Zahnärzten besonders aufgeschlossene und engagierte<br />
Sozialministerin Annemarie Griesinger hat mit entscheidend<br />
durch ihre Unterstützung dazu beigetragen. Die Politik<br />
hat somit den fachlichen Vorschlägen der Zahnärzteschaft den<br />
gesetzlichen Rahmen gegeben. Es wurde die jugendzahnärztliche<br />
Untersuchung mit der nachfolgenden Behandlung in<br />
der zahnärztlichen Praxis verzahnt. Mehrfache Veränderungen<br />
durch Anpassung und Erweiterungen hat dieses Gesetz danach<br />
erfahren. Dem Gesetz fehlte aber immer noch eine einheitliche<br />
Struktur zu einer effektiven Durchführung.<br />
Nach Neugründung der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege<br />
(seit 01. Januar 1987 im Vereinsregister eingetragen)<br />
wurde – basierend auf § 21 (Gruppenprophylaxe) des Sozialgesetzbuches<br />
V (SGB V) vom 20. Dezember 1988 – eine gemeinsame<br />
Rahmenvereinbarung zwischen den Landesverbänden der<br />
Krankenkassen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, der Landesarbeitsgemeinschaft<br />
für Jugendzahnpflege <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V., dem Land<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, vertreten durch das Ministerium für<br />
Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung, abgeschlossen.<br />
Dr. Manfred Jooß<br />
Diese Rahmenvereinbarung regelt die Durchführung gemeinsamer<br />
und einheitlicher Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen<br />
und bindet somit alle Beteiligten – sowohl auf<br />
Landes- wie auf Kreisebene – verpflichtend.<br />
Aber auch alle anderen wichtigen Beteiligten sind in der Mitgliederversammlung<br />
dieser Landesarbeitsgemeinschaft vertreten,<br />
um eine bestmögliche Koordination und Abstimmung zu<br />
erzielen. Die noch immer zu geringen Mittel für die Prophylaxe<br />
können aber so effektiv und effizient eingesetzt werden. Als<br />
unermüdlicher Kämpfer für eine Einigung unter den Beteiligten,<br />
muss unser ehemaliger Geschäftsführer Direktor Johann Glück<br />
gewürdigt werden.<br />
Die örtliche Umsetzung, also die Basisarbeit der Gruppenprophylaxe,<br />
wird von den 37 Arbeitsgemeinschaften Zahngesundheit<br />
täglich geleistet, und dafür muss besonders den Mitarbeitern<br />
gedankt werden. Hier leisten Jugendzahnärzte, Patenzahnärzte<br />
und Prophylaxefachkräfte eine unschätzbare Basisarbeit<br />
in Kindergärten und Schulen. In Anerkennung dieses großen<br />
Engagements wurde der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V. (LAGZ) im <strong>Jahre</strong> 2003 ein<br />
Qualitätsförderpreis vergeben. Das Engagement der Zahnärzteschaft<br />
auf Bundesebene führte in Verhandlungen auf Bundesebene<br />
mit den Kassenverbänden zur Einführung der zusätzlichen<br />
individualprophylaktischen Positionen IP 1-IP 5 und<br />
FU 1-FU 3. Somit wird die gute Gruppenprophylaxe bei Kindern<br />
und Jugendlichen individuell vertieft und gestärkt.<br />
Die Ergebnisse dieser Arbeit können sich sehen lassen und<br />
werden gerne von allen Akteuren als Erfolgsgeschichte präsentiert.<br />
In epidemiologischen Begleituntersuchungen ist ein<br />
unglaublicher Kariesrückgang nachweisbar. Im <strong>Jahre</strong> 1994<br />
wurde noch ein DMF-T Wert bei den 12-Jährigen von 2,4 gezählt,<br />
in 1997 lag dieser Wert bei 1,43, in 2000 bei 1,03 und heute,<br />
in 2004, sind es nur noch 0,7 kariöse oder gefüllt bleibende<br />
Zähne bei dieser Altersgruppe. 70 % der 12-jährigen deutschen<br />
Kinder haben naturgesunde Zähne. Ein Erfolg, über den wir uns<br />
freuen dürfen. Diese Erfolgsgeschichte hat sicher viele Väter,<br />
die hier nicht alle Erwähnung finden konnten, es ist aber das<br />
Ergebnis einer gemeinsamen und koordinierten Arbeit zum<br />
Wohle unserer Bevölkerung. Fachliche Vorgaben und gemeinsame<br />
Ziele haben das sozialpolitische Handeln bestimmt. Leider<br />
wird dieser Weg in der heutigen Sozialpolitik zu oft verdreht.