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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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Ohne Prophylaxe ist eine moderne<br />

Zahnheilkunde nicht mehr vorstellbar<br />

66 |<br />

Der heutige Ausschuss für Jugendzahnpflege und Prophylaxe hat<br />

große Veränderungen erfahren, selbst sehr große Veränderungen<br />

der Zahnheilkunde bewirkt und zum Wandel der Zahnheilkunde<br />

erheblich beigetragen. Von einer Randstellung hat er sich einen<br />

Platz in der Mitte unseres Faches erkämpft. Ohne Prophylaxe ist<br />

eine moderne Zahnheilkunde nicht mehr vorstellbar.<br />

Vor genau <strong>50</strong> <strong>Jahre</strong>n (1954) wurde eine Landesarbeitsgemeinschaft<br />

zur Förderung der Jugendzahnpflege gegründet. Dieser<br />

Arbeitsgemeinschaft, die noch sehr lose organisiert war,<br />

gehörten die neue Zahnärztekammer, Landesbehörden, Versicherungsträger<br />

und Verbände an.<br />

1959 wurden aus dieser Vorarbeit Richtlinien des Innenministeriums<br />

für die Schulzahnpflege im Lande erlassen, die das<br />

Problem der starken Karieszunahme dokumentierten.<br />

Vorausschauende Kollegen wie Dr. Walter Holzinger, Dr. Franz<br />

Schleemilch und Prof. Dr. Dr. Ulrich Rheinwald, Prof. Dr. Dr.<br />

Peter Riethe und weitere haben 1973 eine Denkschrift über<br />

die bessere Gestaltung der Jugendzahnpflege verfasst, die als<br />

Grundlage für das am 26. Juni 1975 erlassene Gesetz über die<br />

Jugendzahnpflege für das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> diente.<br />

Die den Zahnärzten besonders aufgeschlossene und engagierte<br />

Sozialministerin Annemarie Griesinger hat mit entscheidend<br />

durch ihre Unterstützung dazu beigetragen. Die Politik<br />

hat somit den fachlichen Vorschlägen der Zahnärzteschaft den<br />

gesetzlichen Rahmen gegeben. Es wurde die jugendzahnärztliche<br />

Untersuchung mit der nachfolgenden Behandlung in<br />

der zahnärztlichen Praxis verzahnt. Mehrfache Veränderungen<br />

durch Anpassung und Erweiterungen hat dieses Gesetz danach<br />

erfahren. Dem Gesetz fehlte aber immer noch eine einheitliche<br />

Struktur zu einer effektiven Durchführung.<br />

Nach Neugründung der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege<br />

(seit 01. Januar 1987 im Vereinsregister eingetragen)<br />

wurde – basierend auf § 21 (Gruppenprophylaxe) des Sozialgesetzbuches<br />

V (SGB V) vom 20. Dezember 1988 – eine gemeinsame<br />

Rahmenvereinbarung zwischen den Landesverbänden der<br />

Krankenkassen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, der <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, der Landesarbeitsgemeinschaft<br />

für Jugendzahnpflege <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V., dem Land<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, vertreten durch das Ministerium für<br />

Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung, abgeschlossen.<br />

Dr. Manfred Jooß<br />

Diese Rahmenvereinbarung regelt die Durchführung gemeinsamer<br />

und einheitlicher Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen<br />

und bindet somit alle Beteiligten – sowohl auf<br />

Landes- wie auf Kreisebene – verpflichtend.<br />

Aber auch alle anderen wichtigen Beteiligten sind in der Mitgliederversammlung<br />

dieser Landesarbeitsgemeinschaft vertreten,<br />

um eine bestmögliche Koordination und Abstimmung zu<br />

erzielen. Die noch immer zu geringen Mittel für die Prophylaxe<br />

können aber so effektiv und effizient eingesetzt werden. Als<br />

unermüdlicher Kämpfer für eine Einigung unter den Beteiligten,<br />

muss unser ehemaliger Geschäftsführer Direktor Johann Glück<br />

gewürdigt werden.<br />

Die örtliche Umsetzung, also die Basisarbeit der Gruppenprophylaxe,<br />

wird von den 37 Arbeitsgemeinschaften Zahngesundheit<br />

täglich geleistet, und dafür muss besonders den Mitarbeitern<br />

gedankt werden. Hier leisten Jugendzahnärzte, Patenzahnärzte<br />

und Prophylaxefachkräfte eine unschätzbare Basisarbeit<br />

in Kindergärten und Schulen. In Anerkennung dieses großen<br />

Engagements wurde der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V. (LAGZ) im <strong>Jahre</strong> 2003 ein<br />

Qualitätsförderpreis vergeben. Das Engagement der Zahnärzteschaft<br />

auf Bundesebene führte in Verhandlungen auf Bundesebene<br />

mit den Kassenverbänden zur Einführung der zusätzlichen<br />

individualprophylaktischen Positionen IP 1-IP 5 und<br />

FU 1-FU 3. Somit wird die gute Gruppenprophylaxe bei Kindern<br />

und Jugendlichen individuell vertieft und gestärkt.<br />

Die Ergebnisse dieser Arbeit können sich sehen lassen und<br />

werden gerne von allen Akteuren als Erfolgsgeschichte präsentiert.<br />

In epidemiologischen Begleituntersuchungen ist ein<br />

unglaublicher Kariesrückgang nachweisbar. Im <strong>Jahre</strong> 1994<br />

wurde noch ein DMF-T Wert bei den 12-Jährigen von 2,4 gezählt,<br />

in 1997 lag dieser Wert bei 1,43, in 2000 bei 1,03 und heute,<br />

in 2004, sind es nur noch 0,7 kariöse oder gefüllt bleibende<br />

Zähne bei dieser Altersgruppe. 70 % der 12-jährigen deutschen<br />

Kinder haben naturgesunde Zähne. Ein Erfolg, über den wir uns<br />

freuen dürfen. Diese Erfolgsgeschichte hat sicher viele Väter,<br />

die hier nicht alle Erwähnung finden konnten, es ist aber das<br />

Ergebnis einer gemeinsamen und koordinierten Arbeit zum<br />

Wohle unserer Bevölkerung. Fachliche Vorgaben und gemeinsame<br />

Ziele haben das sozialpolitische Handeln bestimmt. Leider<br />

wird dieser Weg in der heutigen Sozialpolitik zu oft verdreht.

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