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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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Behandlung, Preisgestaltung sowie aber auch gesteigerte<br />

Effizienz durch kollegiale Zusammenarbeit sind hierbei<br />

entscheidende Motivationen – Gedanken, die in anderen<br />

liberalen Systemen – allen voran in den USA – schon seit<br />

geraumer Zeit die Basis für solche Differenzierungen bieten.<br />

Wie schon eben implizierend angesprochen, müssen solche<br />

europäischen wie auch nationalen Gedanken hinsichtlich der<br />

Kostenerstattung zwangsweise das Gesundheits- bzw. das Versicherungssystem<br />

mit einbinden, indem sich letztlich die Patienten<br />

befinden. Man kann nicht nur vom starken Wettbewerb auf<br />

der Seite der Leistungserbringer sprechen – sei es ausgedrückt<br />

durch irgendeine Form der Spezialisierung oder aber (wesentlich<br />

gefährlicher!) lediglich ausgedrückt für Preise für Leistungen<br />

– sondern man muss eben auch hier unbedingt die Kostenträger<br />

mit einbeziehen. Es sind aber gerade die Versicherungen<br />

in Deutschland, die durch sonst in unserem Staat scharf geprüfte<br />

Monopolisierung bzw. Preisabsprachen Leistungsdifferenzierungen<br />

nicht zulassen. Hinzu kommt, dass – wie schon vorher<br />

angesprochen – Versicherungen sogar versuchen, durch grenzüberschreitende<br />

Leistungsabsprachen mit dortigen Leistungserbringern<br />

unser System nachhaltig zu beeinflussen bzw. Profite<br />

auf Kosten der deutschen Kollegenschaft zu optimieren.<br />

Auch dürfen die Bestrebungen sowohl auf der Seite der<br />

Kollegenschaft wie aber auch auf der Seite der Versicherungsbranche<br />

nicht übersehen werden, die dahin gehen, mit einzelnen<br />

Gruppierungen/Fachgesellschaften möglicherweise besondere<br />

Verträge abzuschließen, die beiden Seiten Vorteile bieten<br />

sollen. Auch solche Verträge werden die Frage der „Generalisierung“<br />

oder „Spezialisierung“ sehr schnell beantworten,<br />

da logischerweise die Mitglieder dieser Gruppierungen/Vereinigungen<br />

sich zumindest durch besondere Schwerpunktbildung<br />

in ihrem Tätigkeitsbereich ausweisen und dies<br />

sicherlich auch nach außen hin tun und werden. Solche Bestrebungen<br />

seitens der Kollegenschaft sind letztlich legitim<br />

und dienen dem Wohle unserer Patienten.<br />

Versucht man also die im Titel gestellte Frage auf der Basis der<br />

nationalen und internationalen politischen Entwicklungen einerseits<br />

wie aber auch auf der Basis der durch Gesetze, Verordnungen<br />

und Rechtsprechung vorgegebenen Möglichkeiten und<br />

Rahmenbedingungen andererseits und nicht aber auch zuletzt<br />

vor dem Hintergrund der fachlichen Erfordernisse und auch der<br />

| 95<br />

zunehmenden Aufklärung unserer Patienten und der damit von<br />

ihnen ausgehenden Nachfragen/Bedürfnisse zu beantworten,<br />

so ist sicherlich zukünftig eine Tendenz zur Spezialisierung zu<br />

erwarten. Hierbei müssen jedoch wiederum die drei verschiedenen<br />

Formen und Stufen von der Schwerpunktbildung über<br />

den Master bis hin zum mehrjährig weitergebildeten Facharzt<br />

gesehen und auch praktisch ausgeübt werden. Wichtig ist<br />

hierbei, dass all diese Aktivitäten sich aus freien fachlichen<br />

und ökonomischen Überlegungen ergeben können und dass<br />

sich letztlich jegliche Form von Investitionen in Vorleistungen<br />

und Leistungen auch bezahlt machen. Qualitätssicherung<br />

im Sinne des Wohles unserer Patienten ist ein für jedermann<br />

innerhalb und außerhalb der Kollegenschaft nachvollziehbares,<br />

anzustrebendes hohes Gut – sie (die Qualitätssicherung)<br />

darf jedoch nicht in ihren vielgestaltigen Erscheinungsformen<br />

– eine davon ist das Feld zwischen Generalisierung und<br />

Spezialisierung – zum Ruin des Berufsstandes oder einzelner<br />

Kollegen führen.<br />

Aus persönlicher Sicht war es gerade der Kammerbereich<br />

<strong>Baden</strong> <strong>Württemberg</strong>, der sich auf dem Gebiet der im Titel<br />

angesprochenen Frage besonders hervorgetan und verdient<br />

gemacht hat. So gibt es gerade in diesem Land schon seit jeher<br />

eine außerordentlich vielfältige und sehr gut organisierte<br />

kontinuierliche, strukturierte Fortbildung, die entweder auf die<br />

Kammer selbst zurückgeht oder aber von Initiativgruppen in<br />

der Kollegenschaft ausgeht. Des Weiteren unterhält die Kammer<br />

zwei aktive und über die Landesgrenzen hinaus bekannte<br />

Fortbildungsinstitutionen, von der die eine zusätzlich zur strukturierten<br />

Fortbildung nunmehr auch einen Masterstudiengang<br />

anbietet und die andere sich einen Namen für die Fort- und<br />

Weiterbildung in dem für uns unentbehrlichen Helferinnenbereich<br />

gemacht hat. Es gingen auch von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

die entscheidenden rechtlichen Aktivitäten aus, die letztendlich<br />

zum denkwürdigen wie zukunftweisenden Verfassungsgerichtsurteil<br />

zu den Tätigkeitsschwerpunkten führte.<br />

Somit möchte ich abschließend mit der Gratulation zum <strong>50</strong>jährigen<br />

Geburtstag der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> auch meine<br />

Gratulation zur bisherigen Kammerpolitik im Fort- und Weiterbildungsbereich<br />

verbinden. Das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist hinsichtlich<br />

dieser Aktivitäten beispielgebend nicht nur für die anderen<br />

Bundesländer, sondern auch für andere Länder Europas.

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