Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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Behandlung, Preisgestaltung sowie aber auch gesteigerte<br />
Effizienz durch kollegiale Zusammenarbeit sind hierbei<br />
entscheidende Motivationen – Gedanken, die in anderen<br />
liberalen Systemen – allen voran in den USA – schon seit<br />
geraumer Zeit die Basis für solche Differenzierungen bieten.<br />
Wie schon eben implizierend angesprochen, müssen solche<br />
europäischen wie auch nationalen Gedanken hinsichtlich der<br />
Kostenerstattung zwangsweise das Gesundheits- bzw. das Versicherungssystem<br />
mit einbinden, indem sich letztlich die Patienten<br />
befinden. Man kann nicht nur vom starken Wettbewerb auf<br />
der Seite der Leistungserbringer sprechen – sei es ausgedrückt<br />
durch irgendeine Form der Spezialisierung oder aber (wesentlich<br />
gefährlicher!) lediglich ausgedrückt für Preise für Leistungen<br />
– sondern man muss eben auch hier unbedingt die Kostenträger<br />
mit einbeziehen. Es sind aber gerade die Versicherungen<br />
in Deutschland, die durch sonst in unserem Staat scharf geprüfte<br />
Monopolisierung bzw. Preisabsprachen Leistungsdifferenzierungen<br />
nicht zulassen. Hinzu kommt, dass – wie schon vorher<br />
angesprochen – Versicherungen sogar versuchen, durch grenzüberschreitende<br />
Leistungsabsprachen mit dortigen Leistungserbringern<br />
unser System nachhaltig zu beeinflussen bzw. Profite<br />
auf Kosten der deutschen Kollegenschaft zu optimieren.<br />
Auch dürfen die Bestrebungen sowohl auf der Seite der<br />
Kollegenschaft wie aber auch auf der Seite der Versicherungsbranche<br />
nicht übersehen werden, die dahin gehen, mit einzelnen<br />
Gruppierungen/Fachgesellschaften möglicherweise besondere<br />
Verträge abzuschließen, die beiden Seiten Vorteile bieten<br />
sollen. Auch solche Verträge werden die Frage der „Generalisierung“<br />
oder „Spezialisierung“ sehr schnell beantworten,<br />
da logischerweise die Mitglieder dieser Gruppierungen/Vereinigungen<br />
sich zumindest durch besondere Schwerpunktbildung<br />
in ihrem Tätigkeitsbereich ausweisen und dies<br />
sicherlich auch nach außen hin tun und werden. Solche Bestrebungen<br />
seitens der Kollegenschaft sind letztlich legitim<br />
und dienen dem Wohle unserer Patienten.<br />
Versucht man also die im Titel gestellte Frage auf der Basis der<br />
nationalen und internationalen politischen Entwicklungen einerseits<br />
wie aber auch auf der Basis der durch Gesetze, Verordnungen<br />
und Rechtsprechung vorgegebenen Möglichkeiten und<br />
Rahmenbedingungen andererseits und nicht aber auch zuletzt<br />
vor dem Hintergrund der fachlichen Erfordernisse und auch der<br />
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zunehmenden Aufklärung unserer Patienten und der damit von<br />
ihnen ausgehenden Nachfragen/Bedürfnisse zu beantworten,<br />
so ist sicherlich zukünftig eine Tendenz zur Spezialisierung zu<br />
erwarten. Hierbei müssen jedoch wiederum die drei verschiedenen<br />
Formen und Stufen von der Schwerpunktbildung über<br />
den Master bis hin zum mehrjährig weitergebildeten Facharzt<br />
gesehen und auch praktisch ausgeübt werden. Wichtig ist<br />
hierbei, dass all diese Aktivitäten sich aus freien fachlichen<br />
und ökonomischen Überlegungen ergeben können und dass<br />
sich letztlich jegliche Form von Investitionen in Vorleistungen<br />
und Leistungen auch bezahlt machen. Qualitätssicherung<br />
im Sinne des Wohles unserer Patienten ist ein für jedermann<br />
innerhalb und außerhalb der Kollegenschaft nachvollziehbares,<br />
anzustrebendes hohes Gut – sie (die Qualitätssicherung)<br />
darf jedoch nicht in ihren vielgestaltigen Erscheinungsformen<br />
– eine davon ist das Feld zwischen Generalisierung und<br />
Spezialisierung – zum Ruin des Berufsstandes oder einzelner<br />
Kollegen führen.<br />
Aus persönlicher Sicht war es gerade der Kammerbereich<br />
<strong>Baden</strong> <strong>Württemberg</strong>, der sich auf dem Gebiet der im Titel<br />
angesprochenen Frage besonders hervorgetan und verdient<br />
gemacht hat. So gibt es gerade in diesem Land schon seit jeher<br />
eine außerordentlich vielfältige und sehr gut organisierte<br />
kontinuierliche, strukturierte Fortbildung, die entweder auf die<br />
Kammer selbst zurückgeht oder aber von Initiativgruppen in<br />
der Kollegenschaft ausgeht. Des Weiteren unterhält die Kammer<br />
zwei aktive und über die Landesgrenzen hinaus bekannte<br />
Fortbildungsinstitutionen, von der die eine zusätzlich zur strukturierten<br />
Fortbildung nunmehr auch einen Masterstudiengang<br />
anbietet und die andere sich einen Namen für die Fort- und<br />
Weiterbildung in dem für uns unentbehrlichen Helferinnenbereich<br />
gemacht hat. Es gingen auch von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
die entscheidenden rechtlichen Aktivitäten aus, die letztendlich<br />
zum denkwürdigen wie zukunftweisenden Verfassungsgerichtsurteil<br />
zu den Tätigkeitsschwerpunkten führte.<br />
Somit möchte ich abschließend mit der Gratulation zum <strong>50</strong>jährigen<br />
Geburtstag der <strong>Landeszahnärztekammer</strong> auch meine<br />
Gratulation zur bisherigen Kammerpolitik im Fort- und Weiterbildungsbereich<br />
verbinden. Das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist hinsichtlich<br />
dieser Aktivitäten beispielgebend nicht nur für die anderen<br />
Bundesländer, sondern auch für andere Länder Europas.