Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Entwurf einer EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
Ein zweites wichtiges Dokument von noch größerer Tragweite<br />
für die Kammern stellt der Entwurf einer EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
(DLRL-E) vom 25. Februar 2004 dar. Mit dem<br />
Richtlinienvorschlag sollen Hemmnisse für die Erbringung von<br />
Dienstleistungen, die nach den bisherigen Erfahrungen die<br />
Entwicklung des Binnenmarktes und ein weiteres Wirtschaftswachstum<br />
behindern, beseitigt werden. Dabei stehen die<br />
Erleichterung der freien Niederlassung sowie der grenzüberschreitenden<br />
Dienstleistungserbringung im Vordergrund.<br />
Obwohl die Richtlinie den Bereich des Gesundheitswesens<br />
abgesehen von einer Regelung ausklammert, ist sie für die<br />
Heilberufskammern insoweit relevant, als auch sie die Aufgabe<br />
des in Art. 6 DLRL-E geregelten einheitlichen Anprechspartners<br />
übernehmen können. Es handelt sich dabei um die Einrichtung<br />
einer Stelle in den Mitgliedstaaten, über die ein Unionsbürger<br />
alle Verwaltungsvorgänge abwickeln kann, wenn er sich in<br />
einem anderen Mitgliedstaat niederlassen oder eine Dienstleistung<br />
erbringen will. Text und Begründung der Richtlinie sehen<br />
ausdrücklich vor, dass diese Funktion auch von Berufskammern<br />
übernommen werden, worin eine indirekte Bestätigung ihrer<br />
Existenz und ihres Organisationsmusters zu sehen ist.<br />
Deregulierung des Rechts der Freien Berufe<br />
Während die Dienstleistungsrichtlinie sich nur wenig auf das<br />
Berufsrecht der Heilberufe auswirkt und auch die Betätigung<br />
der Heilberufskammern nur punktuell beeinflusst, sind mit<br />
einem anderen Projekt der EU-Kommission möglicherweise<br />
größere Folgen für die Kammern und das von ihnen erlassene<br />
Berufsrecht verbunden. Angesprochen ist damit das Projekt<br />
der Generaldirektion Wettbewerb zum Wettbewerb bei den<br />
freiberuflichen Dienstleistungen.<br />
Die Grundlage dieses Projekts bildet das im März 2000 durch<br />
den Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon verabschiedete<br />
wirtschaftspolitische Reformprogramm. Darin setzt sich<br />
die Europäische Union das strategische Ziel, sich bis zum<br />
Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum<br />
der Welt zu entwickeln, der ein dauerhaftes<br />
Wirtschaftswachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze sowie<br />
einen größeren sozialen Zusammenhalt mit sich bringt. In<br />
seinen Schlussfolgerungen hat der Europäische Rat die Europäische<br />
Kommission, den Rat der EU und die Mitgliedstaaten<br />
dazu aufgerufen, die bestehenden Hemmnisse bei der grenzüberschreitenden<br />
Erbringung von Dienstleistungen zu beseitigen.<br />
Die erste Phase der zweistufigen Binnenmarktstrategie<br />
bestand darin, die Bedeutung der Dienstleistungen für die<br />
europäische Wirtschaft zu evaluieren und festzustellen, welche<br />
tatsächlichen und rechtlichen Hindernisse dem Binnenmarkt<br />
in diesem Wirtschaftsbereich entgegenstehen. In der zweiten<br />
Phase sollen die erkannten Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr<br />
beseitigt und das Entstehen neuer verhindert<br />
werden. In diesem Zusammenhang soll überprüft werden,<br />
inwieweit das Berufsrecht der freien Berufe in den Mitgliedstaaten<br />
an die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
des Gemeinschaftsrechts angepasst werden muss.<br />
Die Kommission erachtet bestimmte berufsrechtliche Normen<br />
der Mitgliedstaaten für in besonderem Maße geeignet, den<br />
Wettbewerb der freiberuflichen Dienstleistungen innerhalb<br />
der EU zu beeinträchtigen. Demgemäß unterzieht sie diese<br />
Regelungen einer eingehenden Überprüfung. Dazu zählen<br />
Preisregelungen, Werbebeschränkungen, Zugangsbeschränkungen<br />
und Vorbehaltsaufgaben sowie Beschränkungen der<br />
zulässigen Unternehmensform und der branchenübergreifenden<br />
Zusammenarbeit von Freiberuflern.<br />
Preisregelungen<br />
Bei den mitgliedstaatlichen Preisregelungen wird zwischen<br />
verbindlichen Festpreisen und Preisempfehlungen für<br />
freiberufliche Dienstleistungen unterschieden. Gerade Festund<br />
Mindestpreise sind nach Ansicht der Kommission starke<br />
regulatorische Instrumente, die dem Verbraucher die Vorteile<br />
eines wettbewerbsfähigen Marktes entziehen können. Es<br />
gäbe weniger restriktive Maßnahmen, um im Sinne des<br />
Verbraucherschutzes eine hohe Qualität der freiberuflichen<br />
Tätigkeit zu sichern. So würde es dem Schutz des Verbrauchers<br />
dienen, ihn besser über freiberufliche Dienstleistungen<br />
zu informieren.<br />
| 89