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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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chermaßen die „Software“ darstellt, nichts über die „Hardware“<br />

aus, die durch die Ausbildungsstätten (Universitätskliniken)<br />

gegeben ist. Auch hier gibt es alterungsbedingt erhebliche<br />

Unterschiede innerhalb Deutschlands – ganz zu schweigen von<br />

Europa! Angesichts der wohl noch auf <strong>Jahre</strong> hinaus sich auswirkenden<br />

Budgetkürzungen im Bereich Forschung und Lehre<br />

wird sich dieser Zustand verschärfen.<br />

Weiterhin sagt die Approbationsordnung nichts über die typische,<br />

deutschspezifische Verordnungslandschaft hinsichtlich<br />

des zahnärztlichen Studiums aus. So gelten immer noch die<br />

Ausbildungsmöglichkeiten und -qualitäten stark einengende<br />

Kapazitäts- sowie Landeslehrverordnungen. Mit der ersteren<br />

werden auf der Basis ausgesprochen theoretischer und sich<br />

von den realen Anforderungen weit entfernenden Erfordernissen<br />

basierenden Berechnungen die Studentenzahlen festgelegt,<br />

aus der zweiten folgt die Lehrbelastung zahnärztlicher Mitarbeiter/-innen,<br />

was wiederum für deren Motivation, an einer<br />

Klinik unter den Aspekten von Forschung und Krankenversorgung<br />

zu arbeiten, von erheblicher Bedeutung ist und auch<br />

darüber hinaus direkt wirtschaftliche Konsequenzen hat, da<br />

eine(r) wissenschaftliche(r), zahnärztliche(r) Mitarbeiter/in<br />

in der Zeit der Lehraufsicht nun mal nicht nur keine Forschung,<br />

sondern auch keine abrechenbaren Leistungen erbringen kann.<br />

Letzteres ist wiederum angesichts der zunehmenden Budgetrestriktionen<br />

mit teilweise fatalen Konsequenzen versehen.<br />

Am Ende einer durch solche eben genannten Parameter wesentlich<br />

beeinflussten zahnärztlichen Ausbildung steht nach der<br />

geltenden Approbationsordnung – und dies wird sich auch bei<br />

einer hoffentlich bald neuaufgelegten Approbationsordnung<br />

nicht ändern – der „Generalist“.<br />

Zunächst einmal gilt es also, durch eine neue Approbationsordnung<br />

dem Wissenszuwachs einerseits wie auch der Neuausrichtung<br />

der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde anderseits<br />

gerecht zu werden. Ein solcher Entwurf existiert und beinhaltet<br />

folgende Eckdaten:<br />

Das Studium der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde besteht<br />

aus acht Semestern, von denen vier den vorklinischen Studienabschnitt<br />

darstellen, der wiederum völlig mit dem medizinischen<br />

Studium in diesem Anteil identisch ist und darüber hinaus<br />

auch noch spezielle Vorlesungen (aber keine Kurse) für<br />

die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde enthält; danach würde<br />

Prof. Dr. Heiner Weber<br />

ein Physikum „Zahnmedizin/Medizin“ abgelegt. Die danach<br />

folgenden 2 Semester enthalten alle notwendigen Phantomkurse<br />

sowie weiterführende Vorlesungen der Medizin sowie<br />

der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; danach wird der erste<br />

Teil der zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Die sich daran anschließenden<br />

vier Semester sind durch die klinische zahnmedizinische<br />

Ausbildung geprägt und werden mit den zwei enthaltenen<br />

zahnärztlichen Prüfungen letztendlich abgeschlossen.<br />

Die somit erzielte Approbation beinhaltet nach den schon in<br />

der Präambel dieses Approbationsentwurfes festgehaltenen<br />

Aussagen den für alle zahnärztlichen Tätigkeiten ausgebildeten<br />

Zahnarzt – also den Generalisten. Zwei weitere Aussagen aus<br />

dem politischen Bereich zeigen jedoch zusätzliche Möglichkeiten<br />

wie auch vor dem Hintergrund unseres nationalen<br />

Gesundheitssystems sich abzeichnende Probleme. So gibt es<br />

zum einem die Deklaration von Bologna, die für die Zeit nach<br />

der akademischen Ausbildung in europäischen Ländern die<br />

Möglichkeit eines in der Regel zweijährigen so genannten<br />

„Masterprogramms“ in Anlehnung an die angloamerikanischen<br />

Ländern zur Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten vorzieht.<br />

Eine solche Postgraduiertenausbildung ist rein an eine<br />

Hochschule gebunden und kann nicht von der Kammer oder<br />

ähnlichen Institutionen kontrolliert werden. Sie setzt sich<br />

somit von der so genannten Weiterbildung, die über die<br />

entsprechende Weiterbildungsordnung von den Kammern<br />

(Ärzte- und Zahnärztekammer) eingerichtet und auch kontrolliert<br />

wird, ab.<br />

Die zweite politische Aussage ist nationaler Natur und beinhaltet,<br />

dass sowohl in der ärztlichen wie auch in der zahnärztlichen<br />

Ausbildung mehr Wettbewerb zwischen den Universitäten stattfinden<br />

sollte, wobei dies auch mögliche Schwerpunktbildungen<br />

in der Ausbildung beinhaltet. Dieser an sich begrüßenswerte<br />

Gedanke wird letztendlich dadurch konterkariert, dass unser<br />

Gesundheitssystem letztendlich einen solchen Wettbewerb<br />

nach Abschluss der Ausbildung auf Grund starrer Strukturen gar<br />

nicht vorsieht. Es sind aber bekanntermaßen 90 Prozent unserer<br />

Bevölkerung in dieses Gesundheitssystem mit allen Diagnosen<br />

und Therapieverfahren eingebunden. Ein Wettbewerb in der<br />

Ausbildung – wie aber auch später durch strukturierte Fortbildung,<br />

Postgraduiertenprogramme oder/und Weiterbildung<br />

erzielte Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten – macht<br />

nur Sinn, wenn auch das Gesundheitssystem liberalisiert wird.<br />

Während die Zahl der Weiterbildungsordnungen und der damit<br />

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