Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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chermaßen die „Software“ darstellt, nichts über die „Hardware“<br />
aus, die durch die Ausbildungsstätten (Universitätskliniken)<br />
gegeben ist. Auch hier gibt es alterungsbedingt erhebliche<br />
Unterschiede innerhalb Deutschlands – ganz zu schweigen von<br />
Europa! Angesichts der wohl noch auf <strong>Jahre</strong> hinaus sich auswirkenden<br />
Budgetkürzungen im Bereich Forschung und Lehre<br />
wird sich dieser Zustand verschärfen.<br />
Weiterhin sagt die Approbationsordnung nichts über die typische,<br />
deutschspezifische Verordnungslandschaft hinsichtlich<br />
des zahnärztlichen Studiums aus. So gelten immer noch die<br />
Ausbildungsmöglichkeiten und -qualitäten stark einengende<br />
Kapazitäts- sowie Landeslehrverordnungen. Mit der ersteren<br />
werden auf der Basis ausgesprochen theoretischer und sich<br />
von den realen Anforderungen weit entfernenden Erfordernissen<br />
basierenden Berechnungen die Studentenzahlen festgelegt,<br />
aus der zweiten folgt die Lehrbelastung zahnärztlicher Mitarbeiter/-innen,<br />
was wiederum für deren Motivation, an einer<br />
Klinik unter den Aspekten von Forschung und Krankenversorgung<br />
zu arbeiten, von erheblicher Bedeutung ist und auch<br />
darüber hinaus direkt wirtschaftliche Konsequenzen hat, da<br />
eine(r) wissenschaftliche(r), zahnärztliche(r) Mitarbeiter/in<br />
in der Zeit der Lehraufsicht nun mal nicht nur keine Forschung,<br />
sondern auch keine abrechenbaren Leistungen erbringen kann.<br />
Letzteres ist wiederum angesichts der zunehmenden Budgetrestriktionen<br />
mit teilweise fatalen Konsequenzen versehen.<br />
Am Ende einer durch solche eben genannten Parameter wesentlich<br />
beeinflussten zahnärztlichen Ausbildung steht nach der<br />
geltenden Approbationsordnung – und dies wird sich auch bei<br />
einer hoffentlich bald neuaufgelegten Approbationsordnung<br />
nicht ändern – der „Generalist“.<br />
Zunächst einmal gilt es also, durch eine neue Approbationsordnung<br />
dem Wissenszuwachs einerseits wie auch der Neuausrichtung<br />
der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde anderseits<br />
gerecht zu werden. Ein solcher Entwurf existiert und beinhaltet<br />
folgende Eckdaten:<br />
Das Studium der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde besteht<br />
aus acht Semestern, von denen vier den vorklinischen Studienabschnitt<br />
darstellen, der wiederum völlig mit dem medizinischen<br />
Studium in diesem Anteil identisch ist und darüber hinaus<br />
auch noch spezielle Vorlesungen (aber keine Kurse) für<br />
die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde enthält; danach würde<br />
Prof. Dr. Heiner Weber<br />
ein Physikum „Zahnmedizin/Medizin“ abgelegt. Die danach<br />
folgenden 2 Semester enthalten alle notwendigen Phantomkurse<br />
sowie weiterführende Vorlesungen der Medizin sowie<br />
der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; danach wird der erste<br />
Teil der zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Die sich daran anschließenden<br />
vier Semester sind durch die klinische zahnmedizinische<br />
Ausbildung geprägt und werden mit den zwei enthaltenen<br />
zahnärztlichen Prüfungen letztendlich abgeschlossen.<br />
Die somit erzielte Approbation beinhaltet nach den schon in<br />
der Präambel dieses Approbationsentwurfes festgehaltenen<br />
Aussagen den für alle zahnärztlichen Tätigkeiten ausgebildeten<br />
Zahnarzt – also den Generalisten. Zwei weitere Aussagen aus<br />
dem politischen Bereich zeigen jedoch zusätzliche Möglichkeiten<br />
wie auch vor dem Hintergrund unseres nationalen<br />
Gesundheitssystems sich abzeichnende Probleme. So gibt es<br />
zum einem die Deklaration von Bologna, die für die Zeit nach<br />
der akademischen Ausbildung in europäischen Ländern die<br />
Möglichkeit eines in der Regel zweijährigen so genannten<br />
„Masterprogramms“ in Anlehnung an die angloamerikanischen<br />
Ländern zur Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten vorzieht.<br />
Eine solche Postgraduiertenausbildung ist rein an eine<br />
Hochschule gebunden und kann nicht von der Kammer oder<br />
ähnlichen Institutionen kontrolliert werden. Sie setzt sich<br />
somit von der so genannten Weiterbildung, die über die<br />
entsprechende Weiterbildungsordnung von den Kammern<br />
(Ärzte- und Zahnärztekammer) eingerichtet und auch kontrolliert<br />
wird, ab.<br />
Die zweite politische Aussage ist nationaler Natur und beinhaltet,<br />
dass sowohl in der ärztlichen wie auch in der zahnärztlichen<br />
Ausbildung mehr Wettbewerb zwischen den Universitäten stattfinden<br />
sollte, wobei dies auch mögliche Schwerpunktbildungen<br />
in der Ausbildung beinhaltet. Dieser an sich begrüßenswerte<br />
Gedanke wird letztendlich dadurch konterkariert, dass unser<br />
Gesundheitssystem letztendlich einen solchen Wettbewerb<br />
nach Abschluss der Ausbildung auf Grund starrer Strukturen gar<br />
nicht vorsieht. Es sind aber bekanntermaßen 90 Prozent unserer<br />
Bevölkerung in dieses Gesundheitssystem mit allen Diagnosen<br />
und Therapieverfahren eingebunden. Ein Wettbewerb in der<br />
Ausbildung – wie aber auch später durch strukturierte Fortbildung,<br />
Postgraduiertenprogramme oder/und Weiterbildung<br />
erzielte Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten – macht<br />
nur Sinn, wenn auch das Gesundheitssystem liberalisiert wird.<br />
Während die Zahl der Weiterbildungsordnungen und der damit<br />
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