Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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Qualitätsmanagement bringt Vorteile für Patient<br />
und Zahnarzt<br />
Erhöhte Qualitätsansprüche der Patienten sowie die verstärkten<br />
Forderungen der Politik nach einer „qualitätsgesicherten<br />
Medizin“ stellen auch die Zahnärzteschaft vor neue berufliche<br />
Herausforderungen. Der LZK-Vorstand beschloss deshalb die<br />
Gründung eines AK Qualitätsmanagement mit dem Ziel, qualitätsfördernde<br />
Maßnahmen und Konzepte zu erarbeiten. Zahnärztliche<br />
Qualitätszirkel leisten seit einigen <strong>Jahre</strong>n in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> einen wichtigen Beitrag zur Kompetenzerhaltung<br />
des Zahnarztes sowie zur Qualitätsförderung. Eine Kammerumfrage<br />
brachte die notwendigen statistischen Erkenntnisse<br />
darüber, wie die derzeit 105 Qualitätszirkel mit über 2.000<br />
aktiven Mitgliedern arbeiten. Aufgrund der Umfrageergebnisse<br />
beschloss der LZK-Vorstand, die Zirkelarbeit weiter zu unterstützen.<br />
Dazu wurde 2004 ein entsprechender Maßnahmenkatalog<br />
erarbeitet, der die Wünsche zahlreicher Qualitätszirkel<br />
aufgriff. Insbesondere im Internetbereich wird damit ab<br />
2005 durch die aktuelle Bereitstellung von Referenten- und<br />
Themenlisten, mit Hintergrundinformationen zur Gründung<br />
und Durchführung von Qualitätszirkelveranstaltungen sowie<br />
anhand eines Diskussionsforums für Moderatoren adäquate<br />
Hilfestellung angeboten.<br />
Unabhängig von der im Herbst 2003 im GKV-Modernisierungsgesetz<br />
geforderten Einführung eines internen Qualitätsmanagementsystems<br />
in den Zahnarztpraxen, beschloss der LZK-Vorstand<br />
bereits im Frühjahr 2003, ein Pilotprojekt zum Thema<br />
Qualitätsmanagement in Karlsruhe durchzuführen. Ziel war es,<br />
herauszufinden, ob die Grundlagenschulung und Workshops<br />
zu diesem Thema den Zahnärzten den erhofften Nutzwert<br />
bringen und die Entscheidung für die Implementierung eines<br />
QM-Systems auf freiwilliger Basis erleichtern würden.<br />
Das positive Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des<br />
Karlsruher Pilotprojektes sowie die optimistischen Ergebnisse<br />
der Kammerumfrage über den Nutzen von Qualitätsmanagementsystemen<br />
führten zu dem Vorstandsbeschluss, den Landeszahnärztetag<br />
2004 schwerpunktmäßig auf den Themenkomplex<br />
Qualitätsmanagement auszurichten.<br />
Die Resonanz war überwältigend. Mehr als 1200 Kolleginnen<br />
und Kollegen sowie zahnärztliche Mitarbeiterinnen informier-<br />
ten sich über das aktuelle Angebot an diversen Qualitätsmanagementsystemen.<br />
Die Referenten konnten den Praxisinhabern in<br />
ihren Vorträgen und Seminaren wertvolle Hilfestellung geben,<br />
um sachgerechte Entscheidungen für ein geeignetes QM-System<br />
fällen zu können.<br />
Eines wurde auf dem Landeszahnärztetag auch deutlich:<br />
Qualitätsmanagement geht alle an, d. h. das gesamte Team muss<br />
mitziehen, um eine wirkliche Verbesserung der Prozessqualität<br />
im Praxisalltag zu erreichen, damit die Patienten sich wohfühlen<br />
und zufrieden sind, damit effiziente Arbeitsprozesse ermöglicht<br />
werden und sich letztlich auch der betriebswirtschaftliche<br />
Praxiserfolg einstellen kann.<br />
Je mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte sich auf freiwilliger<br />
Basis dafür entscheiden werden, ein QM-System in ihre Praxen<br />
zu implementieren, desto besser ist dies für unseren Berufsstand,<br />
weil die Zahnärztinnen und Zahnärzte den zuständigen<br />
Politikern und auch dem Bundesgesetzgeber mit dieser Art<br />
der freiwilligen Fortbildungsbereitschaft klar signalisieren und<br />
dokumentieren, dass unser Berufsstand seine Hausaufgaben<br />
in Sachen Fortbildung macht und dies auch schwarz auf weiß<br />
belegen kann.<br />
Das Thema Fortbildung beschäftigte den Vorstand in der letzten<br />
Legislaturperiode immer wieder, insbesondere vor dem<br />
Hintergrund der Entscheidungen der 75. Gesundheitsministerkonferenz<br />
sowie dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes<br />
Anfang 2004. Mit diesem Reformgesetz zementierte<br />
der Bundesgesetzgeber im § 95d SGB V staatliche Maßnahmen<br />
zur Zwangsfortbildung.<br />
Erarbeitung einer liberalen Fortbildungsordnung<br />
Der Vorstand musste handeln und ließ vom Fortbildungsausschuss<br />
2003 eine Fortbildungsordnung erarbeiten, mit dem<br />
Ziel, unabhängig von staatlichen Einflüssen die Sicherstellung<br />
der Qualität der Fortbildung zukünftig zu gewährleisten und<br />
dokumentieren zu können. Dabei dient der Hauptzweck dieser<br />
Fortbildungsordnung, die auf der LZK-Vertreterversammlung<br />
2003 zunächst sehr kritisch aufgefasst und deshalb nur als<br />
Pilotprojekt verabschiedet werden konnte, weniger der Kontrolle<br />
der Kollegenschaft, sondern zielt vielmehr auf die Fähig-