Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw
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der Kammer verwendet werden. Eine allgemeinpolitische<br />
Betätigung der Kammern ist selbstverständlich auch nicht vom<br />
Aufgabenkatalog des Heilberufe-Kammergesetzes gedeckt.<br />
Es überrascht in diesem Zusammenhang nicht weiter, dass es<br />
parallel zu der politischen Entwicklung, insbesondere als Folge<br />
des Liberalismus, in Frankreich wie auch England keine berufsständischen<br />
Kammern in unserem Sinnverständnis gibt. Sofern<br />
dort der Staat bestimmte Bereiche des Gesundheitswesens für<br />
ordnungs- und verwaltungsbedürftig erachtet, übernimmt er<br />
diese Tätigkeiten selbst. Die Funktionen der dortigen zahnärztlichen<br />
Verbände erstrecken sich überwiegend auf Bereiche, die<br />
primär nicht der unmittelbaren staatlichen Interessensphäre<br />
unterliegen.<br />
Paradigmenwechsel im Aufgabenbereich<br />
Von Anfang an waren die Aufgaben der Kammer, wie sich aus<br />
der Entwicklung der beruflichen Selbstverwaltung ergibt, gleichermaßen<br />
„nach außen“ auf Staat und Gesellschaft wie „nach<br />
innen“ auf den Berufsstand ausgerichtet. Es wurden immer<br />
wieder Themen behandelt, die in der Folgezeit in die Arbeit der<br />
<strong>Landeszahnärztekammer</strong> eingingen und bis heute aktuell sind,<br />
so die Stellung des Zahnarztes in seinem gesellschaftlichen<br />
und rechtlichen Umfeld, seine Rechte und Pflichten, Freiberuflichkeit<br />
und Berufsfreiheit, die Beziehungen zu den Kostenträgern<br />
und zum öffentlichen Gesundheitswesen, Fragen der<br />
zahnmedizinischen Wissenschaft, der Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />
aber auch der wirtschaftlichen Sicherung des Berufs.<br />
Die Beachtung der Gemeinwohlbelange setzt der Kammer<br />
politische und rechtliche Grenzen bei der Interessenwahrung<br />
ihrer Kammermitglieder. Aus der ursprünglichen Standespolitik<br />
der Kammer wurde eine Berufspolitik. Dies ist nicht<br />
nur eine semantische Änderung, sondern auch eine politische<br />
Neubestimmung, die die Wirkung der Kammer im politischen<br />
Dialog eher gestärkt hat. Auch die Strategien, mit denen die<br />
Kammeraufgaben erfüllt werden, haben sich wesentlich geändert.<br />
Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> hat sich mit den ihr zugewiesenen<br />
Aufgaben stärker gegenüber der Gesellschaft geöffnet.<br />
Die Bereitschaft zur Kooperation, zur Eingliederung in das<br />
Gesamte, ist gewachsen. So wird z. B. die <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
vermehrt von staatlichen Stellen in Beratungs- und<br />
Entscheidungsprozesse eingebunden. Sie pflegt in steigendem<br />
Maße Kontakte mit anderen Heilberufen und medizinischen<br />
Fachberufen. Der Auftrag an die Kammer für die berufliche<br />
Bildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist z. B. mit<br />
einer paritätischen Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern und<br />
Berufsschullehrern im Berufsbildungsausschuss verbunden.<br />
Im Laufe der Jahrzehnte ändert sich auch die Arbeitsweise<br />
der Verwaltung der Kammer grundlegend. Was ursprünglich<br />
einmal – im guten Sinne – als Honoratiorenverwaltung bezeichnet<br />
wurde, entwickelte sich zu einem kompetenten, serviceorientierten<br />
Ansprechpartner für Kammermitglieder, Gesellschaft<br />
und Politik gleichermaßen. Der Aufbau einer effizienten<br />
Verwaltung war nicht nur durch die wachsende Zahl der Kammermitglieder,<br />
sondern auch durch den Aufgabenzuwachs<br />
sowie eine Gesetzgebung und Verwaltungsrechtsprechung, die<br />
immer strengere formale Anforderungen an das<br />
Verwaltungshandeln stellte, geboten.<br />
Auswirkungen auf das Kammermitglied<br />
Ursprünglich war die Vertretung der Zahnärzteschaft nach<br />
außen die Hauptaufgabe der Kammer. Das Selbstverständnis<br />
der Mitglieder über ihre Berufsvertretung war wesentlich<br />
darauf ausgerichtet. Heute muss die <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />
den einzelnen Zahnärztinnen und Zahnärzten häufiger hoheitlich<br />
gegenübertreten als früher. Die meisten der in den letzten<br />
<strong>Jahre</strong>n in den Vordergrund getretenen Kammeraufgaben haben<br />
eine große gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung,<br />
greifen letztlich aber auch in die persönliche Sphäre der<br />
Mitglieder ein. Sie sollen eine ordnungsgemäße Versorgung,<br />
ein dementsprechendes Handeln der Zahnärzte aber auch den<br />
Patientenschutz gewährleisten. Dies dient nicht zuletzt auch<br />
dem Ziel, das hohe Ansehen der Zahnärzteschaft in der Bevölkerung<br />
zu erhalten und ist Voraussetzung dafür, dass der<br />
Staat weiterhin auf eine unmittelbare Fachaufsicht mit entsprechenden<br />
Eingriffen gegenüber dem einzelnen Zahnarzt<br />
verzichten kann.<br />
Die Kammer ist berechtigt und verpflichtet, die Belange der<br />
Zahnärzteschaft insgesamt zu vertreten. Sie hat die Belange<br />
des Allgemeinwohls zu wahren. Dieses Vertretungsrecht umfasst<br />
jedoch nur den gesamten Bereich der Gesundheits- und