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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre ... - Lzk Bw

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der Kammer verwendet werden. Eine allgemeinpolitische<br />

Betätigung der Kammern ist selbstverständlich auch nicht vom<br />

Aufgabenkatalog des Heilberufe-Kammergesetzes gedeckt.<br />

Es überrascht in diesem Zusammenhang nicht weiter, dass es<br />

parallel zu der politischen Entwicklung, insbesondere als Folge<br />

des Liberalismus, in Frankreich wie auch England keine berufsständischen<br />

Kammern in unserem Sinnverständnis gibt. Sofern<br />

dort der Staat bestimmte Bereiche des Gesundheitswesens für<br />

ordnungs- und verwaltungsbedürftig erachtet, übernimmt er<br />

diese Tätigkeiten selbst. Die Funktionen der dortigen zahnärztlichen<br />

Verbände erstrecken sich überwiegend auf Bereiche, die<br />

primär nicht der unmittelbaren staatlichen Interessensphäre<br />

unterliegen.<br />

Paradigmenwechsel im Aufgabenbereich<br />

Von Anfang an waren die Aufgaben der Kammer, wie sich aus<br />

der Entwicklung der beruflichen Selbstverwaltung ergibt, gleichermaßen<br />

„nach außen“ auf Staat und Gesellschaft wie „nach<br />

innen“ auf den Berufsstand ausgerichtet. Es wurden immer<br />

wieder Themen behandelt, die in der Folgezeit in die Arbeit der<br />

<strong>Landeszahnärztekammer</strong> eingingen und bis heute aktuell sind,<br />

so die Stellung des Zahnarztes in seinem gesellschaftlichen<br />

und rechtlichen Umfeld, seine Rechte und Pflichten, Freiberuflichkeit<br />

und Berufsfreiheit, die Beziehungen zu den Kostenträgern<br />

und zum öffentlichen Gesundheitswesen, Fragen der<br />

zahnmedizinischen Wissenschaft, der Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />

aber auch der wirtschaftlichen Sicherung des Berufs.<br />

Die Beachtung der Gemeinwohlbelange setzt der Kammer<br />

politische und rechtliche Grenzen bei der Interessenwahrung<br />

ihrer Kammermitglieder. Aus der ursprünglichen Standespolitik<br />

der Kammer wurde eine Berufspolitik. Dies ist nicht<br />

nur eine semantische Änderung, sondern auch eine politische<br />

Neubestimmung, die die Wirkung der Kammer im politischen<br />

Dialog eher gestärkt hat. Auch die Strategien, mit denen die<br />

Kammeraufgaben erfüllt werden, haben sich wesentlich geändert.<br />

Die <strong>Landeszahnärztekammer</strong> hat sich mit den ihr zugewiesenen<br />

Aufgaben stärker gegenüber der Gesellschaft geöffnet.<br />

Die Bereitschaft zur Kooperation, zur Eingliederung in das<br />

Gesamte, ist gewachsen. So wird z. B. die <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

vermehrt von staatlichen Stellen in Beratungs- und<br />

Entscheidungsprozesse eingebunden. Sie pflegt in steigendem<br />

Maße Kontakte mit anderen Heilberufen und medizinischen<br />

Fachberufen. Der Auftrag an die Kammer für die berufliche<br />

Bildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist z. B. mit<br />

einer paritätischen Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern und<br />

Berufsschullehrern im Berufsbildungsausschuss verbunden.<br />

Im Laufe der Jahrzehnte ändert sich auch die Arbeitsweise<br />

der Verwaltung der Kammer grundlegend. Was ursprünglich<br />

einmal – im guten Sinne – als Honoratiorenverwaltung bezeichnet<br />

wurde, entwickelte sich zu einem kompetenten, serviceorientierten<br />

Ansprechpartner für Kammermitglieder, Gesellschaft<br />

und Politik gleichermaßen. Der Aufbau einer effizienten<br />

Verwaltung war nicht nur durch die wachsende Zahl der Kammermitglieder,<br />

sondern auch durch den Aufgabenzuwachs<br />

sowie eine Gesetzgebung und Verwaltungsrechtsprechung, die<br />

immer strengere formale Anforderungen an das<br />

Verwaltungshandeln stellte, geboten.<br />

Auswirkungen auf das Kammermitglied<br />

Ursprünglich war die Vertretung der Zahnärzteschaft nach<br />

außen die Hauptaufgabe der Kammer. Das Selbstverständnis<br />

der Mitglieder über ihre Berufsvertretung war wesentlich<br />

darauf ausgerichtet. Heute muss die <strong>Landeszahnärztekammer</strong><br />

den einzelnen Zahnärztinnen und Zahnärzten häufiger hoheitlich<br />

gegenübertreten als früher. Die meisten der in den letzten<br />

<strong>Jahre</strong>n in den Vordergrund getretenen Kammeraufgaben haben<br />

eine große gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung,<br />

greifen letztlich aber auch in die persönliche Sphäre der<br />

Mitglieder ein. Sie sollen eine ordnungsgemäße Versorgung,<br />

ein dementsprechendes Handeln der Zahnärzte aber auch den<br />

Patientenschutz gewährleisten. Dies dient nicht zuletzt auch<br />

dem Ziel, das hohe Ansehen der Zahnärzteschaft in der Bevölkerung<br />

zu erhalten und ist Voraussetzung dafür, dass der<br />

Staat weiterhin auf eine unmittelbare Fachaufsicht mit entsprechenden<br />

Eingriffen gegenüber dem einzelnen Zahnarzt<br />

verzichten kann.<br />

Die Kammer ist berechtigt und verpflichtet, die Belange der<br />

Zahnärzteschaft insgesamt zu vertreten. Sie hat die Belange<br />

des Allgemeinwohls zu wahren. Dieses Vertretungsrecht umfasst<br />

jedoch nur den gesamten Bereich der Gesundheits- und

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