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1.8 Wasserpreis-Erhebung in 79 bundesdeutschen Städten durch die BILD-<br />

Zeitung (13.9.2011)<br />

Die BILD-Zeitung hatte bei ihrem Vergleich der Gesamtkosten von „Leitungswasser“<br />

zwischen einem Ein-Personen- und einem Vier-Personen-Haushalt unterschieden.<br />

Es wurden große bundesweite Unterschiede zwischen den Städten von bis zu über 200 %<br />

festgestellt, wobei Rostock für einen 4-Personen-Haushalt mit täglich 500 Litern<br />

Wasserverbrauch und jährlichen Kosten von € 535,71 als am teuersten und Ingolstadt mit €<br />

204,60 als am günstigsten ermittelt wurde.<br />

Die BILD-Zeitung zitierte hierzu den seinerzeitigen hessischen Wirtschaftsminister<br />

Dieter Posch und den Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, wie folgt:<br />

>Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) kritisiert die Wasserabzocke, sagte zu<br />

BILD.de: „Dem Wasser-Markt fehlen Wettbewerb und Transparenz. Darunter leiden<br />

Verbraucher und Wirtschaft.“<br />

Kartellamts-Präsident Andreas Mundt: „Die deutschen Kartellbehörden sind bereits sehr<br />

erfolgreich gegen überhöhte Wasserpreise vorgegangen. Deshalb hielten wir es für<br />

grundfalsch diesen Bereich zu regulieren. Vielmehr müsste die kartellrechtliche<br />

Missbrauchsaufsicht verschärft werden, um künftig nicht nur bei überhöhten Wasserpreisen<br />

sondern auch bei Gebühren kommunaler Wasserpreise eingreifen zu können.“<br />

Denn: Die Hälfte aller 6.200 deutschen Wasserversorger gehört Städten oder Gemeinden.<<br />

Die letzte Feststellung der BILD-Zeitung ist nicht ganz korrekt; laut der von der<br />

Monopolkommission angeführten Schätzung (siehe unter 1.4) sind ca. 2/3 aller deutschen<br />

Wasserversorger öffentlich-rechtliche Unternehmen, und (gemessen am Wasseraufkommen)<br />

sind sogar nur 4 % ohne jedwede öffentliche Beteiligung.<br />

Hinsichtlich der Anzahl aller Wasserversorger hatte die BILD-Zeitung eine aktuellere Zahl<br />

genannt als die Monopolkommission; laut Statistischem Bundesamt gab es (bei der letzten<br />

Erhebung für 2007) 6.211 (auskunftspflichtige) Wasserversorgungsunternehmen in<br />

Deutschland.<br />

1.9 „Willkürliche Wasserpreise – schutzlose Verbraucher“<br />

Positionspapier (Stand Febr. 2010) der Verbraucherzentrale Hessen e.V.<br />

An dieser Stelle sei einmal vermerkt, dass man unter dem Oberbegriff der „Wasser-<br />

Entgelte“ (kurioserweise) zwischen „Wasser-Preisen“ von privatrechtlichen Versorgern (in<br />

der Rechtsform einer AG oder GmbH, ungeachtet der möglichen Beteiligung der öffentlichen<br />

Hand hierbei) und „Wasser-Gebühren“ von öffentlich-rechtlichen Versorgern unterscheidet.<br />

Bei den diversen Veröffentlichungen gehen diese Feinheiten oftmals verloren, wie auch hier,<br />

wo die Verbraucherzentrale Hessen allerdings in ihrem Positionspapier präzisierte, dass 47<br />

Versorger Wasserpreise (von denen laut Verbraucherzentrale gegen 13 Kartellverfahren<br />

eingeleitet wurden) und 352 (öffentlich-rechtliche) Wassergebühren berechnen.<br />

Zu den letzteren stellte sie fest:<br />

„Was Preistransparenz und Kontrollmöglichkeiten angeht, sieht es für Verbraucher hier eher<br />

schlecht aus. Wasserunternehmen, die Gebühren erheben, unterliegen ausschließlich der<br />

staatlichen Kommunalaufsicht, die in letzter Instanz beim Hessischen Innenministerium liegt.<br />

Wirtschaftlichkeit im Sinne nachhaltigen und effizienten Handelns spielt hier eine eher<br />

8

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