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SCHWARZBUCH

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Arbeitsgemeinschaft Faires Wasser lassen Zweifel aufkommen, ob bei den betreffenden<br />

Stellen der Kommunalaufsicht jeweils überhaupt ein gebotenes Interesse und eine<br />

erforderliche Fachkompetenz vorhanden sind; eine Effizienzkontrolle ist ohnehin<br />

Fehlanzeige. Darüber hinaus eröffnen Kommunalabgaben- und Eigenbetriebsgesetze,<br />

Gemeindeordnungen usw. den öffentlich-rechtlichen Wasser-Monopolisten „Ergebnis-<br />

Maximierungs-Möglichkeiten“, die privat-rechtlichen Versorgern nicht gegeben sind.<br />

Obsolete Kommunalabgabengesetze und Regeln, „Kreativität“ bei der Gebühren-Kalkulation<br />

und verdeckte rechtswidrige Quersubventionen – wie bereits in vorangegangenen Kapiteln<br />

angeführt – sind ein weiteres Thema.<br />

Man kann es vermutlich in der Feststellung eines Anwaltes für Verwaltungsrecht zusammen<br />

fassen, dem Schwarzbuch-Verfasser im Februar 2012 sagte: „Es ist kaum vorstellbar,<br />

welcher Abzocke-Spielraum den Kommunen eingeräumt wird.“<br />

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