SCHWARZBUCH
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3.7 Statt Erbringung der angekündigten Transparenz für<br />
Wasserverbraucher, Erhöhung der Intransparenz durch FLATRATES in<br />
einigen deutschen Regionen<br />
Bereits in Kapitel 1.10 wurden Flatrate-Intentionen aus der MieterZeitung zitiert.<br />
Von einer Bürgerinitiative aus Mülheim/Ruhr erhielt der Schwarzbuch-Verfasser bereits am<br />
4.12.2011 die folgende Nachricht:<br />
>Viele Hausbesitzer oder Hausverwalter in den RWW-Städten Mülheim, Oberhausen,<br />
Bottrop, Gladbeck, Dorsten und Schermbeck haben im Juni/Juli 2011 Post vom RWW<br />
(Rheinisch Westfälisches Wasserwerk) bekommen. Darin wird erklärt, dass die RWE-<br />
Tochter ihre Preisgestaltung ändern will hin zum „Systempreis“ mit 50 % Grundgebühr, und<br />
zwar von jeder Wohnung („Wohneinheiten-Maßstab“ statt bisher „Zählermaßstab“). Auf<br />
einem Auskunftsblatt soll angegeben werden, ob und wieviele Wohnungen sich im Gebäude<br />
befinden und ob es sich vorwiegend um gewerbliche bzw. nicht für Wohnzwecke Nutzung<br />
handelt. Die Auskunft ist freiwillig.“<br />
Ähnliche Intentionen gibt es in einigen ostdeutschen Regionen.<br />
Statt eines durch einen Wasserzähler ermittelten exakten Wasserverbrauchs kann der<br />
Versorger möglicherweise mehr oder weniger nach Gutdünken seine „Flatrate“ festsetzen,<br />
Wenigverbraucher müssen für Wasserverschwender herhalten, bei entstehendem<br />
Wohnungsleerstand (insbesondere in den Neuen Bundesländern) sind weitere<br />
Ungerechtigkeiten vorprogrammiert.<br />
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