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SCHWARZBUCH

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3.7 Statt Erbringung der angekündigten Transparenz für<br />

Wasserverbraucher, Erhöhung der Intransparenz durch FLATRATES in<br />

einigen deutschen Regionen<br />

Bereits in Kapitel 1.10 wurden Flatrate-Intentionen aus der MieterZeitung zitiert.<br />

Von einer Bürgerinitiative aus Mülheim/Ruhr erhielt der Schwarzbuch-Verfasser bereits am<br />

4.12.2011 die folgende Nachricht:<br />

>Viele Hausbesitzer oder Hausverwalter in den RWW-Städten Mülheim, Oberhausen,<br />

Bottrop, Gladbeck, Dorsten und Schermbeck haben im Juni/Juli 2011 Post vom RWW<br />

(Rheinisch Westfälisches Wasserwerk) bekommen. Darin wird erklärt, dass die RWE-<br />

Tochter ihre Preisgestaltung ändern will hin zum „Systempreis“ mit 50 % Grundgebühr, und<br />

zwar von jeder Wohnung („Wohneinheiten-Maßstab“ statt bisher „Zählermaßstab“). Auf<br />

einem Auskunftsblatt soll angegeben werden, ob und wieviele Wohnungen sich im Gebäude<br />

befinden und ob es sich vorwiegend um gewerbliche bzw. nicht für Wohnzwecke Nutzung<br />

handelt. Die Auskunft ist freiwillig.“<br />

Ähnliche Intentionen gibt es in einigen ostdeutschen Regionen.<br />

Statt eines durch einen Wasserzähler ermittelten exakten Wasserverbrauchs kann der<br />

Versorger möglicherweise mehr oder weniger nach Gutdünken seine „Flatrate“ festsetzen,<br />

Wenigverbraucher müssen für Wasserverschwender herhalten, bei entstehendem<br />

Wohnungsleerstand (insbesondere in den Neuen Bundesländern) sind weitere<br />

Ungerechtigkeiten vorprogrammiert.<br />

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