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SCHWARZBUCH

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Klageabweisung führte (OLG Dresden 1 U 1472/09 – 4 O 428/07 LG Leipzig), ohne<br />

Revisions- oder Beschwerde-Zulassung.<br />

Die nachfolgende Passage ist symptomatisch für dieses Urteil:<br />

„Der Sachverständige S. hat aber zugleich ausgeführt, dass die DIN 1988 Teil 3 zwar nicht<br />

mehr Stand der Technik ist, gleichwohl aber bis zum heutigen Tage als allgemein<br />

anerkannte Regel der Technik von planenden Ingenieurbüros zur Dimensionierung der<br />

Trinkwasserinstallationen (mit Ausnahme der Dimensionierung der Zirkulationsleitungen)<br />

eingesetzt wird. Bei Planung und Ausführung wird nicht nach DVGW-Arbeitsblatt W 406<br />

gearbeitet.“<br />

5.3.3 Für die höchste Kompetenzstelle für Wasserzähler PTB liegt ebenfalls<br />

ein unzutreffendes Urteil vor<br />

Der Verfasser dieses Schwarzbuches führte hierüber mit der zuständigen Fachgebietsleiterin<br />

der höchsten deutschen Kompetenzstelle für Wasserzähler, der Physikalisch-Technischen<br />

Bundesanstalt PTB einen intensiven (Telefon-, E-Mail- und Brief-)Dialog, in dessen Verlauf<br />

sie diesen Teil der Urteilsbegründung als falsch bezeichnete, worüber auch die<br />

Bundesministerien für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Justiz informiert wurden.<br />

Der Verfasser des Schwarzbuches schlug dem Bundesjustizministerium vor, den Gerichten<br />

in Düsseldorf und Mönchengladbach – wo auch Klagen wegen überhöhter Gebühren durch<br />

überdimensioniert Wasserzähler anhängig sind – die Bestellung der PTB als Gutachter zu<br />

empfehlen. Der Gesprächspartner erklärte ihm, dass in Deutschland die unabhängige<br />

Gerichtsbarkeit nicht einmal durch eine Empfehlung des Bundesjustizministeriums<br />

beeinflusst werden dürfe. Er selbst als aktiver Richter würde es begrüßen, wenn ihm in<br />

einem solchen Verfahren die PTB als Gutachter genannt würde: Das Gericht hätte dadurch<br />

die höchste Gutachter-Kompetenz zur Verfügung und durch die PTB würden (im Gegensatz<br />

zu einem privaten Gutachter) keine oder kaum zusätzliche Kosten entstehen.<br />

Wenige Tage nach dem Dresdner Urteil verurteilte in NRW das Amtsgericht Brühl am<br />

30.12.2011 (23 C 658/09) die Stadtwerke Erftstadt zu einer Zahlung von € 339,10 nebst<br />

Zinsen im Zusammenhang mit einem überdimensionierten Qn 6-Wasserzähler.<br />

Am 4.6.2012 wurde der Verfasser des Schwarzbuches von einem von überdimensionierten<br />

Zählern betroffenen Bewohner einer Leipziger Mietblocks mit 90 Haushalten, die alle von<br />

überhöhten Gebühren betroffen sind, hilfesuchend kontaktiert.<br />

5.4 Weitere überdimensionierte Wasserzähler: Neue Bundesländer, Hessen,<br />

Niedersachsen, Bremen, Bremerhaven, Sachsen-Anhalt, Bayern, NRW:<br />

40.000 Düsseldorf, 15.000 in Mönchengladbach<br />

Am 12.5.2011 wurde im MDR Magazin Escher über überdimensionierte Wasserzähler in<br />

Staßfurt (Sachsen-Anhalt) berichtet: „Wasserversorger berechnen für größere Zähler<br />

bis zu 900 Euro im Jahr, während für kleinere Zähler eher Beträge um die 50 Euro<br />

fällig werden.“ Das Magazin berichtete, dass sich die sechs Mietparteien eines Hauses vom<br />

kommunalen Wasserversorger über den Tisch gezogen fühlten, da bei ihnen statt eines Qn<br />

2,5 Zähler ein Qn 10 Wasserzähler installiert wurde, der für einen Mietblock von 200<br />

Wohnungen angemessen gewesen wäre. Ein bei der MDR-Sendung anwesender Mitarbeiter<br />

des Landeseichamtes Sachsen-Anhalt leitete sofort danach ein Ordnungswidrigkeits-<br />

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