SCHWARZBUCH
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Klageabweisung führte (OLG Dresden 1 U 1472/09 – 4 O 428/07 LG Leipzig), ohne<br />
Revisions- oder Beschwerde-Zulassung.<br />
Die nachfolgende Passage ist symptomatisch für dieses Urteil:<br />
„Der Sachverständige S. hat aber zugleich ausgeführt, dass die DIN 1988 Teil 3 zwar nicht<br />
mehr Stand der Technik ist, gleichwohl aber bis zum heutigen Tage als allgemein<br />
anerkannte Regel der Technik von planenden Ingenieurbüros zur Dimensionierung der<br />
Trinkwasserinstallationen (mit Ausnahme der Dimensionierung der Zirkulationsleitungen)<br />
eingesetzt wird. Bei Planung und Ausführung wird nicht nach DVGW-Arbeitsblatt W 406<br />
gearbeitet.“<br />
5.3.3 Für die höchste Kompetenzstelle für Wasserzähler PTB liegt ebenfalls<br />
ein unzutreffendes Urteil vor<br />
Der Verfasser dieses Schwarzbuches führte hierüber mit der zuständigen Fachgebietsleiterin<br />
der höchsten deutschen Kompetenzstelle für Wasserzähler, der Physikalisch-Technischen<br />
Bundesanstalt PTB einen intensiven (Telefon-, E-Mail- und Brief-)Dialog, in dessen Verlauf<br />
sie diesen Teil der Urteilsbegründung als falsch bezeichnete, worüber auch die<br />
Bundesministerien für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Justiz informiert wurden.<br />
Der Verfasser des Schwarzbuches schlug dem Bundesjustizministerium vor, den Gerichten<br />
in Düsseldorf und Mönchengladbach – wo auch Klagen wegen überhöhter Gebühren durch<br />
überdimensioniert Wasserzähler anhängig sind – die Bestellung der PTB als Gutachter zu<br />
empfehlen. Der Gesprächspartner erklärte ihm, dass in Deutschland die unabhängige<br />
Gerichtsbarkeit nicht einmal durch eine Empfehlung des Bundesjustizministeriums<br />
beeinflusst werden dürfe. Er selbst als aktiver Richter würde es begrüßen, wenn ihm in<br />
einem solchen Verfahren die PTB als Gutachter genannt würde: Das Gericht hätte dadurch<br />
die höchste Gutachter-Kompetenz zur Verfügung und durch die PTB würden (im Gegensatz<br />
zu einem privaten Gutachter) keine oder kaum zusätzliche Kosten entstehen.<br />
Wenige Tage nach dem Dresdner Urteil verurteilte in NRW das Amtsgericht Brühl am<br />
30.12.2011 (23 C 658/09) die Stadtwerke Erftstadt zu einer Zahlung von € 339,10 nebst<br />
Zinsen im Zusammenhang mit einem überdimensionierten Qn 6-Wasserzähler.<br />
Am 4.6.2012 wurde der Verfasser des Schwarzbuches von einem von überdimensionierten<br />
Zählern betroffenen Bewohner einer Leipziger Mietblocks mit 90 Haushalten, die alle von<br />
überhöhten Gebühren betroffen sind, hilfesuchend kontaktiert.<br />
5.4 Weitere überdimensionierte Wasserzähler: Neue Bundesländer, Hessen,<br />
Niedersachsen, Bremen, Bremerhaven, Sachsen-Anhalt, Bayern, NRW:<br />
40.000 Düsseldorf, 15.000 in Mönchengladbach<br />
Am 12.5.2011 wurde im MDR Magazin Escher über überdimensionierte Wasserzähler in<br />
Staßfurt (Sachsen-Anhalt) berichtet: „Wasserversorger berechnen für größere Zähler<br />
bis zu 900 Euro im Jahr, während für kleinere Zähler eher Beträge um die 50 Euro<br />
fällig werden.“ Das Magazin berichtete, dass sich die sechs Mietparteien eines Hauses vom<br />
kommunalen Wasserversorger über den Tisch gezogen fühlten, da bei ihnen statt eines Qn<br />
2,5 Zähler ein Qn 10 Wasserzähler installiert wurde, der für einen Mietblock von 200<br />
Wohnungen angemessen gewesen wäre. Ein bei der MDR-Sendung anwesender Mitarbeiter<br />
des Landeseichamtes Sachsen-Anhalt leitete sofort danach ein Ordnungswidrigkeits-<br />
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