SCHWARZBUCH
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Müllliter Abfall. Jetzt sucht die Gemeinde nach Rechtfertigungsgründen für diese<br />
unglaubliche Vorgehensweise und will eine rückwirkende (!) Afa auf die Wiederbeschaffungswerte<br />
– anstelle der angesetzten Anschaffungs-/Herstellungskosten –<br />
anwenden.<br />
Wie die von der IHK Arbeitsgemeinschaft in Auftrag gegebene Studie ergab, würden auch<br />
bestimmte Gewerbeunternehmen in Grävenwiesbach mit den höchsten hessischen<br />
Gesamtkosten für Frisch- und Abwasser belastet werden, was als extremer Standort-<br />
Nachteil angesehen werden muss.<br />
9.3 Etwa 1000 Bürger protestierten in Aßlar/Hessen gegen Erhöhungen von<br />
25 % bei Frisch- und fast 70 % bei Abwasser<br />
Im April 2010 hatte sich in Aßlar eine „Bürgerinitiative (BI) für faire Gebühren“ formiert, und<br />
etwa 1.000 Bürger hatten Widerspruch gegen die Gebührenerhöhungen eingelegt. Laut einer<br />
Internet-Info von mittelhessen.de vom 22.10.2010 habe der Vorsitzende des<br />
Anhörungsausschusses die Gebühren-Bescheide als rechtens erklärt. Wie von einem<br />
Vertreter der BI (und vernetztem Mitglied des Arbeitskreises Faires Wasser) zu erfahren war,<br />
hätten sich darauf hin mehr als 950 Widersprüchler von der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche<br />
abschrecken lassen. Mehr als zwei Jahre nach den betreffenden Gebührenbescheiden<br />
ist immer noch kein Fortschritt erkennbar.<br />
9.4 5-jähriger Rechtsstreit der Interessensgemeinschaft (IG)9<br />
Abwasserbeiträge in Rabenau/Hessen<br />
Die IG wurde Ende 2007 zwecks einer Interessensbündelung von Bürgern für gerechte<br />
Abwasserbeiträge gegründet und wird vom Rechtsanwalt Prof. Dr. Eiding vertreten, der<br />
erklärte, dass die Entwässerungssatzung der Gemeinde – auf deren Grundlage die Entwässerungsbescheide<br />
erlassen wurden – erhebliche Rechtsmängel aufwies. Hierüber<br />
berichtete auch die HR Hessenschau am 28.4.2009 im Zusammenhang mit den vom<br />
Verwaltungsgericht Gießen entschiedenen Musterverfahren (von ca. 60 anhängigen Klagen).<br />
Nachdem die Gemeinde in die Revision ging, entschied auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />
zugunsten des Musterklägers, die Gemeinde änderte darauf hin ihre Satzung,<br />
stattete dem Musterkläger dessen Vorauszahlung mit Zinsen zurück, um am Folgetag den<br />
gleichen Betrag wieder zu erheben.<br />
Außerhalb der IG haben noch 11 weitere Kläger in ihren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht<br />
Giessen obsiegt. Die Gemeinde hat die Zulassung der Revision beim HessVGH<br />
beantragt.<br />
9.5 Mehr als 660.000 Berliner bewirken einen Volksentscheid, kämpfen für<br />
eine Rekommunalisierung sowie niedrigere Wasserpreise<br />
Wie bereits zuvor berichtet, hatte Herr Thomas Rudek (jetzt bei den „Berliner<br />
Wasserbürgern“ aktiv), als Sprecher und Verfasser des ersten gewonnenen Volksentscheids<br />
in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner<br />
Wasserbetrieben, Weichen für eine beabsichtigte Rekommunalisierung stellen können, die<br />
eine völlig andere Qualität hat als in Hessen (wo privat-rechtliche Wasserversorger sich<br />
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